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Keine Erhöhung kommunaler Gebühren!

  • Donnerstag, 4. Februar 2010 @ 23:00
Kommunal Unter dem Titel „Keine Erhöhung kommunaler Gebühren!“ haben KommunalpolitikerInnen der KPÖ ausgehend von einer Beratung am 7. November 2009 in Salzburg eine bundesweite Aktion für einen Gebührenstopp gestartet. Diese Thematik wurde von MandatarInnen der KPÖ bereits bei den Budgetdebatten zum Voranschlag 2010 in verschiedenen Gemeinden eingebracht.

Von den Auswirkungen weiterer Gebührenerhöhungen sind vor allem Haushalte mit einem geringen Einkommen betroffen, die einen überdurchschnittlichen Anteil für das Wohnen und damit für Mieten und kommunale Tarife als Hauptbestandteil der Betriebskosten, aber auch für den öffentlichen Nahverkehr ausgeben müssen.

Die KPÖ fordert daher einen kommunalen Gebührenstopp sowie die Befreiung kommunaler Gebühren und Tarife, aber auch der Wohnungsmieten von der Mehrwertsteuer zur Entlastung der Haushalte und lehnt eine Budgetsanierung auf Kosten der Gemeinden und eine damit verbundene finanzielle Zusatzbelastung der Bevölkerung auf kommunaler Ebene ab. Die Gemeinden und ihre BewohnerInnen müssen entlastet werden.

Die Entwicklung der kommunalen Tarif- und Gebührenpolitik ist im Zusammenhang mit der Einführung des Euro zu sehen: Damit wurde allen öffentlichen Körperschaften eine Maastricht-konforme Budgetierung auferlegt, welche durch die Vorgabe eines nachhaltigen Nulldefizits durch die Bundesregierung und den Stabilitätspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sanktioniert wurde.

Obwohl durch die Wirtschaftskrise die Einhaltung dieser Kriterien in allen EU-Ländern weitgehend obsolet geworden ist, wird formal weiterhin daran festgehalten und insbesondere auf die Gemeinden damit Druck gemacht. Die Neuverschuldung zur Rettung als „systemrelevant“ erklärter Banken und Haftungen für Konzerne in Milliardenhöhe verschärfen in Verbindung der der kapital- und vermögensfreundlichen Steuerpolitik der vergangenen Jahre den Spardruck in Richtung der Gemeinden und weiterer Folge die BürgerInnen.

Insbesondere die Gemeinden kommen damit unter verstärkten finanziellen Druck, der durch die Abschaffung (Getränkesteuer) oder Umwandlung einzelner Steuern (Kommunalabgabe statt Gewerbe- und Lohnsummensteuer, Werbeabgabe statt Anzeigen- und Ankündigungsabgabe), Verluste von Ertragsanteilen (Volkszählung 2001), wachsende Abgaben (Landesumlage, Krankenanstaltenfinanzierung, Sozialhilfeverbandsumlage), Veränderung der Ertragsanteile (Finanzausgleich) und nicht zuletzt durch die Auswirkungen der Krise weiter verstärkt wird.

Neben Bestrebungen zur Ausgliederung von kommunalen Einrichtungen, der Fremdvergabe von Leistungen, massiven Druck auf das Personal und der Privatisierung kommunaler Betriebe im wichtigen Bereich der öffentlichen Grundversorgung wird auch durch eine restriktive Tarifpolitik versucht, die Auswirkungen dieser EU-konformen neoliberalen Politik auf die Bevölkerung nach dem Motto „Den letzten beißen die Hunde“ abgewälzt.

Mit dem als Sachzwang begründeten Argument der Kostendeckung und der Interpretation von Gemeinden als kapitalistische Wirtschaftsunternehmen werden kommunale Tarife vielfach ohne Rücksicht auf soziale Kriterien laufend erhöht und stellen insbesondere für sozial schwache Haushalte eine immer größere Belastung dar. Eine deutliche Widerspiegelung findet dieser Prozess darin, dass seit Jahren die Wohnkosten weit über dem normalen Verbraucherpreisindex steigen und dafür vor allem die hohen Betriebskosten – die im wesentlichen durch kommunale Tarife für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr bestimmt werden – maßgeblich sind.

Die öffentliche Hand erweist sich damit als ausgesprochener Preistreiber. Dies beweist etwa die Vorgabe von Mindesttarifen durch die Landesregierungen für Wasser und Abwasser, bei deren Nichteinhebung die Verweigerung von Bedarfszuweisungen für kommunale Investitionen angedroht wird. Ebenso bedeutet die Legitimierung von Tarifen sogar bis zur doppelten Kostendeckung ein ausgesprochen preistreiberisches Element unter Verantwortung der öffentlichen Hand.

Die Tarifhoheit der Gemeinderäte ist ein zentraler Punkt der kommunalen Autonomie. Daher bedeuteten Pauschalbeschlüsse für eine Tarifautomatik um sich periodischen unangenehmen Debatten zu entziehen ebenso eine Ausschaltung des gewählten Gemeinderates wie die Ausgliederung oder Privatisierung kommunaler Einrichtungen und Leistungen, die in der Regel mit dem Verlust der Tarifhoheit verbunden ist.

Nach Auffassung der KPÖ ist die Tarifpolitik ein Kriterium für den sozialen Charakter der Kommunalpolitik. Schematische Tariferhöhungen unter Berufung auf den Verbraucherpreisindex berücksichtigen oft nicht, dass Lohn- oder Pensionserhöhungen unter dem VPI liegen und sie berücksichtigen auch nicht, dass der Warenkorb des VPI die realen Preissteigerungen nur verzerrt widerspiegelt. In diesem Sinne treten wir dafür ein, die Mieten vom VPI zu entkoppeln. Eine soziale Gebühren- und Tarifpolitik bedingt daher eine sorgfältige Abwägung verschiedenster Kriterien, die Tarifpolitik kann und darf nicht ausschließlich durch betriebswirtschaftliche Kriterien und die Kostendeckung bestimmt werden.

Grundsätzlich tritt die KPÖ in diesem Zusammenhang auch dafür ein, dass die Gemeinden die Möglichkeit neue, kommerzielle Geschäftsfelder zu erschließen nützen können und ihnen dies nicht mit Verweis auf EU-Wettbewerbsregelungen verwehrt wird. Die Einnahmen aus diesen Bereichen sollten dazu benutzt werden, um auf Dauer eine Grundversorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Leistungen zu sozialen Preisen zu ermöglichen.

KPÖ-Bundesausschuss 4.2.2010

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