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Antrag: Leerstandsbericht für die Landeshauptstadt Linz

  • Donnerstag, 1. Juli 2021 @ 18:40
Linz Für die Gemeinderatssitzung am 01.07.2021 hat KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn gemeinsam mit NEOS-Gemeinderätin Elisabeth Leitner-Rauchdobler gemäß § 12 Abs. 1 StL 1992 einen Antrag auf Erstellung eines Leerstandsberichts für die Landeshauptstadt Linz eingebracht. Der Wortlaut des Antrages:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Insbesondere in dicht verbauten und städtischen Gebieten wird es immer schwieriger und in Hinblick auf den Bodenverbrauch auch zunehmend problematischer Flächen für Neubauten nutzbar zu machen. Daher kommt der Nutzbarmachung von aus konjunkturellen, strukturellen oder spekulativen Ursachen leerstehenden Wohnungen, Büros und Betriebsarealen wachsende Bedeutung zu.

Seit 2011 befasst sich eine jährliche Leerstandskonferenz mit dieser Thematik und mit verschiedenen Initiativen wird versucht dem Leerstand entgegenzuwirken. Laut Umweltbundesamt stehen in Österreich 30.000 Hektar Wohn- und Geschäftsimmobilien sowie 13.000 Hektar Industriehallen leer.

Die Stadt Wien beauftragte eine Leerstandsagentur damit, leerstehende Häuser und Geschäftslokale einer Nutzung zuzuführen. In Dornbirn begannen Land, Stadt und Gemeinnützige Bauvereinigungen bei einem Pilotprojekt leerstehenden Wohnraum nutzbar zu machen. In Tirol beschloss im Juni die schwarz-grüne Landesregierung ein Maßnahmenpaket, das auch eine Leerstandsabgabe vorsieht.

In Innsbruck prüft bereits seit 2019 ein eigenes Referat anhand von Melde- und Gebäudedaten, wie viele Wohnungen leer stehen und stellte rund fünf Prozent Leerstand fest, in jeder zwanzigsten Wohnung war demnach länger als sechs Monate lang niemand gemeldet. Die stadtweite Leerstandsquote dürfte nach Angabe der Behörde noch deutlich höher ausfallen.

Laut Bericht der oö Landesregierung entfallen von den 2020 landesweit als dringlich eingestuften 19.764 Wohnungssuchenden 8.946 auf die Landeshauptstadt Linz. Auch in Linz dürften mehrere tausend Wohnung leerstehen, ebenso gibt es ein Überangebot an nicht genutzten Büroflächen und Leerstand bei Geschäftslokalen und Gewerbeflächen. Aus unterschiedlichen Gründen (Klärung von Verlassenschaften, Sanierungen etc.) ist ein kurzfristiger Leerstand zwangsläufig notwendig. Das trifft allerdings nicht für einen mehr als sechs Monate dauernden, meist spekulativen Gründen geschuldeten Leerstand zu. Trotz intensiver Wohnbautätigkeit kommt daher der Mobilisierung von Leerstand eine zentrale Bedeutung zu.

Daher stellen die unterzeichnenden Gemeinderätinnen gern. §12 Abs 1 StL 1992 nachstehenden Antrag

Der Gemeinderat beschließe:

Das zuständige Mitglied des Stadtsenats wird beauftragt einen Leerstandsbericht der Stadt Linz zu erstellen in welchem alle länger als sechs Monate nicht genutzte Wohnungen, Büros, Gewerbeflächen und nicht bebaute als Bauland gewidmete Grundstücke erfasst werden und welcher als Basis für weitergehende Maßnahmen (Meldepflicht, Leerstandsabgabe, Umwidmungen, Einweisungsrechte etc.) dient.

Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen

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