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Anfrage Mindestsicherung

  • Donnerstag, 26. Januar 2012 @ 08:00
Linz Für die Gemeinderatssitzung am 26. Jänner 2012 hat KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn eine Anfrage an Sozialreferent Vizebürgermeister Klaus Lugeer (SPÖ) betreffend die Praxis bei Ansuchen um Mindestsicherung eingebracht. Der Wortlaut der Anfrage:

Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister,

Wie ich von Betroffenen erfahren konnte, wird das Formular für die Antragsstellung „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ nur gegen persönliche Vorsprache am Linzer Sozialamt mit Terminvergabe ausgehändigt. Das führt zu einem für Anspruchsberechtigte unzumutbaren Zeitverlust. In der Wartezeit bis zum vorgegebenen Termin am Sozialamt, mitunter mehrere Tage, entsteht für Anspruchsberechtigte kein Anspruch auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung, da dieser Anspruch erst ab dem Zeitpunkt der erfolgten Antragsstellung geltend wird.

Dieser Zeitverlust könnte vermieden werden, wenn das BürgerInnenservice-Center Anträge auf „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ aushändigt und auch bereits ausgefüllte Anträge entgegennimmt und mit einem Eingangsvermerk versieht.

Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage:

Wie ist die derzeitige Praxis im Umgang mit BürgerInnen, die einen Antrag „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ stellen möchten?

Warum wird das Antragsformular „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ nicht vom BürgerInnenservice-Center ausgegeben und entgegengenommen?

Wie rechtfertigen Sie die Koppelung der Antragstellung mit der entstehenden Wartezeit, mitunter mehrere Tage, auf einen persönlichen Termin beim Sozialamt, die für die Anspruchsberechtigten mit einem Verlust finanzieller Unterstützung einhergeht?

Welche Maßnahmen setzen Sie, um einen niedrigschwelligen Zugang zur bedarfsorientierten Mindestsicherung zu ermöglichen?

Mit freundlichen Grüßen!
GR Magª Gerlinde Grünn


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