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Resolution: Heizkostenzuschuss erhöhen und Bezug erleichtern

  • Dienstag, 23. November 2021 @ 08:25
Gemeinderat Für die Gemeinderatssitzung am 25.11.2021 hat KPÖ-Gemeinderatsfraktion gemäß § 12 Abs. 1 StL 1992 eine Resolution an das Land OÖ eingebracht, den Heizkostenzuschuss zu erhöhen und den Bezug zu erleichtern. Der Wortlaut des Antrages:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die steigende Inflation bedeutet eine große Belastung für viele Haushalte. Besonders die steigenden Energiekosten gefährden die ausreichende Beheizung der Wohnungen von Menschen mit geringem Einkommen im kommenden Winter. So fordert etwa der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) von der Bundesregierung ein umfassendes Winterpaket um allen Haushalten Wärme und Licht zu garantieren.

Auf Landesebene steht seit Jahren der Heizkostenzuschuss als Instrument zur Verhinderung von Energiearmut zur Verfügung. Damit Haushalten mit geringem Einkommen ihren Wohnraum in der kalten Jahreszeit heizen können, gewährt das Land Oberösterreich jährlich eine neu festgelegte Unterstützung für die Heizperiode. Dieser Heizkostenzuschuss, dessen Anspruch an Richtlinien gebunden ist, kann auf der Wohnsitz-Gemeinden beantragt werden. Laut der früheren Soziallandesrätin Gerstorfer beantragten 2019/2020 14.931 OberösterreicherInnen diesen Heizkostenzuschuss. Davon waren rund 3.700 BezieherInnen in Linz wohnhaft. Für die letzte Heizperiode 2020/2021 konnten 152 Euro Heizkostenzuschuss beantragt werden.

Angesichts der sich zuspitzenden Lage besteht die Notwendigkeit den Heizkostenzuschuss zu erhöhen und auch den Zugang durch Erhöhung der Einkommensgrenzen sowie einer Einschleifregelung zu erleichtern, damit auch in Linz keine Wohnung ungeheizt bleiben muss.

Die unterzeichneten GemeinderätInnen stellen daher gemäß § 12 Abs.1 StL folgende Antrag

Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution:
Der Linzer Gemeinderat ersucht das zuständige Mitglied der Landesregierung angesichts der explodierenden Energiepreise den Heizkostenzuschuss für 2021/22 zu verdoppeln, die Einkommensgrenzen anzuheben und eine Einschleifregelung vorzusehen.

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