Resolution: Streichung Gemeinderatsmandatsverzicht aus dem Statut der Stadt Linz
- Donnerstag, 5. Dezember 2024 @ 12:12
Für die Gemeinderatssitzung am 12.12.2024 hat die KPÖ-Fraktion eine Resolution für die Streichung von Gemeinderatsmandatsverzicht aus dem Statut der Stadt Linz eingebracht. Der Wortlaut des Antrages: Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister,
der Rücktritt von Klaus Luger als Bürgermeister im Zuge der LIVA-Affäre macht nun am 12. Jänner 2025 die Neuwahl des Bürgermeisteramtes notwendig. Dies führte in der Gemeinderatssitzung am 26. September 2024 zu zahlreichen Rochaden. Drei Mitglieder des Stadtsenates – die Stadträtin Eva Schobesberger sowie die Stadträte Dietmar Prammer und Michael Raml – wurden erneut als Mitglieder des Gemeinderates angelobt, um die Voraussetzung zur Kandidatur für die Bürgermeisterwahl zu schaffen. Alle drei hatten bei der Gemeinderatssitzung im November 2021 zugunsten anderer auf ihr Mandat verzichtet. Durch diese Rochaden schieden jeweils eine Gemeinderätin der Grünen und ein Gemeinderat der FPÖ wieder aus dem Gemeinderat aus.
Eine Anfragebeantwortung durch den geschäftsführenden Vizebürgermeister Prammer in der Gemeinderatssitzung am 7. November 2024 bezifferte die Kosten für zusätzliche Gemeinderät:innen, die durch Mandatszurücklegungen der Stadtsenatsmitglieder entstehen, im Jahr 2023 auf 96.800 Euro, was für eine sechsjährige Funktionsperiode ca. 0,6 Millionen Euro bedeutet. Neben der Kostenfrage sind hier auch demokratiepolitische Überlegungen relevant, da die Angelobung zusätzlicher Gemeinderatsmitglieder nach Zurücklegung von Stadtsenatsmandaten nicht mehr das korrekte Wahlergebnis widerspiegelt. Die Streichung des Gemeinderatsmandatsverzichts durch Stadtsenatsmitglieder aus dem Statut der Stadt Linz ist daher aus Kostengründen und demokratiepolitischen Überlegungen notwendig.
Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution:
„Der Gemeinderat fordert den oberösterreichischen Landtag auf, aus dem Statut der Stadt Linz StL 1992, § 28 (Zusammensetzung der Wahl), Abs. 2 den Satz ‚Nach ihrer Wahl können die Stadträte (Stadträtinnen) auf ihr Gemeinderatsmandat verzichten‘ ersatzlos zu streichen.“






