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Land will Schotterwerk in Pichling durchdrücken

  • Dienstag, 13. Juli 2010 @ 10:01
Linz Die Landesbehörden stehen eisern zur Freiheit der Wirtschaft: Obwohl mittlerweile 1.500 Unterschriften von AnrainerInnen aus Linz-Pichling und der Nachbargemeinde Asten gesammelt wurden, sogar der Linzer Bürgermeister Franz Dobusch vor den Kadi gezerrt und der Linzer Gemeinderat einstimmig eine Resolution an die Umweltanwaltschaft beschlossen hat.

Nach der Naturschutzabteilung hat jetzt auch die Forstrechtsabteilung grünes Licht für den umstrittenen Schotterabbau in Pichling gegeben. Hier soll an der Stadtgrenze nahe dem Erholungsgebiet Pichlingersee und einem Natura2000-Schutzgebiet ein Schotterwerk errichtet werden, das pro Jahr 120.000 Tonnen Schotter abbaut.

Astens Bürgermeister Karl Kollingbaum (SPÖ) weist zu Recht auf den Widerspruch hin, dass man in einem solchen Schutzgebiet nicht einmal mit dem Radl fahren darf, aber eine Schottergrube gleich daneben offenbar nicht stört. Zu den jetzt schon 20.000 Fahrzeugen täglich auf der B1 kommen damit bis zu 200 LKW dazu. Naturschutzlandesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ) meint hingegen, dass im Abbaugebiet der Erholungswert ohnehin gering und dieses durch die nahe Westbahn beeinträchtigt ist und hat es sich mit seinen blauen WählerInnen in Pichling damit ziemlich verscherzt.

Bereits 2003 wurden erste Pläne für diesen Schotterabbau bekannt, 2006 fühlte der Perger Unternehmer Harald Glisic für ein konkretes Projekt vor. Ab 2008 gab es erste Widerstände der Bevölkerung, 29 AnrainerInnen und die Gemeinde Asten schalteten einen Anwalt ein. In Pichling wurden 5.000 Unterschriften gesammelt, nach einem „Runden Tisch“ plante Glisic neu.

Das 2009 erstellte Naturschutzgutachten der Stadt Linz erwies sich als fehlerhaft, als Folge wurde ein negativer Bescheid ausgestellt. Im Juli klagte Glisic die Stadt weil sie ihm angeblich die Zufahrt über Magistratsgründe versprochen hatte. Die Stadt erstellte einen negativen Bescheid nach dem Mineralrohstoff-Gesetz (MinRoG). 2010 entschied das Land, dass die Stadt das MinRoG-Verfahren neu aufrollen muss, im Juni hob das Land den negativen Naturschutzbescheid auf. Die Empörung der AnrainerInnen ist entsprechend groß. Sie sehen es als unverständlich, dass ihre Lebensqualität keinen Einfluss auf die Entscheidung hat und vermuten, dass es um größere finanzielle Interessen geht. Sicher nicht zu Unrecht – der Betreiber hat in der Landessregierung offensichtlich eine starke Lobby.

Das von Glisic geltend gemachte „Allgemeininteresse“ und das Zuckerbrot von 25 Arbeitsplätzen lässt der Linzer Vizebürgermeister Luger (SPÖ) nicht gelten, er sieht die Versorgung mit Schotter im Zentralraum gesichert. Nun hofft die Stadt Linz auf Landesumweltanwalt Martin Donat, nachdem gegen den Bescheid nur noch die Umweltanwaltschaft fristgerecht eine Beschwerde bei den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts, dem Verwaltungsgerichtshof oder dem Verfassungsgerichtshof einbringen kann.

Bislang haben die Behörden des Landes Oberösterreich die Bescheide der Stadt Linz in zweiter Instanz aufgehoben und ausnahmslos für den Betreiber der Schottergrube entschieden. Obwohl der Schutz der Lebensqualität der Pichlinger Bevölkerung, des Naherholungsgebietes Pichlinger See sowie des Natura-2000-Schutzgebietes Vorrang vor Gewinninteressen besitzen sollte.

Am 1. Juli 2010 beschloss der Linzer Gemeinderat auf Antrag der SPÖ eine Resolution mit der Forderung „Die OÖ. Umweltanwaltschaft wird ersucht, im Interesse der Menschen, die im Umfeld des geplanten Abbaugebietes leben oder ihre Freizeit verbringen, gegen den zweitinstanzlich ergangen positiven Naturschutzbescheid fristgerecht eine Beschwerde bei den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts, dem Verwaltungsgerichtshof und/oder dem Verfassungsgerichtshof einzubringen“ an die Umweltanwaltschaft.

Bezeichnenderweise enthielt sich die ÖVP bei dieser Resolution der Stimme und demonstrierte einmal mehr ihre Verbundenheit mit der Landespolitik gegen die Interessen der Stadt. Klubchef Klaus Fürlinger meinte, der Gemeinderat dürfe nicht die Umweltanwaltschaft präjudizieren. Der Bürgermeister stellte hingegen fest, dass sich der Antrag nicht gegen die eigenen Behörde richtet und dies die letzte Möglichkeit ist, die Entscheidungen des Landes im Sinne der Anrainer zu korrigieren, nachdem er selbst in dieser Causa gerichtlich belangt wurde.

Siehe auch http://www.linz.at/presse/2009/200909_47972.asp
Bild: Magistrat Linz

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