Willkommen bei KPÖ Oberösterreich 

KPÖ wendet sich an Wahlbeobachtergruppe der OSZE

  • Donnerstag, 28. Mai 2009 @ 22:06
Wahlen Am 28. Mai 2009 führten Michael Graber als Zustellungsbevollmächtigter, Leo Furtlehner als Koordinator des Bundesvorstandes und Rechtsanwalt Ingo Riß als Vertreter der KPÖ in der Bundeswahlbehörde ein Gespräch mit einer Wahlbeobachtungsdelegation der OSZE mit VertreterInnen aus Kanada, Deutschland, Schweden und Serbien über undemokratische Aspekte im österreichischen Wahlrecht. Derzeit sind mehrere OSZE-Delegationen in 15 der 27 EU-Ländern erstmals im Zusammenhang mit den bevorstehenden EU-Wahlen unterwegs, ein zusammenfassender Bericht wird in etwa zwei Monaten vorliegen. Die Abordnung der KPÖ übergab an die OSZE-Delegation einen zusammenfassenden Bericht, nachstehend im Wortlaut:

An die Wahl-Beobachtergruppe der OSZE zur EP-Wahl 2009, Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte ODIHR anlässlich der Aussprache am 28. Mai 09 in Wien, im Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten, Bundeskanzleramt

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) kandidiert unter der Listenbezeichnung "Kommunistische Partei Österreichs - Europäische Linke" zur Europaparlamentswahl am 7. Juni 2009 und steht als Liste 6 am Stimmzettel. Die KPÖ besteht seit 1918 und ist Mitbegründerin der 2. Republik Österreich.

Sie hat als einzige der zur Wahl zugelassenen Parteien ca. 3.000 in den Wohnsitzgemeinden bestätigte Unterstützungserklärungen der Wahlkommission vorgelegt (vorlegen müssen); im Unterschied zu allen anderen kandidierenden Gruppen, die lediglich je eine Unterschrift eines österreichischen Europaparlamentsabgeordneten oder drei Unterschriften von Nationalratsabgeordneten vorlegen mussten.

Damit sprechen wir die bürokratischen Hürden an, die kleine Parteien in Österreich überwinden müssen, wenn sie sich allgemeinen Wahlen stellen. Ist schon das Erfordernis von mindestens 2.600 von den Gemeindebehörden zu bestätigende Unterstützungserklärungen, die persönlich vor den zuständigen BeamtInnen zu unterschreiben sind, für die österreichische Parlamentswahl demokratiepolitisch fragwürdig (Nationalratswahlordnung), so wirkt es für die Europaparlamentswahl im Vergleich zu anderen EU-Ländern zusätzlich diskriminierend.

Es besteht somit ein gravierend unterschiedlicher Zugang zum passiven Wahlrecht in der EU zwischen Österreich und beispielsweise seinem größten Nachbarn, der Bundesrepublik Deutschland.

Und zwar in dreifacher Hinsicht:

1. In der BRD sind 4.000 Unterstützungserklärungen erforderlich. Da das Verhältnis der Größe der Bevölkerungen zwischen Österreich und der BRD 1:10 beträgt, würde ein gleichartiger Zugang zur Europaparlamentswahl in Österreich nur 400 statt 2.600 Unterstützungserklärungen erfordern.
2. In der BRD besteht nicht die Verpflichtung zur Abgabe der Unterstützungserklärung persönlich vor den zuständigen BeamtInnen zu erscheinen. Die Bestätigung durch die zuständige Behörde kann durch die wahlwerbende Gruppe eingeholt werden. Dadurch können auch WählerInnen, die nicht persönlich erscheinen können, eine Gruppe unterstützen. Dies ist in Österreich nicht möglich. Kranke, Behinderte, AuslandsösterreicherInnen, Menschen, die sich aus welchen Gründen auch immer nicht am gemeldeten Wohnsitz aufhalten, sind daher in Österreich von der Unterstützung einer wahlwerbenden Gruppe ausgeschlossen, obwohl sie das Wahlrecht haben. Das aber ist dem österreichischen Wahlrechtssystem grundsätzlich fremd, da in Österreich seit langem das Wahlrecht für AuslandsösterreicherInnen besteht und seit kurzem auch die Briefwahl für alle ÖsterreicherInnen eingeführt wurde, womit also die durch persönliche Legitimation nachzuweisende persönliche Ausübung des Wahlrechts nicht mehr besteht. Gegenüber der erweiterten Möglichkeit zur Stimmabgabe bestehen daher zunehmend diskriminierend wirkende Gesetze und Praktiken der Zulassungsbestimmungen.
3. Ist eine Gruppe in der BRD zur Wahl zugelassen, hat sie auch das Recht, in den öffentlich-rechtlichen Medien selbstständig und selbstverantwortlich für ihr Wahlprogramm zu werben. Dieses Recht ist in Österreich völlig unbekannt. Die öffentlich-rechtlichen Medien (ORF) sind lediglich gesetzlich zu objektiver Berichterstattung verpflichtet, was an sich selbstverständlich ist, in der Praxis aber zur Diskriminierung kleinerer Parteien in der Wahlwerbung führt, insbesondere, wenn sie nicht (wie die KPÖ) im Parlament vertreten sind. Vor dem Hintergrung der großen Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Medien für die politische Meinungsbildung in Österreich sind aus unserer Sicht große Zweifel angebracht, ob die Wahlen in Österreich wirklich frei und fair sind.

Auch Wahlinformationen der Gebietskörperschaften, die an alle Wahlberechtigten und Haushalte verschickt werden, respektieren nicht eine Gleichbehandlung der kandidierenden Gruppen, was in der Praxis ebenfalls zu Diskriminierung führt. (Als Beispiel legen wir eine Informationschrift des Landes und der Gemeinde Wien bei).

Darüber hinaus gibt es weitere Formen der Diskriminierung kleinerer Gruppen bei der Europaparlamentswahl gegenüber der nationalen Parlamentswahl:

Obwohl die organisatorischen und finanziellen Erfordernisse für die Europaparlamentswahl die gleichen sind wie für die Nationalratswahl (2.600 Unterstützungserklärungen, 3.600.- Euro Kostenbeitrag zum Druck der Stimmzettel) gibt es keinen Wahlkampfkostenersatz, wenn kein Europaparlamentsmandat erreicht wurde.

Bei derzeit 17 österreichischen Sitzen im Europaparlament ist ein Stimmenanteil von fast sechs Prozent zur Erlangung eines Mandats erforderlich. Bei den Nationalratswahlen steht dagegen jeder Partei, die zumindest ein Prozent der Stimmen erhalten hat, eine den erreichten Stimmen proportionale Wahlkampfkostenerstattung zu, auch wenn der Einzug ins Parlament nicht erreicht wurde.

Für die Zulassung zur Europaparlamentswahl 2009 war ein weiteres unbilliges Erschwernis für kleine Parteien zu überwinden:

In Wien besteht in der Praxis ein zweistufiges Bestätigungsverfahren für die Unterstützungserklärungen. Als Wohnsitzgemeinde für 1,6 Millionen Menschen können bei allen Bezirksämtern Unterstützungserklärungen unterschrieben werden, die bisher auf dem Dienstweg der Magistratsabteilung 62, die für die Bestätigung der Wahlberechtigung der Unterstützenden zuständig ist, zugeleitet wurden. Von dort wurden die bestätigten Formulare von der wahlwerbenden Gruppe abgeholt. Diese Praxis wurde geändert.

Die Unterstützungswilligen mussten nunmehr entweder gesondert auf zwei verschiedene Ämter gehen, oder ausschließlich das Amt der Magistratsabteilung 62 aufsuchen (also eine einzige Stelle für ganz Wien, was bei mehreren auf Unterstützungserklärungen angewiesenen kandidierenden Gruppen zu einem Chaos geführt hätte), oder nach der Unterschrift beim Bezirksamt und vor der darauf zu erfolgenden Bestätigung durch die MA62 die Unterstützungserklärung der wahlwerbenden Gruppe zukommen lassen.

Dies hat zu einem zusätzlichen zeitlichen, logistischen und finanziellen Aufwand geführt. (Die Frist für die Aufbringung der Unterstützungserklärungen ist mit den zur Verfügung stehenden Amtstagen binnen knapp vier Wochen relativ kurz.)

Vorschläge der KPÖ an die Bundeswahlkommission, die für diese Erschwernis geltend gemachten Probleme zu lösen, wurden abgelehnt.

Generell hält die KPÖ fest, dass die in Österreich gehandhabten gesetzlichen und praktischen bürokratischen Hindernisse für Kandidaturen kleinerer Parteien ernste Einschränkungen und daher Verletzungen des Rechts auf freie Wahlen darstellen. Anzumerken ist auch, dass die Verpflichtung, ausschließlich in der Wohnsitzgemeinde Unterstützungserklärungen zu unterschreiben, angesichts der heute bestehenden technischen Möglichkeiten der Vernetzung des Wahlregisters und der Bestrebungen der Regierung, sogar e-voting einzuführen, anachronistisch ist.

Generell erschwerend für die Ausübung des passiven Wahlrechts für ausländische EU-BürgerInnen in Österreich ist, dass es keine Verpflichtung der jeweiligen nationalen Behörden gibt, die in Österreich erforderliche Bestätigung der Nichtausschließung vom Wahlrecht fristgerecht auszustellen.

Mit freundlichen Grüßen
für die Kommunistische Partei Österreichs
Leo Furtlehner, Koordinator des Bundesvorstandes
Michael Graber, Zustellungsbevollmächtigter des Wahlvorschlags der KPÖ

Themen