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Anfrage: Mobilität in der Lederergasse und Neuerrichtung einer Radfahranlage

  • Mittwoch, 28. Juni 2023 @ 09:20
Anfragen Für die Gemeinderatssitzung am 29.6.2023 hat KPÖ-Gemeinderat Michael Schmida eine Anfrage an Vizebürgermeister Martin Hajart (ÖVP) zum Thema „Mobilität in der Lederergasse und Neuerrichtung einer Radfahranlage“ eingebracht. Der Wortlaut der Anfrage:



Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister,

bei der Stadtsenatssitzung am 22.6.2023 wird voraussichtlich der Umbau des ostseitigen Gehsteiges an der Kaisergasse zu einem kombinierten Geh- und Radweg und die Neuanlage eines Zweirichtungsradwegkorridors an der Lederergasse zwischen Kaisergasse und Honauerstraße inkl. Haltestellenverlegung Lüfteneggerstraße und der damit einhergehenden Anpassung der öffentlichen Beleuchtung beschlossen. Die Kosten werden mit maximal 273.000 Euro für die damit notwendigen Arbeiten angegeben, die voraussichtlich schon im Sommer beginnen sollen.

Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage:

Bei der öffentlichen Vorstellung der„Klimaachse Linz Ost-West“ im März 2023 durch die Stadtpolitik wurde auch ein baulich getrennter Zweirichtungsradweg zwischen Kaisergasse und Honauerstraße angekündigt. Damals wurde jedoch die Kostensumme von 350.000 Euro für diesen Bauabschnitt kolportiert.

Warum wurden im Stadtsenatsantrag nun weniger Kosten (unter der Wertgrenze der Bauvorhaben-Übertragungsverordnung 2022) veranschlagt? Wie setzen sich die Kosten konkret zusammen?

In einem Dokument des Landes Oberösterreich zum Thema „Radfahranlagen in Oberösterreich“ mit entsprechenden Planungsgrundätzen wird auf Seite 12 ausgeführt:

„Einseitig angeordnete straßenbegleitende Zweirichtungsradwege im Ortsgebiet sind nur in Ausnahmefällen sinnvoll, etwa:
- wenn wichtige Quellen und Ziele (z.B. Schule, Geschäfte u.ä.) auf derselben Straßenseite liegen
- wenn ein sicheres Überqueren der Fahrbahn nicht möglich ist
- wenn das Radfahren auf der Fahrbahn zu gefährlich ist
- wenn jene Straßenseite, auf der ein Radweg geplant ist, kaum Einfahrten, Haltestellen und Kreuzungen aufweist (dies steht natürlich oft in Widerspruch zur ersten Ausnahme, denn wo Geschäfte sind, gibt es auch Zufahrten)
- wenn auf jener Straßenseite, wo ein Radweg geplant ist, eine Anschlussverbindung besteht.
In der Regel jedoch sind solche Zweirichtungsradwege aus Sicherheitsgründen abzulehnen, denn Kfz-Lenker rechnen kaum mit Radfahrern, die entgegen der üblichen Rechtsfahrordnung unterwegs sind.“

Warum wurde trotz der Empfehlung solche Radfahranlagen im Ortsgebiet nicht oder nur in begründeten Ausnahmefällen zu errichten, ein Zweirichtungsradweg an dieser Stelle geplant? Welche Ausnahmen begründen die Entscheidung? Wie sollen mit diesem Zweirichtungsradweg wichtige Quellen und Ziele (z.B. Supermärkte), die sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinden, für Radfahrende sicher und leicht erreichbar bleiben? Wird es eine Benützungspflicht geben?

Wie viele Kfz-Parkplätze werden in diesem Bereich durch die Errichtung der Radfahranlage entfallen?

Die Bushaltestelle Lüfteneggerstraße soll für die Neuanlage verlegt werden.
Wo genau wird die neue Bushaltestelle situiert? Wie ist im Bereich der neuen Bushaltestelle die Rad- und Gehwegsituation konkret geplant? Wird die neue Haltestelle wieder als Kap-Haltestelle ausgeführt?

Inwieweit werden die Ergebnisse aus dem städtischen Klimafondsprojekt „Klimaachse Linz“ hinsichtlich Mobilität (Präsentation erfolgt am 29.6.2023) in die zukünftigen Verkehrsplanungen im Bereich der Lederergasse umgesetzt bzw. berücksichtigt? Warum wurde von Ihrer Seite bzw. von Seiten der Stadtpolitik nicht auf die Präsentation der Ergebnisse dieses Projekts gewartet bevor Maßnahmen umgesetzt werden?

Welche weiteren Verkehrsmaßnahmen und straßenbaulichen Veränderungen sind in der Lederergasse geplant? Mit welchen Kosten und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?

Der zuständige Vizebürgermeister hat die Anfrage schriftlich beantwortet: https://ooe.kpoe.at/files/anfragen/20...rgasse.pdf

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