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Anfrage Akteneinsicht

  • Donnerstag, 23. Mai 2013 @ 08:00
Linz Für die Gemeinderatssitzung am 23. Mai 2013 hat KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn eine Anfrage an Sozialreferent VBgm. Klaus Luger (SPÖ) zum Thema Akteneinsicht für Betroffene von Gewalt und Missbrauch eingebracht. Der Wortlaut der Anfrage:

Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister! In den letzten Jahren wurden zahlreiche Fälle von Gewalt und Missbrauch in öffentlichen und kirchlichen Jugendeinrichtungen aus den 1950er und 1960er Jahren bekannt und begann eine öffentliche Debatte über den Umgang damit.

Ausgelöst durch eine Kampagne „Öffnet die Heime“ Anfang der 1970er Jahre und als Folge der Turbulenzen im Jugendheim Wegscheid 1971 wurden demütigende Strafen in Heimen aufgehoben, 1973 mit dem OÖ Sozialhilfegesetz der Arbeitszwang aufgehoben und das Züchtigungsrecht von Eltern, Lehrern und Lehrherren schrittweise abgeschafft. Erst 1989 erfolgte das generelle Verbot von körperlichen und seelischen Qualen zum Zwecke der Erziehung.

2010 war das Schicksal der einstigen Heimkinder jedoch nicht mehr zu ignorieren und der Historiker Michael John wurde zur Wiederaufnahme seiner 2006 abgeschlossenen Forschungsarbeit über Wegscheid beauftragt. Bundesweit wurden Opferschutzkommissionen eingesetzt. Das Land Oberösterreich zahlte 2011 als „finanzielle Geste“ an 51 ehemalige Opfer von physischer, psychischer und sexueller Gewalt in landeseigenen Einrichtungen eine Entschädigung.

2012 hat die Stadt Linz zwei Opfern von Übergriffen in Kinder- und Erholungsheimen Entschädigungszahlungen für erlittene Qualen zuerkannt, weitere Fälle stehen noch an. Gleichzeitig beklagen von Gewalt und Missbrauch betroffene Menschen darüber, dass ihnen vom Amt für Soziales, Jugend und Familie die gewünschte Akteneinsicht zu ihrem persönlichen Fall verweigert wird.

Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage:

Herr Vizebürgermeister Luger, wie ist der aktuelle Stand der Aufarbeitung der Fälle von Gewalt und Missbrauch in städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen in den 1950er und 1960er Jahren? Wie viele Personen haben Anspruch auf Entschädigung angemeldet? Warum wird betroffenen Personen Akteneinsicht in ihrem persönlichen Fall verweigert?

Mit freundlichen Grüßen!
GR Magª Gerlinde Grünn


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