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Anfrage freie Plakatflächen

  • Donnerstag, 3. Dezember 2015 @ 08:00
Linz Für die Gemeinderatssitzung am 3. Dezember 2015 hat KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn eine Anfrage an Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) zum Thema freie Plakatflächen eingebracht. Der Wortlaut der Anfrage:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, am 1. September 2015 wurde von der Landespolizeidirektion gegen den Vorsitzenden des Vereins Solidarwerkstatt wegen einer im Juni 2015 erfolgten Anbringung von Plakaten im öffentlichen Raum eine Strafe von 500 Euro bzw. dreieinhalb Tage Arrest verhängt. Zusätzlich wurden dem Verein vom Tiefbauamt für die Entfernung und Beweissicherung der Plakate 372 Euro in Rechnung gestellt. Konkret handelte es sich dabei um auf Baustellenabzäunungen, Lichtmasten etc. angebrachte Kleinplakate mit der Ankündigung einer Friedensveranstaltung. Da die Anbringung mittels Klebestreifen erfolgte kann nicht einmal von einer Sachbeschädigung gesprochen werden.

Laut der Plakatierverordnung der Bundespolizeidirektion vom 1. Februar 1983 besteht im Linzer Stadtgebiet faktisch ein Plakatierverbot und wird somit das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung massiv eingeschränkt bzw. zu einer Geldfrage gemacht. Laut §48 Mediengesetz wird hingegen ausdrücklich garantiert, dass es „zum Anschlagen, Aushängen und Auflegen eines Druckwerkes an einem öffentlichen Ort … keiner behördlichen Bewilligung (bedarf)“ und Einschränkungen dieses Rechts die Behörde nur zum Zweck der „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ erlassen kann.

Die als Folge dieses Verbotes geschaffenen freien Flächen und Litfaßsäulen wurden mittlerweile dem Werbering übertragen und können daher ebenfalls nicht mehr frei für nichtkommerzielle Ankündigungen genutzt werden. Damit wird die Bestimmung der Plakatierverordnung, wonach das Plakatieren weitgehend nur auf Flächen, „die offensichtlich zum Anschlagen von Druckwerken bestimmt sind“ erlaubt ist ad absurdum geführt. Die restriktive Vorgangsweise steht in einem auffallenden Widerspruch zur Toleranz der Stadt gegen den Wildwuchs von mobilen Großflächenplakaten politischer Parteien wie zuletzt bei der Landtags- und Gemeinderatswahl, die ohne Sanktionen im offenen Widerspruch zu den Vorgaben des Wahlwerbeabkommens auch in städtischen Grünflächen wie etwa in der Neuen Welt oder bei den Autobahnauffahrten aufgestellt wurden.

Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage:

Herr Bürgermeister, welche Vereinbarungen gibt es mit dem Werbering über die Nutzung der für Veranstaltungsankündigungen von Vereinen und Initiativen gedachten Litfaßsäulen im Stadtgebiet? Wie viele solcher Flächen bzw. Standorte sind vorhanden und gibt es darüber hinaus noch Flächen zur freien Plakatierung? Ist auch vor dem Hintergrund von Subventionskürzungen daran gedacht für Vereine und Initiativen und andere nicht kommerzielle Zwecke Plakatflächen zur freien Plakatierung zur Verfügung zu stellen?

Mit freundlichen Grüßen!
GR Magª Gerlinde Grünn

Der Bürgermeister hat die Anfrage mündlich bei der Gemeinderatssitzung beantwortet: Wortprotokoll-Auszug der 2. Gemeinderatssitzung am 3.12.2015 http://www.linz.at/Politik/GRSitzunge...TopId=1313

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