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Der Dentist und das Jausenspeckbrot

  • Dienstag, 13. September 2016 @ 08:00
Wahlen Weil der VfGH die Stichwahl aufgehoben hat, obwohl kein Verdacht eines tatsächlichen Wahlbetrugs bestand, aber die Möglichkeit zu einem solchen bestanden hätte, darf ich darauf hinweisen, dass nach den Regeln der Logik die kommende Wahlwiederholung ebenfalls wiederholt werden muss, da mindestens eine Regelung das Wahlgeheimnis verletzen könnte, wenn man sich an die Regelung hält – nämlich, dass man sein Wahlkuvert nicht mehr selbst in die Urne einwerfen darf.

Gerade auf dem Land wusste man anno dazumal von jeder Person, was sie wählte; selbst wem die drei, manchmal vier Stimmen für die KPÖ zuzuordnen waren, wusste jeder. Nur dem Dentisten war es gelungen, dies mit keiner einzigen Andeutung oder Aussage zu verraten, was zu wachsender Neugierde führte.

Da sich die Vertreter aller drei im Gemeinderat vertretenen Fraktionen darin einig waren, es wissen zu wollen, geschah etwas, was zu diesem Wissen führte. Als der Dentist das Wahllokal betrat, packte der Kuverteinwerfer sein Jausenspeckbrot aus und nahm es fest in die Hand. Die Kuverts aller anderen warf er mit der sauberen Hand ein, das des Dentisten mit der speckigen. Beim Stimmenauszählen rief dann plötzlich einer: „Ich hab ihn!“

Das bedeutet, dass allein schon der Körperkontakt einer anderen Person nach dem Ankreuzen das Wahlgeheimnis potenziell verletzt. Bleibt der VfGH konsequent (was er müsste!), müssen auch alle Wahlwiederholungen wiederholt werden – so lang, bis die betreffende Bestimmung geändert wird. Alsdann: Glück auf!

Wilfried Mayr, 4232 Hagenberg

Leserbrief an "Die Presse", www.diepresse.com

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