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Jedem Menschen eine Stimme, jeder Stimme dasselbe Gewicht

  • Sonntag, 9. Dezember 2007 @ 15:00
Wahlen Je größer das reale Demokratiedefizit, umso lauter werden auch in unserem Staat die Forderungen nach Einführung eines Mehrheitswahlrechts, d. h. nach einer Wahlgesetzgebung, die im Grunde auf ein Zwei-Parteien-System hinausläuft, also auf ein System, das von zwei politisch konkurrierenden, gesellschaftlich jedoch im Grunde gleich oder ähnlich orientierten Parteiblöcken verwaltet wird.

Besonders engagiert sind in dieser Richtung unter anderen auch Sprecherinnen der zwei Koalitionsparteien, die - je ähnlicher sie einander im neoliberalen Sinne werden, umso nachdrücklicher - die österreichische Öffentlichkeit und ihre Wählerinnen auf diesem Umweg davon überzeugen wollen, dass ein Mehrheitswahlrecht die Lösung für die politische Stagnation in Österreich mit sich bringen würde. Unserer Meinung nach wäre der Effekt in Österreich genau umgekehrt: die Dominanz der Großparteien würde sich verstärken, den gesellschaftlichen Raum für Alternativen, die dem neoliberalen Gesellschaftsmodell nicht verpflichtet sind, einengen.

Wir sehen die Debatte um das Wahlrecht weiters im Zusammenhang mit der schwindenden Legitimationsbasis des bürgerlichen Parlamentarismus, die so gut wie alle Staaten betrifft, in denen das Wählen einerseits als ideologischer Inbegriff demokratiepolitischer Praxis gehandelt wird, andererseits aber im Wahlvolk in beängstigendem Maße aus der Mode kommt, was mühelos aus der zunehmenden Zahl der Nichtwählenden herausgelesen werden kann; die Nichtwählenden sind in immer mehr Staaten bereits zur größten „Partei“ geworden; je mehr die Politikerinnen der herrschenden Parteien - egal, welcher Farbe - als Teil einer riesigen Umverteilungsmaschine der gesellschaftlich geschaffenen Werte von unten nach oben fungieren, also die Rahmenbedingungen für den zunehmend bizarren Reichtum der Reichen sichern, die sagenhafte Profitmaximierung von Konzernen auf Kosten der Lebensqualität der Mehrheit der Bevölkerungen ermöglichen, also die Prekarisierung des Lebens ihres Wahlvolkes betreiben, umso radikaler prekarisiert sich auch der bürgerliche Parlamentarismus: rechtsextreme Gruppierungen werden ebenso kultiviert wie die Abwendung vom staatsbürgerlichen Verhalten bzw. die Hinwendung zur Wahlabstinenz.

In dieser Situation den Vorschlag nach Einführung eines Mehrheitswahlrechts zu unterbreiten heißt, die Krise der repräsentativen Demokratie zugunsten der Stärkung totalitärer Tendenzen zu vertiefen.

Glücklicherweise bleibt die Forderung nach Einführung des Mehrheitswahlrechts nicht unwidersprochen, sogar einzelne Politikerinnen der Koalitionsparteien äußern sich dagegen bzw. für eine Beibehaltung des derzeit gültigen Verhältniswahlrechts. Dennoch wird dabei nicht nur darüber hinweggesehen, dass eine Einschränkung der Wahlmöglichkeit durch die Ausdehnung der Nationalratswahlfrequenz auf 5 Jahre (anstatt wie bisher 4) von der Koalitionsregierung bereits zum Gesetz erhoben wurde; vor allem wird ignoriert, dass das derzeit gültige Wahlrecht lediglich ein im Sinne des Wortes beschränktes Verhältniswahlrecht darstellt, weil Stimmen für eine Partei erst dann ins Gewicht fallen, wenn sie zumindest in einem Wahlkreis mehr als 5 Prozent betragen; diese Grundmandatshürde erweist sich in unserem Staat zunehmend als jenes Element, das die parlamentarisch-politische Stagnation nach sich zieht. Wäre z. B. bei den jüngsten Nationalratswahlen nach den Kriterien eines unbeschränkten Verhältniswahlrechts ausgezählt worden, wären auch der KPÖ zumindest ein, wenn nicht zwei Mandate zugestanden. Eine parlamentarische Mehrheit jenseits von schwarz-blau bzw. schwarz-orange wäre die Folge gewesen.

Aus allen diesen Gründen, und weil wir sozialen und kulturellen Alternativen jenseits des neoliberalen Einreiß- und Abreiß-Wahns mehr gesellschaftlichen Raum verschaffen wollen, entscheiden wir uns für eine Kampagne zur Einführung eines konsequenten Verhältniswahlrechts mit folgenden drei Hauptforderungen:

Abschaffung der Grundmandatshürde für alle österreichischen Wahlkörper - wird im Wahlkörper - bei Nationalratswahlen im gesamten Staat, bei Landtagswahlen im gesamten Land usw. - der Stimmenanteil für ein Mandat erreicht, so wird dieses auch zugeteilt.

Einführung des Zweitstimmenrechts - dem Argument von der „verlorenen Stimme“ soll auch auf diesem Weg entgegengewirkt werden. Jede/r Wahlberechtigte hat das Recht, neben der Stimme für seine erste Wahl auch eine Stimme für eine zweite Partei abzugeben. Erreicht die erstgewählte Partei nicht die erforderliche Mandatszahl, geht die Stimme an die zweitgewählte Partei.

Aktives und passives Wahlrecht für alle, die hier leben - der Ausschluss von mehreren hunderttausend Menschen vom Wahlrecht befördert den Rassismus in der Gesellschaft. Wird den Einwandernden gleiches Recht und gleiche Stimme gegeben, wird dem Rassismus der Spielraum eingeengt. Die Politik bestimmt auch die Lebensbedingungen der Einwandernden, also sollen sie auch die Politik mitbestimmen können.

Jedem Menschen eine Stimme, jeder Stimme dasselbe Gewicht - das Verständnis für die gesellschaftliche Bedeutung dieser Forderung, das wollen wir mit der Kampagne erreichen.

Beschlossen vom 34. Parteitag der KPÖ am 9. Dezember 2007 in Wien

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