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Resolution: Humanitäres Bleiberecht - Gemeinden in Entscheidungen einbeziehen

  • Donnerstag, 4. März 2021 @ 14:18
Gemeinderat Für die Gemeinderatssitzung am 04.03.2021 hat KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn gemeinsam mit NEOS-Gemeinderätin Elisabeth Leitner-Rauchdobler gemäß § 12 Abs. 1 StL 1992 einen Antrag für ein humanitäres Bleiberecht unter Einbeziehung der Gemeinden eingebracht. Der Wortlaut des Antrages:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Abschiebungen von gut integrierten Menschen sorgen regelmäßig für Aufsehen und tiefe Betroffenheit. Zuletzt wurden in der Nacht auf den 28.01.2021 mehrere Familien, darunter auch einige Kinder, nach Georgien und Armenien abgeschoben. Dies unter Fassungslosigkeit und Protest ihrer Freundlnnen, Bekannten und dem Lehrpersonal. Manche der Jugendlichen wurden bereits in Österreich geboren und sind hier aufgewachsen. Sie besuchen die Schule und sind bestens in die Gesellschaft integriert. Unter Berücksichtigung der in Östeneich in der Verfassung festgeschriebenen Kinderrechte aber auch aus Sicht einer menschlichen Asylpolitik zeigt dieser Vorfall auf, dass es hier eine menschliche Lösung braucht. Für die Entscheidung über ein,,humanitäres Bleiberecht" bedarf es einer eingehenden Auseinandersetzung mit der Situation der Betroffenen. Das setzt voraus, dass sämtliche Institutionen, die nahe an den betroffenen Menschen stehen, auch gehört werden können. Diese sind beispielsweise die Gemeinde, die Schule, der Kindergarten, der Arbeitgeber oder auch Vereine, in denen sich die Personen engagieren. Bis zum Jahr 2014 gab es die Möglichkeit seitens der Länder (mit Zustimmung des BMI) einen Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen zu erteilen. Es handelt sich dabei um ein Bleiberecht, das es besonders schutzbedürftigen oder besonders gut integrierten Personen für einen vorerst befristeten Zeitraum erlaubt, legal in Östeneich zu leben. Mit 1. Jänner 2014 ist die Zuständigkeit für die Gewährung dieses Bleiberechts in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen an den Bund übergegangen. Das bedeutet, dass die Entscheidung darüber nunmehr den dem Innenministerium unterstellten Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl obliegt. Es stellt sich die Frage, inwieweit eine Behörde des Bundes im Stande ist, eine angemessene und reflektierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ein humanitäres Bleiberecht besteht oder nicht. Gerade auf Gemeindeebene wird die persönliche Situation der betroffenen Personen sichtbar. Weiter hat die Abschiebung auch Auswirkungen auf das Umfeld, wenn Kinder mitten im Schuljahr aus der Klasse gerissen werden, wenn Betriebe von heute auf morgen einen wertvollen Mitarbeiter verlieren oder eine Familie plötzlich aus der Nachbarschaft verschwindet.

Daher stellen die unterzeichnenden Gemeinderätlnnen gem. $12 Abs 1 StL 1992 nachstehende Antrag

Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution:

Der Gemeinderat fordert die Bundesregierung auf sich zum humanitären Bleiberecht zu bekennen und betroffene Gemeinden im Verfahren über die Gewährung von humanitärem Bleiberecht durch die Bundesbehörden verpflichtend anzuhören, um die lokalen Gegebenheiten in der Entscheidung mit zu berücksichtigen.

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