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Anfrage Vorsteuerabzug

  • Donnerstag, 12. April 2012 @ 08:00
Linz Für die Gemeinderatssitzung am 12. April 2012 hat KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn eine Anfrage an Finanzstadtrat Johann Mayr (SPÖ) zur Abschaffung des Vorsteuerabzuges bei über ausgegliederte Gesellschaften errichtete kommunale Projekte eingebracht. Der Wortlaut der Anfrage:

Sehr geehrter Herr Stadtrat! Im Zuge des Belastungspakets der Bundesregierung wird der 2005 eingeführte Vorsteuerabzug für über ausgegliederte Unternehmen errichtete kommunale Projekte abgeschafft. Der ursprünglich geplante Termin für das Inkrafttreten der Neuregelung wurde auf Grund massiver Proteste der Gemeinden auf 1. September verschoben. Die Regierung begründet diese Maßnahme mit einer steuerlichen Gleichstellung im Zuge der Strukturmaßnahmen.

Noch 2011 wurde vom Gemeindereferat der oö Landesregierung an die Gemeinden die Weisung gegeben, Projekte über ausgegliederte Gesellschaften zu realisieren und die Förderung des Landes mit dieser Auflage verbunden. Jahrelang wurde diese Methode als Maastricht-konforme Budgetierung verstanden. Hingegen hat der Landesrechnungshof dies als „Intransparenz“ und „Verschleierung“ kritisiert und die Statistik Austria hat klargestellt, dass auch die Schulden ausgelagerter Gesellschaften in die Maastricht-Bilanz einzurechnen sind.

Laut Gemeindeabteilung wurden in Oberösterreich seit Einführung des Steuervorteils bei Ausgliederung 298 Bauprojekte durch 213 Errichtungsgesellschaften mit einem Volumen von 600 Millionen Euro realisiert. Laut Gemeindereferent Max Hiegelsberger (ÖVP) fehlen den Gemeinden bei einem jährlichen Bauvolumen von rund 100 Millionen Euro rund 20 Millionen im Budget, die Investitionskosten erhöhen sich mit einem Schlag um 20 Prozent. Der Landesvorsitzende des SPÖ-Gemeindevertreterverbandes, Bgm. Manfred Kalchmair, hat zur Entlastung der Gemeinden ein Investitionsprogramm aus den steuerlichen Mehreinnahmen des Bundes verlangt.

Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage:

Sehr geehrter Herr Stadtrat! In welchem Umfang ist die Stadt Linz von der Abschaffung des Vorsteuerabzuges bei der Errichtung von Projekten über ausgegliederte Gesellschaften betroffen? Gibt es seitens der Stadt Linz Überlegungen eine Kompensation für die Mehrkosten oder eine steuerliche Entlastungen bei der Errichtung kommunaler Infrastrukturprojekte in anderer Form zu finden?

Mit freundlichen Grüßen!
GR Magª Gerlinde Grünn

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