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Resolution: Antragstellung durch einzelne Mitglieder des Gemeinderates ermöglichen

  • Dienstag, 6. April 2021 @ 11:16
Anträge Für die Gemeinderatssitzung am 08.04.2021 hat KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn gemeinsam mit NEOS-Gemeinderätin Elisabeth Leitner-Rauchdobler gemäß § 12 Abs. 1 StL 1992 einen Antrag um für die Antragstellung durch einzelne Mitglieder des Gemeinderates zu ermöglichen eingebracht. Der Wortlaut des Antrages:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Über eine Änderung des Statutes der Stadt Linz wurde im Gemeinderat schon mehrfach diskutiert. Sehr umfangreich geschah dies im Zuge eines Antrages für die Gemeinderatssitzung am 30. November 2017, um damals vier Punkte – auf die man sich im Vorfeld geeinigt zu haben schien – mit der dafür notwendigen Zweidrittelmehrheit beschließen zu können. Geblieben und umgesetzt wurde damals nicht viel, trotz mehrmonatiger umfangreicher Beratungen und Sitzungen.

Einer der Punkte, der damals keine – wie ursprünglich aber erwartet - Mehrheit gefunden hat, ist die Möglichkeit für einzelne Mitglieder im Gemeinderat auch Anträge zu stellen. Damit schafft man eine Art Zweiklassengesellschaft von Mandatar_innen. Während es möglich ist Anfragen zu stellen, bleibt die demokratische Möglichkeit von Anträgen für einzelne Mitglieder des Gemeinderates verwehrt. Aber jeder einzelne Mandatar und jede einzelne Mandatarin wurde von genauso vielen Menschen gewählt wie jeder andere Gemeinderat, wie jede andere Gemeinderätin.

Demokratie lebt von der Vielfalt der Meinungen und der Möglichkeit, verschiedene Standpunkte auch offen miteinander diskutieren zu können, und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger von Linz auch gute Ideen entsprechend umsetzen zu können. Die Demokratie kann deswegen nur davon profitieren, einzelnen Mandatar_innen diese Möglichkeit der Antragstellung auch zu gewähren.

Die unterzeichneten Gemeinderätinnen stellen daher gemäß § 12 Abs.1 StL folgenden Antrag:

Der Gemeinderat der Stadt Linz beschließe folgende Resolution an den Oberösterreichischen Landtag:

Das Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) soll dahingehend abgeändert werden, dass eine Antragstellung nach § 12 StL 1992 auch durch einzelne Mitglieder des Gemeinderates (Änderung von § 42 Abs. 2 Z. 1 StL 1992) möglich ist.

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