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Zur Anfechtung der NR-Wahl 2006

  • Donnerstag, 16. November 2006 @ 07:48
Wahlen Die KPÖ hat nach ausführlicher Diskussion und Beratung mit JuristInnen entschieden, die Verfassungsmäßigkeit der Nationalratswahlordnung (NRWO) durch eine Anfechtung der Nationalratwahl 2006 überprüfen zu lassen.

Konkret geht es dabei um die 4-Prozent-Hürde im zweiten (auf Landesebene) und dritten (auf Bundesebene) Ermittlungsverfahren. Würde diese Hürde nicht bestehen, hätte die KPÖ bereits 2002 eines der 183 Nationalratsmandate erhalten und 2006 ein zweites nur knapp verfehlt. Ohne diese Hürde gäbe es nach dem Ergebnis vom 1. Oktober 2006 auch eine rechnerische Mandatsmehrheit jenseits von Schwarz-Blau-Orange.

Wir sehen durch die 4-Prozent-Hürde den Grundsatz, dass jede Stimme gleich viel wert sein muss, verletzt: Einerseits weil dadurch viele Menschen mit dem Argument der „verlorenen Stimme“ abgehalten werden, eine kleine Partei zu wählen. Andererseits, weil die trotzdem für eine kleinere Partei abgegebenen Stimmen bei der Mandatszuweisung unberücksichtigt bleiben und damit faktisch annulliert werden, wenn das Parteiergebnis bundesweit unter vier Prozent liegt. Damit sehen wir den Gleichheitsgrundsatz und somit auch die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers verletzt.

Widerlegt sehen wir angesichts der aktuellen Patt-Stellung bei der Regierungsbildung auch das immer wieder ins Treffen geführte Argument, eine 4-Prozent-Hürde sei notwendig, um zu verhindern, dass zu viele Parteien im Parlament vertreten sind, die die Bildung einer arbeitsfähigen Regierung erschweren.

Unsere Entscheidung erfolgt aus grundsätzlichen und demokratiepolitischen Erwägungen. Wir erhoffen durch unsere Wahlanfechtung die Anordnung eines Gesetzesprüfungsverfahren durch den Verfassungsgerichtshof. Bei positiver Entscheidung müsste die NRWO für künftige Wahlen entsprechend geändert werden.

Mit der Anfechtung der 4-Prozent-Hürde beziehen wir auch eine klare Gegenposition zu der jetzt angesichts der Stagnation bei den Regierungsverhandlungen wieder laut gewordenen Forderung nach einem Mehrheitswahlrecht.

Von zahlreichen Menschen wurde die KPÖ im Zusammenhang mit der Debatte um eine Wahlanfechtung aufgefordert, diese Wahl wegen der unterschiedlichen Listenbezeichnungen des BZÖ (in Kärnten „Haider“, im übrigen Österreich „Westenthaler“) anzufechten, um bei einer positiven Entscheidung zu erreichen, dass bei einer getrennten Bewertung des BZÖ dieses unter der 4-Prozent-Hürde bleibt und nicht mehr im Parlament vertreten sein würde. Im Ergebnis wäre sogar eine rotgrüne Mehrheit möglich. Die KPÖ hat jedoch entschieden, eine solche Anfechtung nicht durchzuführen.

Zum einen bestünde bei einer solchen Anfechtung die Möglichkeit, dass es durch eine Beeinspruchung des BZÖ zu einer Wahlwiederholung käme. Es ist außerdem nicht auszuschließen, dass eine auf diese Weise, d. h. juristisch, erzwungene Wahlwiederholung einen unerwünschten „Jetzt-erst-recht“-Effekt für das BZÖ auslösen würde. Wir gehen nämlich davon aus, dass die rund 193.000 Wähler und Wählerinnen des BZÖ und rund 507.000 für die FPÖ sehr wohl wussten, für welche Parteien und für welche Forderungen sie damit stimmten. Dass die Ku-Klux-Klan Zwillinge mit ausländerfeindlichen und rassistischen Parolen punkten konnten, ist unter anderem der Politik der anderen Parlamentsparteien geschuldet, die sich der Hetze nicht wirklich entgegensetzen, sondern in Taten (ÖVP) oder Programmen (SPÖ und Grüne) den Intentionen von FPÖ bzw. BZÖ, wenn auch in unterschiedlicher Weise, entgegenkommen und auf parlamentarischer Ebene mit diesen paktieren.

Dass die Haidersche Variante des Rechtsextremismus bundespolitisch noch immer oder trotz innerrechter Konkurrenz wieder eine Rolle spielt, ist den Kärntner Landtagsparteien, vor allem der SPÖ und der ÖVP, bzw. ihrer traditionellen Anpassungsbereitschaft an die minderheitenfeindlichen nationalistischen Vorgaben Haiders geschuldet. Dadurch hat sich Haider seine außerordentliche Position in Kärnten aufbauen können und hält sie bis auf den heutigen Tag. Eine Aufkündigung des Kärntner Drei-Parteien-Pakts mit dem freiheitlichen BZÖ in Fragen der slowenischen Minderheit durch SPÖ und ÖVP wäre daher ein nachhaltiger Beitrag zur Isolierung nationalistischer Politik, ebenso die Aufkündigung des "Konsenses" mit den nationalistischen Kärntner Kräften bezüglich des VfGH-Ortstafel-Erkenntnisses durch die SPÖ und Grünen.

Das Problem des österreichischen Rechtsextremismus besteht also nicht in unterschiedlichen Listenbezeichnungen, sondern in einem WählerInnenpotential von 15 Prozent, das durch juristische Schritte wie etwa die Anfechtung des dritten Ermittlungsverfahren bezüglich einer möglichen Listenungleichheit Haider-Westenthaler nicht zwingend geschwächt würde. Eine nachhaltige Schwächung der österreichischen extremen Zwillings-Rechten muss demnach vor allem über die politische Auseinandersetzung erreicht werden.

Wir danken allen Menschen, die uns ermuntert haben, eine Wahlanfechtung zu prüfen. Wir empfinden die vielen Mails, Anrufe und Gespräche, die wir erhalten haben, als Ausdruck des Vertrauens und des Interesses an unserer Politik.

Wir rufen unsererseits alle Menschen auf, sich an die Abgeordneten zum Nationalrat zu wenden, um gegen das existierende undemokratische Wahlrecht, welches nicht jeder Stimme gleichen Stellenwert beimisst, zu protestieren, und eine Aufhebung der 4-Prozent-Hürde in der Nationalratswahlordnung durch das Parlament zu fordern.

Stellungnahme des KPÖ-Bundesausschusses vom 16. November 2006

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