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Anfrage Öffnung der Seniorenzentren der Stadt Linz

  • Donnerstag, 14. Mai 2020 @ 08:00
Linz Für die Gemeinderatssitzung am 14.5.2020 hat KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn laut Statut Linz § 12 eine Anfrage an Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Karin Hörzing (SPÖ) zum Thema Öffnung der Seniorenzentren der Stadt Linz eingebracht. Der Wortlaut der Anfrage:

Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, BewohnerInnen von Seniorenheimen sind in der COVID-19-Pandemie unstrittig eine besonders gefährdete Gruppe. Zu ihrem Schutz unterliegen sie im Vergleich zu anderen Gruppen der Gesellschaft den intensivsten Beschränkungen. Diese besondere Vorsicht war in der „ersten Phase“ der Pandemie sicherlich gerechtfertigt.

In der „zweiten Phase“, in der wir uns mittlerweile befinden, wo die Beschränkungen in beinah allen Bereichen der Gesellschaft deutlich gelockert wurden, ist es Zeit, auch darüber nachzudenken, wie den HeimbewohnerInnen wieder mehr Freiheit zugestanden werden kann.

Denn man muss sich vor Augen führen, dass die in den Seniorenzentren lebenden SeniorInnen seit acht Wochen keine Besuchskontakte der Angehörigen sowie in der Regel keine Möglichkeit hatten, das Heimgelände zu verlassen.

Verschiedene Studien kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass soziale Isolation und Einsamkeit sich deutlich negativ auf die körperliche und psychische Gesundheit von älteren Menschen auswirken, dementielle Prozesse beschleunigen können und somit eine kürzere Lebenserwartung zur Folge haben.

Daher ist es geboten, in einer vernünftigen Abwägung zwischen realistischer Einschätzung der Gesundheitsrisiken und den allen gebührenden Freiheits- und Menschenrechten, auch für die BewohnerInnen der Seniorenzentren eine Normalisierung ihres Alltags zuzulassen und zu fördern.

Schließlich gibt es keine „Ausgehverbote“ für BewohnerInnen von Seniorenheimen, für sie gelten die gleichen Regeln wie für die Allgemeinbevölkerung, wie Volksanwalt Achitz betont: „Ausgangsverbote bedeuten Freiheitsentzug, sie haben keine Rechtsgrundlage und sind daher sofort einzustellen.“ BewohnerInnen von Seniorenheimen dürfen nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden, nur weil sie auf Pflege und Betreuung in einer Institution angewiesen sind.

Das Gesundheitsministerium sowie die Sozialabteilung des Landes haben bereits Empfehlungen bzw. Richtlinien für einen Rahmen herausgegeben, in dem wieder Besuche zwischen Angehörigen und den HeimbewohnerInnen stattfinden können.

Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage:

Frau Vizebürgermeister, welche Maßnahmen werden die Seniorenzentren der Stadt Linz ergreifen, um Besuche durch Angehörige in den Heimen wieder zu ermöglichen bzw. sind diesbezüglich bereits ergriffen worden?

Wie kann sichergestellt werden, dass die BewohnerInnen der Seniorenzentren die Heime selbständig oder in Begleitung verlassen können (um bspw. persönliche Besorgungen machen zu können bzw. Spaziergänge in ihrer Nachbarschaft zu unternehmen – natürlich unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsbestimmungen wie Mund-Nasen-Schutz und Abstandsgebot)?

Mit freundlichen Grüßen,
GR Magª Gerlinde Grünn

Diese Anfrage wurde nicht zugelassen, dazu nachstehende Mitteilung der Magistratsdirektion:

Sehr geehrte Frau Gemeinderätin Grünn! Zu Ihrer Anfrage „Öffnung der Seniorenzentren der Stadt Linz“ an Vbgmin Hörzing muss ich leider mitteilen, dass die Anfrage in der vorliegenden Form insgesamt unzulässig ist.

Die Anfrage ist an Frau Hörzing in ihrer Funktion als Sozialreferentin gerichtet. Anfragen an Stadtsenatsmitglieder sind nur insoweit zulässig, als sie sich auf den jeweils unterstellten Geschäftsbereich (= das Ressort) beziehen (§ 12 Abs 2 StL 1992). Mit der Anfrage begehren Sie Auskünfte betreffend Besuche bzw Ausgang für Bewohner/innen der „Seniorenzentren der Stadt Linz“; inhaltlich zielt die Anfrage auf die Häuser der SZL GmbH ab.

Frau Vbgmin Hörzing ist zwar nach der Ressorteinteilung für den Stadtsenat zuständig für „SeniorInnenbetreuung (einschließlich der Planung von SenorInnenzentren)“. SeniorInnenbetreuung in diesem Sinn meint allerdings nur die unmittelbar von der Stadt organisierte Betreuung, zB im Rahmen von städtischen SeniorInnenclubs oder mobiler SeniorInnenbetreuung, nicht aber die Betreuung in den Einrichtungen der rechtlich selbständigen SZL GmbH. Einflussmöglichkeiten bzw Informationsrechte hätte die Stadt insoweit nur aufgrund ihrer Eigentümerstellung; dieser Bereich liegt aber außerhalb des Ressorts von Vbgmin Hörzing.

Fall Sie Fragen hierzu haben, stehe ich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Carsten Roth




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