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Gemeindewohnungen auch für Nicht-EU-BürgerInnen

  • Montag, 23. Januar 2006 @ 09:20
Kommunal Laut der EU-Richtlinie zur „Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen“ haben ab 23. Jänner 2006 auch Nicht-EU-BürgerInnen nach „verfestigtem“ (mindestens fünf jährigem ununterbrochenem) Aufenthalt in Österreich den Anspruch auf eine Gemeindewohnung – wenn sie den sonstigen Auflagen entsprechen.

Diese EU-Richtlinie ist in vielen Punkten sehr restriktiv. So sieht sie vor, dass „die Gleichbehandlung bei Sozialhilfe und Sozialschutz auf die Kernleistungen“ beschränkt werden kann. Vor allem ist sie die Voraussetzung für den so genannten „Integrationsvertrag“ in Österreich, weil sie die Bedingungen für die „Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem Mitgliedsstaat der EU“ sehr eng fasst und einen mit Unterlagen untermauerten Antrag der Betroffenen voraussetzt. Sodann wird ein nach den Maßstäben der EU „fälschungssicheres“ Dokument über diesen Rechtstitel ausgestellt.

BürgerInnen ohne EU-Staatsbürgerschaft, die laut dieser Richtlinie die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem Mitgliedsstaat der EU erlangt haben, können demnach künftig um eine Gemeindewohnung ansuchen.

Die Richtlinie, die Nicht-EU-Bürgern unter bestimmten Bedingungen auch den „Zugang zu Verfahren für den Erhalt von Wohnraum“ ermöglicht, wurde am 25. November 2003 mit Zustimmung Österreichs im Rat für Justiz, Inneres beschlossen.

In Wien wurde offenbar als Vorleistung zur Umsetzung dieser Regelung schon vor einigen Jahren mit der so genannten „sanften“ Öffnung begonnen. So wurden von den 220.000 Gemeindewohnungen – welche freilich mittlerweile in die stadteigene Gesellschaft „Wiener Wohnen“ ausgegliedert wurden – rund tausend als „Notfallswohnungen“ deklariert, die unabhängig von der Staatsbürgerschaft bezogen werden konnten. Dies wurde als „integrationspolitischer Fortschritt“ gepriesen.

Die Kehrseite ist freilich, dass Nicht-EU-BürgerInnen durchwegs in die schlechtesten Gemeindewohnungen – die dem Standard privater Substandardwohnungen entsprechen – eingewiesen werden und die Sanierung dieser Wohnungen ständig hinausgeschoben wird. Damit sind gerade die ins Treffen geführte Ghettobildung und Konflikte vorprogrammiert worden, weil man Gemeindewohnanlagen mit einem „mittelständische Klientel“ von einem „massenhaften“ Zuzug verschonen wollte.

Diese Linie will die Stadt Wien offensichtlich auch künftig fahren. Gleichzeitig fordert die Wien vom Bund eine Festlegung – offenbar im Zusammenhang mit dem berüchtigten „Integrationsvertrag“ – was unter einem verfestigten Aufenthalt zu verstehen ist.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Richtlinie werden wieder die Argumente über die „Gefahren“ einer Öffnung von Gemeindewohnungen beschworen. Der Hintergrund dieser „Befürchtungen“ ist die bewusste Inkaufnahme oder – wie im Falle der FPÖ – sogar die Spekulation mit fremdenfeindlichen, rassistischen Vorurteilen über kriminelle, gefährliche AusländerInnen. Der wachsende Unmut über die Misere auf dem Wohnungssektor wird auf diese Weise in klassisch populistischer Manier auf die „AusländerInnen“ gelenkt.

So wurde von der Wiener FPÖ ein „dreifaches Nein“ zu einer solchen Öffnung verkündet weil damit die WienerInnen zur „echten Minderheit im Gemeindebau“ würden, die „angestammten Bürger“ als letzte berücksichtigt würden und die Stadt die „Rechtsstellung über ihr kommunales Eigentum“ verlieren würde. Verbunden wurde diese rassistische Ablehnung des Zuganges von AusländerInnen zu Gemeindewohnungen mit einer massiven Anti-EU-Argumentation.

Den Befürchtungen über das Entstehen von sozialen und ethnischen Ghettos ist freilich entgegenzuhalten, dass es diese längst gibt – vielleicht nicht im Bereich der Gemeindewohnungen, sicher aber in Stadtteilen mit besonders hohem Migrantenanteil, die gezwungenermaßen vielfach zu Wuchermieten in Wohnungen privater Hausbesitzer leben müssen. Es liegt an der Politik, nicht zuletzt an den zuständigen WohnungspolitikerInnen, dafür zu sorgen, dass bei der Vergabe von Gemeindewohnungen bzw. Nutzung von kommunalen Einweisungsrechten keine solchen Ghettos entstehen. Während die einen vor einer Ghettobildung warnen, lehnen andere – wie in Wien das BZÖ – eine „Durchmischung“ ab, womit die fremdenfeindliche Stoßrichtung deutlich wird.

Festzuhalten ist auch, dass eine Gleichstellung von Nicht-EU-BürgerInnen keine Bevorzugung derselben bedeutet. Die Umsetzung der EU-Richtlinie bedeutet lediglich, dass sich diese bislang ausgeschlossene Gruppe für die Zuweisung einer Gemeindewohnung anmelden kann, im übrigen aber denselben Kriterien unterliegt, wie alle anderen Bürger auch (derzeitige Wohnverhältnisse, Bedürftigkeit, Aufenthaltsdauer usw.).

Unbestritten ist die Notwendigkeit des Ausbaus der Gemeindewohnungen. Dazu gehört auch der Kampf um deren Erhalt im Gemeindeeigentum und die Ablehnung von Ausgliederungen oder Verkauf. Denn dabei geht es darum, dass ein Sektor des Wohnungswesens existiert, der gerade sozial Schwächeren die Möglichkeit eines einigermaßen leistbaren Wohnens ermöglicht. Notwendig ist auch die verstärkte Schaffung von Einrichtungen wie Gebietsbetreuung oder Delogiertenprävention.

Dies ändert freilich nichts an der Notwendigkeit der Gleichstellung: Wer hier lebt und arbeitet, wer hier Steuern und Abgaben zahlt – bekanntlich zahlen MigrantInnen mehr in den Sozialtopf ein als sie daraus erhalten – muss auch bei den Leistungen gleichgestellt werden. Diese Haltung entspricht dem kommunistischen Selbstverständnis und ist daher auch unabhängig von einer EU-Richtlinie, die ihrerseits in anderen Aspekten eher restriktiv ist.

Allerdings kann diese Gleichstellung nicht auf Gemeindewohnungen beschränkt sein, sondern muss gleichermaßen auch für die Wohnungszuweisung von Genossenschaftswohnungen sowie die Inanspruchnahme von Wohnbauförderung und Wohnbeihilfe durch Nicht-EU-BürgerInnen gelten.

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