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BürgerInnenanliegen leichter in den Gemeinderat bringen

  • Donnerstag, 7. April 2011 @ 22:00
Linz KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn bei der Gemeinderatssitzung am 7.4.2011

Mehr direkte Demokratie ist zweifellos sinnvoll und notwendig, die Schwäche des vorliegenden Antrages ist allerdings, dass dies auf verbindliche Volksabstimmungen eingeengt wird. Wichtig wäre allerdings, dass BürgerInnenanliegen überhaupt leichter artikuliert werden können als dies derzeit möglich ist.

Wenn nur alle zehn Jahre eine BürgerInneninitiative laut Statut gestartet wird und diese dann auch meist an der bürokratischen Hürde von 3.800 Unterstützungserklärungen – davon 3.000 beim Amt zu leistenden – scheitert, kann dies wohl nicht als ideal bezeichnet werden und verhindert eine Belebung kommunaler Demokratie.

Hier ist Salzburg weiter als Linz. Dort ist ein dreistufiges Verfahren in der Konkretisierungsphase: Demnach soll künftig mit der Unterschriftenzahl die den Stimmen für ein GR-Mandat entspricht ein Antrag an den Gemeinderat gestellt werden können. Wird dieser abgelehnt, soll mit der Unterschriftenzahl die zwei Mandaten entspricht ein stadtweites BürgerInnenbegehren initiiert werden können. Und scheitert dieses im Gemeinderat soll mit der Unterschriftenzahl von drei Mandaten eine BürgerInnenabstimmung eingeleitet werden können, deren Ergebnis bindend ist

Linz könnte sich hier ein Beispiel nehmen und das sollte bei den Diskussionen über mehr direkte Demokratie berücksichtigt werden. Wichtig dabei ist freilich – und dabei hat die KPÖ eine andere Meinung als die Grünen – dass Unterschriften nicht beim Amt geleistet werden müssen, da eben dieser bürokratische Behördengang die Menschen von der Wahrnehmung solcher Rechte abhält. Es müsste wohl reichen, wenn gesammelte Unterschriften in Bezug auf den Hauptwohnsitz und das Geburtsdatum überprüft werden.

Auch sollten Menschen die ihr ihren Hauptwohnsitz haben auch stimmberechtigt sein, wenn sie nicht österreichische oder EU-BürgerInnen sind. Und sichergestellt werden müsste auch, dass verhetzende oder menschenrechtswidrige Initiativen als Missbrauch direkter Demokratie ausgeschlossen werden.

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