Bestehende Gebäude besser schützen
- Donnerstag, 9. März 2023 @ 12:49

In Linz gibt es derzeit 554 denkmalgeschützte Objekte die einem besonderen Schutz unterliegen. Auf nicht Denkmalgeschützte Gebäude trifft dieser Schutz aber nicht zu.
Zwar sieht die oberösterreichischen Bauordnung vor, das die Baubewilligung auch zu untersagen ist, wenn die Instandhaltung wirtschaftlich vertretbar und an der Erhaltung für ein erhaltenswerten Ortsbildes ein öffentliches Interesse besteht. In der Praxis hat diese rechtliche Vorgabe aber in Vergangenheit, wie viele Beispiele in Linz zeigen, zu keiner wesentlichen Einschränkung der Abbruchtätigkeiten geführt. In anderen Bundesländern, etwa Wien, ist der Erhalt von historischen Gebäuden durch die rechtlichen Bestimmungen besser geschützt. Auch in Salzburg und Graz gibt es für bestimmte Zonen einen strengeren Schutz. In Oberösterreich sollten deshalb die rechtlichen Bestimmungen in der Bauordnung nachgeschärft werden, um den Erhalt historischer Bausubstanz bzw. Schutz vor Abriss und Vorrang für Sanierung wirksamer umzusetzen.
"Klima-Check" vor Abriss und Neubau
Außerdem fordert die KPÖ-Fraktion in der Resolution auch für Gebäude die nach 1945 errichtet wurden und keinen bauhistorischen Wert aufweisen, einen besseren Schutz. Ein Abriss sollte erst nach Begutachtung auch ökologischer Gesichtspunkte erteilt werden. So soll mit einem "Klima-Check" die Ökobilanz überprüft werden. Dabei werden Emissionen und Energieaufwand für den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes analysiert und der Neubau mit einer Sanierung verglichen. Ist die Ökobilanz bei der Sanierung besser, gilt das Gebäude als sanierungsfähig und sollte daher nicht abgerissen werden.
KPÖ-Gemeinderat Michael Schmida: „Auch beim Bauen sollte auf die Bedeutung von Ressourcenschonung und Klimaschutz geachtet werden. Jeder Neubau ist umwelt- und klimaschädlich und mit hohen Emissionen und Energieaufwand von der Herstellung und Errichtung bis zur Entsorgung verbunden. Außerdem sind die Mieten in Altbauwohnungen in der Regel günstiger. Aus Gründen des öffentlichen Interesses sollte deshalb die Sanierung bestehender Bausubstanz einem Neubau – wenn möglich und sinnvoll – vorgezogen werden.“
Die gesamte Resolution: https://ooe.kpoe.at/article.php/20230321100545225