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Anfrage Straßenmusik

  • Donnerstag, 20. November 2014 @ 08:00
Linz Für die Gemeinderatssitzung am 20. November 2014 hat KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn eine Anfrage an Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) zum Thema Straßenmusik eingebracht. Der Wortlaut der Anfrage:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Straßenmusik wird im öffentlichen Raum ausgeübt. MusikerInnen können mit ihren Darbietungen auf den öffentlichen Straßen und Plätzen ein wenig Geld von PassantInnen erbitten, die Reisekosten einspielen oder einfach ihre musikalischen Fertigkeiten unter Beweis stellen und verbessern. StraßenmusikerInnen bevorzugen dabei logischerweise stark frequentierte Orte, zum Beispiel Einkaufsstraßen, Fußgängerzonen, touristische Sehenswürdigkeiten oder sogar öffentliche Verkehrsmittel.

Die unterschiedlichen Nutzungsansprüche des öffentlichen Raums in der Stadt, aber auch die fortschreitende Kommerzialisierung und Privatisierung haben zur Folge, dass für die Straßenmusik starke Reglementierungen über Zeit und Ort bestehen bzw. oft auch eine Genehmigung notwendig ist.

In der Stadt Steyr hat die aktuelle Debatte über eine sehr restriktive Straßenmusikverordnung dazu geführt, dass die verschärften Regelungen wieder zurückgenommen werden und Straßenmusik im öffentlichen Raum wieder (mehr als bisher) erlaubt ist.

Auch in Linz gibt es eine strenge Reglementierung des öffentlichen Raums hinsichtlich der Straßenmusik. Um z.B. in den Linzer Fußgängerzonen als StraßenkünstlerIn auftreten zu können, ist für derartige Darbietungen nach dem Oberösterreichischen Veranstaltungssicherheitsgesetz bzw. nach der Straßenverkehrsordnung eine behördliche Bewilligung erforderlich. Der/Die AntragstellerIn erhält diese Bewilligung für maximal einen Tag pro Woche. Für die Erteilung eines Straßenkunstbescheides werden 14,30 Euro an Bundesgebühren eingehoben.

Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage:

Herr Bürgermeister, wie viele Bewilligungen stellt die Stadt Linz jährlich für die Darbietung von Straßenkunst/Straßenmusik aus? Wie hoch sind dabei die Einnahmen?

Auf der Webseite der Stadt ist zu lesen, dass bei Erstanträgen eine musikalische „Kostprobe“ durch die MusikerInnen abgegeben werden muss. Wer nimmt dieses „Vorspielen“ ab? Nach welchen Kriterien wird bewertet, ob jemand Straßenmusik spielen darf? Wie viele Bewilligungen werden jährlich aufgrund des „Vorspielens“ nicht erteilt?

Wie viele Anzeigen gibt es jährlich aufgrund so genannter „illegaler Straßenmusik“ in Linz? Welche Aufsichtsorgane führen Anzeigen zu diesem Sachverhalt durch?

Können Sie sich eine Lockerung der derzeit strengen Regelungen zur Straßenmusik/Straßenkunst in Linz vorstellen? Welche Unterstützung kann die Stadt Linz StraßenkünstlerInnen/MusikerInnen zukommen lassen, die auf öffentlichen Orten ihr Können unter Beweis stellen wollen, abseits des einmal jährlich stattfindenden „Pflasterspektakels“?

Mit freundlichen Grüßen!
GR Magª Gerlinde Grünn




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