Willkommen bei KPÖ Linz 

KPÖ-Anfrage zur Mindestsicherung zeigte Wirkung

  • Donnerstag, 8. März 2012 @ 23:00
Linz Beantwortet wurde von Sozialreferent VBgm. Klaus Luger (SPÖ) bei der Gemeinderatssitzung am 8. März 2012 eine KPÖ-Anfrage vom Jänner zu Ungereimtheiten bei der Mindestsicherung. Bereits kurz nach der Anfragestellung im Jänner berichteten Betroffene, dass bis dahin übliche bürokratische Schikanen – offenbar veranlasst durch die KPÖ-Anfrage – entschärft wurden.

In der Anfragebeantwortung berichtete Luger nunmehr, dass Anträge für die bedarfsorientierte Mindestsicherung bei Bezirksverwaltungen, Sozialberatungsstellen, Gemeindeämtern, dem AMS und der Landesregierung gestellt werden können. In Linz erfolgt das überwiegend beim AMS und beim Sozialamt, wobei eine Auszahlung am selben Tag erfolgt, wenn die Unterlagen komplett sind. Bei schriftlichen Anträgen oder fehlenden Unterlagen gibt es durch erhöhten Verwaltungsaufwand Verzögerungen, jedoch besteht laut Luger der Beginn des Anspruches mit dem Tag der Einreichung.

Eine persönliche Vorsprache ist laut Luger sinnvoll, während der Amtsstunden von 7:00 bis 12:30 Uhr ist keine Voranmeldung notwendig, für andere Fälle, etwa durch Verhinderung wegen Schulungen etc., ist eine Terminvereinbarung sinnvoll. Eine Ausgabe der Antragsformulare durch das BürgerInnenservice erfolgt laut Luger nicht, weil eine Zentralisierung beim Sozialamt die bessere Kundenorientierung ist und auch die Vollständigkeit der Unterlagen sicherstellt. Man müsse der Behörde auch Zeit für die Behandlung von Anträgen einräumen.

Ein niedrigschwelliger Zugang zur Mindestsicherung ist laut Luger durch Information und Vernetzung gegeben, wobei es eine gute Kooperation mit AMS und der Sozialberatung Kompass gibt. Luger betonte schließlich, die Funktion der Mindestsicherung als „Hilfe zur Selbsthilfe“ und als „aktivierende Maßnahme“ um Transferleistungen so kurz wie möglich zu halten.

Nachstehend die KPÖ-Anfrage vom 26.1.2012:

Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister,
wie ich von Betroffenen erfahren konnte, wird das Formular für die Antragsstellung „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ nur gegen persönliche Vorsprache am Linzer Sozialamt mit Terminvergabe ausgehändigt. Das führt zu einem für Anspruchsberechtigte unzumutbaren Zeitverlust. In der Wartezeit bis zum vorgegebenen Termin am Sozialamt, mitunter mehrere Tage, entsteht für Anspruchsberechtigte kein Anspruch auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung, da dieser Anspruch erst ab dem Zeitpunkt der erfolgten Antragsstellung geltend wird. Dieser Zeitverlust könnte vermieden werden, wenn das BürgerInnenservice-Center Anträge auf „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ aushändigt und auch bereits ausgefüllte Anträge entgegennimmt und mit einem Eingangsvermerk versieht.

Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage:

Wie ist die derzeitige Praxis im Umgang mit BürgerInnen, die einen Antrag „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ stellen möchten? Warum wird das Antragsformular „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ nicht vom BürgerInnenservice-Center ausgegeben und entgegengenommen? Wie rechtfertigen Sie die Koppelung der Antragstellung mit der entstehenden Wartezeit, mitunter mehrere Tage, auf einen persönlichen Termin beim Sozialamt, die für die Anspruchsberechtigten mit einem Verlust finanzieller Unterstützung einhergeht? Welche Maßnahmen setzen Sie, um einen niedrigschwelligen Zugang zur bedarfsorientierten Mindestsicherung zu ermöglichen?

Mit freundlichen Grüßen!
GR Magª Gerlinde Grünn



Themen