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Anfrage Getränkesteuer

  • Donnerstag, 11. März 2010 @ 08:00
Linz Für die Gemeinderatssitzung am 11. März 2010 hat KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn eine Anfrage zum Thema Rückzahlung von Getränkesteuer eingebracht. Der Wortlaut der Anfrage:

Sehr geehrter Herr Stadtrat Mayr!

Durch Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wurde im März 2000 die Getränkesteuer abgeschafft, obwohl diese beim EU-Beitritt 1995 vom damaligen Finanzminister Ferdinand Lacina als EU-konform bezeichnet wurde. Mit dieser Entscheidung haben die Gemeinden nicht nur einen enormen finanziellen Verlust erlitten, sondern wurden zusätzlich auch mit Rückzahlungsforderungen von Gastronomie und Handel konfrontiert, obwohl man davon ausgehen muss, dass die Getränkesteuer im Wege der Preiskalkulation immer auf die KonsumentInnen überwälzt wurde.

Während die Forderungen der Gastronomie durch das „Frankfurter Erkenntnis“ des EuGH abgewiesen wurden, wurde im April 2008 zwischen Städte- und Gemeindebund, Wirtschaftskammer und Regierung eine Rückzahlung von 15 Prozent der im Zeitraum zwischen 1995 und 2000 bezahlter Getränkesteuer in Höhe von 45,8 Millionen Euro vereinbart, wobei der Bund davon 25 Prozent übernommen hat. Dieser Beitrag des Bundes wird erst jetzt mit fast zweijähriger Verspätung im Wege einer Bedarfszuweisung über die Länder geleistet.

Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage:

Herr Stadtrat, wie hoch waren die Forderungen des Handels an die Stadt Linz bezüglich der Rückzahlung von zwischen 1995 und 2000 abgeführter Getränkesteuer und wie viel wurde bisher zurückbezahlt? Welchen Anteil erhält die Stadt Linz vom Finanzministerium im Rahmen der Vereinbarung von 2008 rückerstattet und wurden vom Bund bereits entsprechende Zahlungen geleistet? Teilen Sie die Behauptung des Handels, dass die Getränkesteuer nicht auf den Preis aufgeschlagen wurde?

Mit freundlichen Grüßen!
GRin Mag.ª Gerlinde Grünn

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