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Stellungnahme zum Vergleich mit der BAWAG in der Swap-Causa

  • Freitag, 27. Januar 2023 @ 09:25
Demokratie
Statement von KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn zum Anragspunkt E1. Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches mit der BAWAG AG:

Ein Ende mit Schrecken!

Ein elfjähriger Rechtsstreit mit der BAWAG AG wird in der Gemeinderatssitzung am 26.Jänner 2023 mit dem Beschluss eines Vergleiches in der Höhe von 12 Millionen Euro beigelegt werden. Da lohnt es sich zunächst Rückschau zu halten.


Am Anfang steht ein Gemeinderatsbeschluss vom 2004. Mit den Stimmen der SPÖ, der FPÖ und der Grünen übertrug der Gemeinderat die Agenden für Finanzgeschäfte an die Finanzdirektion. Die ÖVP enthielt sich der Stimme – aber nicht aus grundsätzlichen Bedenken, sondern weil sie die Kompetenz dem Stadtsenat übertragen wollte, wo sie mitreden konnte. Der vormalige Finanzdirektor Penn schloss 2007 den SWAP 4175 mit der BAWAG als Zinswette auf einen seit 1993 laufenden Fremdwährungsanleihe der Stadt in der Höhe von 195 Mio Schweizer Franken ab. Der Swap 4175 war für die Stadt Linz zunächst von 2007 bis 2009 positiv, kippte jedoch im Gefolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise von 2007/2008 nach einer dramatischen Kursveränderung des Schweizer Franken. Die Verluste der Stadt steigen. Die Stadt leistet noch zweimal Zahlungen in der Höhe von 23 Millionen Euro. Mit einem Gemeinderatsbeschluss entschließt man sich 2011 zur Klage. Die BAWAG regiert mit einer Gegenklage und fordert von der Stadt 417 Millionen Euro inklusive Zinsen. Ein wahrliche bedrohliches Szenario für die Stadt. Ein Sonderkontrollausschuss tagt zur Klärung der politischen Verantwortung. Der Finanzdirektor Penn (2011) und der Finanzstadtrat Mayr (2013) treten zurück. Erst das Zwischenurteil des Handelsgerichts Wien vom 7. Jänner 2020, wonach das Spekulationsgeschäft Swap 4175 der Stadt Linz mit der BAWAG P.S.K. ungültig war, schafft Erleichterung. Bestätigt das Verschulden der BAWAG und das Fehlen eines grundlegenden Beschlusses für den SWAP.

Nun soll mit einem Vergleich in der Höhe von 12 Millionen Euro zur Abwendung eines langen Prozesse auf Grund einer Schadensersatzklage der BAWAG der Schlussstrich gezogen werden. Laut eines Video-Interviews der OÖ Nachrichten mit Bürgermeister Luger belaufen sich damit die Kosten für den SWAP zusammengerechnet aus den 23 Millionen Zahlungen am Anfang, 10 Millionen Verfahrenskosten und den 12 Millionen Euro für den Vergleich auf 45 Millionen Euro. Ein Ende mit Schrecken also, wenn man bedenkt was mit diesen 45 Millionen Euro gutes für die Stadt bewirkt hätte werden können.

Die BAWAG verschwieg von Anfang an die wirklichen Risiken dieser Zinswette: Aus einem Gutachten der Finanzexperten Uwe Wystup und Thorsten Schmidt wird deutlich, dass der Swap 4175 „asymmetrisch gestaltet“ war, weil die von der Stadt erzielten Gewinne „gering und beschränkt“ hingegen die „möglichen Verluste unbeschränkt“ waren. Die Blauäugigkeit der politischen Verantwortlichen – hier ist vor allem die Bürgermeisterpartei SPÖ zu nennen - für den SWAP, die sich von der BAWAG eine gutes Geschäft vorgaukeln ließen, ist wohl nur im Zusammenhang mit dem neoliberalen Zeitgeist der Vorkrisenjahre zu erklären. So empfahl ja auch der Rechnungshof spekulative Finanzgeschäfte zur Finanzierung der maroden Gemeindefinanzen. Hier sei etwa auch auf die CrossboarderLeasinggeschäfte der LINZ AG verwiesen. Nicht nur die Stadt Linz wurde Opfer von riskanten Fremdwährungsgeschäften, sondern auch die Wohnbaugelder in NÖ, zahlreiche andere Gemeinden und so mancher Häuslbauer tappte in die Falle angeblich risikoarmer Spekulationen, die nur den Profiten der Banken dienten. Die KPÖ hat spekulative Geschäfte zu Gunsten der Banken immer abgelehnt und auf die Notwendigkeit einer sicheren Basis für die Finanzierung der Kommunen verwiesen. Es sei hier angemerkt, dass dafür Vermögenssteuern unumgänglich sind.

Für die KPÖ steht die Selbstentmächtigung des Gemeinderats 2004 mit der Übertragung der Finanzgeschäfte an die Finanzdirektion am Anfang der Fehlentscheidungen. Hier braucht es eine dringende Korrektur, der bis heute laufenden Praxis Verantwortung sukzessive vom Gemeinderat weg zu delegieren und damit die Auftrags- und Kontrollfunktion des Gemeinderats zu beschneiden. Übrigens nicht nur in Finanzfragen!

Die KPÖ wird sich enthalten.

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