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Handlungsbedarf gegen Plakatständer-Wildwuchs in Linz

  • Montag, 5. Mai 2014 @ 08:09
News Die KPÖ hat den Linzer Präsidialdirektor Ernst Inquardt im Zusammenhang mit dem jetzt vorgelegten Wahlwerbungsübereinkommen der Parteien für die Europaparlamentswahl aufgefordert dafür zu sorgen, dass die darin enthaltenen Bestimmungen auch wirklich von allen Parteien eingehalten werden und die Stadt Linz dafür sorgt, dass Übertretungen umgehend abgestellt werden.

„So haben wir festgestellt, dass entgegen dem Wahlwerbungsübereinkommen bzw. einem Gemeinderatsbeschluss vom Herbst 2013 neuerlich 16-Bogen-Plakatständer in Grünflächen aufgestellt wurden, so etwa von der ÖVP bei der Neuen Welt und von der SPÖ entlang der A7“ meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Das ist besonders pikant, weil vom Gemeinderat im Oktober 2013 auf Antrag der SPÖ als Reaktion auf eine Anfrage von KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn vom September 2013 (http://ooe.kpoe.at/article.php/20130917084840616) und offensichtlich dem großen Unmut in der Bevölkerung geschuldet ein Beschluss gefasst wurde, dass künftig keine mobilen Großflächen-Plakatständer in Grünflächen bzw. bei Autobahnauffahrten aufgestellt werden dürfen. Nur ÖVP und FPÖ verteidigten die Verschandelung öffentlicher Grünflächen und enthielten sich der Stimme.

Weiters wurden entgegen dem Abkommen Plakatständer innerhalb der Sperrzone aufgestellt, so etwa von ÖVP, Neos und BZÖ am Hessenplatz und am Südbahnhofmarktgelände. Auch wurden vom BZÖ allein im Bereich der Wiener Straße rund 30 Plakatständer aufgestellt wurden, woraus zu schließen ist, dass von dieser Partei im gesamten Stadtgebiet die zulässige Zahl von 100 weit übertroffen wird.

Laut Abkommen ist die Verwendung der Plakatständer für andere Zwecke als die Wahlwerbung für die EU-Wahl unzulässig. Daher ist die Verwendung von Plakatständern der SPÖ als Werbung für ihre Stadtsenatsmitglieder Luger, Forsterleitner, Hörzing und Giegler sowie für SPÖ-Landeschef Entholzer unzulässig, da dies nichts mit der EU-Wahl zu tun hat.

Kritisiert wird von der KPÖ auch eine mangelnde Rechtssicherheit des Wahlwerbungsübereinkommens. Etwa wenn auf vom Tiefbauamt genehmigten Standorten aufgestellte Plakatständer „konsenslos“ auf Kosten der jeweiligen Partei entfernt werden. Die KPÖ ist der Meinung, dass im Zweifelsfall einer verkehrsbehindernden Aufstellung eine Verständigung der jeweiligen Partei, verbunden mit einer kurzfristigen Umstellung der betreffenden Plakatständer, einfacher und unbürokratischer wäre.

Zur berechtigten Kritik an der in Wahlzeiten ausufernden Plakatwerbung meint die KPÖ, dass dies bei der Bereitstellung von Plakatflächen seitens der Stadt Linz vermeidbar wäre, weil dann auf Plakatständer generell verzichtet werden könnte. Solche öffentlichen Plakatflächen mit einer bestimmten Chancengleichheit für alle Parteien wurden bis in die 1980er Jahre in Linz bereitgestellt und sind heute noch in verschiedenen Städten und Gemeinden (Innsbruck, Braunau…) üblich.

Weiter: Narrenfreiheit für Parlamentsparteien.
Anfrage der KPÖ zur Wahlwerbung: http://ooe.kpoe.at/article.php/20131118084028507

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