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Argumente Leasing

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 09:47
Kommunal Der Hintergrund für die Verstärkte Anwendung von Leasing im kommunalen Sektor (Kommunalleasing) ist der Zwang zur Einhaltung der Maastricht-Kriterien bei der Erstellung Euro-konformer Gemeindebudgets, die keine Neuverschuldung erlauben. Daher werden zunehmend kommunale Vorhaben auf Leasing-Basis als Alternative zur Eigen- oder Darlehensfinanzierung errichtet. Dabei werden nämlich nur die Leasing-Raten, nicht aber die Kautionen bei der Berechnung des öffentlichen Defizits berücksichtigt. Leasing ist somit hinsichtlich des Maastricht-Defizits günstiger als andere Finanzierungsformen.

Als Einsatzbereiche für Kommunalleasing kommen in Frage:

  • Immobilienleasing (Amtsgebäude, Schulen, Parkhäuser etc.)
  • Mobilienleasing (Baumaschinen, Mobiliar, EDV- und Telefonanlagen etc.)
  • Kfz-Leasing (Straßendienstfahrzeuge, Feuerwehrautos, LKWs, PKWs etc.)

Die meist im Besitz von Banken oder Versicherungen stehenden Leasinggesellschaften locken die Gemeinden mit einer maßgeschneiderten Finanzierung durch Kommunalleasing. Nutznießer der Verschuldung der Gemeinden ist damit letztlich das Finanzkapital, entweder durch Darlehen oder per Leasing-Verträge. Banken und Versicherungen profitieren somit auf Kosten der SteuerzahlerInnen.

Unterschieden werden können mehrere Arten von Leasing:

  • Beim normalen Leasing wird ein Bauwerk oder eine Anlage im Auftrag der Gemeinde von einer Leasing-Gesellschaft errichtet und von der Gemeinde geleast. In der Regel zahlt die Gemeinde 15-20 Jahre die Leasing-Raten, dann gehört das Gebäude ihr. Neuerdings gibt es auch Landesförderungen für Leasing-Objekte.
  • Bei einer "Sale and lease back" Finanzierung  wird ein bestehendes Objekt oder Anlagen zum Verkehrswert von Gemeinden an eine Leasingfirma verkauft und dann zur Nutzung von Steuervorteilen von dieser geleast. Das besondere Lockmittel dabei ist der sofortige Verkaufserlös.
  • Eine besondere Form ist schließlich das "Cross-Border-Leasing", das etwa von den ÖBB im großen Stil genutzt wird, indem Bahnhöfe, Gleisanlagen und Lokomotiven an US-Leasingfirmen verleast und dann von dieser zurückgeleast werden und der Steuervorteil geteilt wird. Das Risiko dabei ist eine Änderung der US-Steuergesetzgebung.

Beim Kommunalleasing werden Bedarfszuweisungen und Eigenmittel als Kaution in die Finanzierung eingebracht und sind von der Mehrwertsteuer befreit. Die Finanzierungsmittel werden entsprechend dem Baufortschritt bereitgestellt, Skontofristen können somit voll genutzt werden.

Vielfach ist üblich, daß die Gemeinde das Leasingobjekt nach Ende der Leasinglaufzeit erwerben kann. Dabei gilt es jedoch einen Kostenvergleich über die Gesamtkosten des Objekts oder der Anlage durch Darlehens- und Leasingfinanzierung anzustellen.

Die Gemeinden sind der wichtigste Wachstumsmarkt für Banken und Leasingfirmen, da durch den sukzessiven Umstieg von Direktzahlungen des Bundes und der Länder auf Zinsenzuschüsse der Fremdmittelbedarf der Gemeinden ständig wächst.

Laut der offiziellen Finanzbedarfserhebung müssen von den im Zeitraum von 1999-2001 veranschlagten kommunalen Investitionen von 130.2 Mrd. S bereits 32 Prozent durch Fremdmittel finanziert werden. Bei der vorherigen Finanzbedarfserhebung betrug der Anteil nur 15 Prozent.

Kleine Gemeinden sind stärker auf Darlehen und Leasing angewiesen sind als große: Der Fremdmittelanteil beträgt bei Gemeinden bis 10.000 EW 37, bis 20.000 33 und über 20.000 23 Prozent. Es gibt auch regional starke Unterschiede: NÖ 48, Burgenland 45, Kärnten 42, Steiermark 39, Tirol 23, OÖ 22, Salzburg 18 Prozent, Österreich-Schnitt 32 Prozent.

Mit Stand von 1999 wurden laut "Kommunal" bundesweit 254 kommunale Leasingprojekte mit einem Volumen von 4 Mrd. S und einer mittleren Laufzeit von 13 Jahren und einer durchschnittlichen jährlichen Leasingrate von 1.23 Mio. S verzeichnet:

B K N O S St T V
Objekte 31 6 73 37 16 43 33 16
Mio. S 394 180 777 516 285 1019 379 323

Den größten Leasinganteil haben Gemeinden bis 5.000 EW mit 133 Projekten um 1.8 Mrd. S. Auf Gemeinden bis 10.000 EW entfallen 52 Projekte um 408 Mio. S, bis 20.000 EW 25 Projekte mit 821 Mio. S und auf Gemeinden über 20.000 EW 51 Projekte mit 70 Mio. S

Bei Finanzierung kommunaler Aufgaben ist auf jeden Fall ein genauer Kostenvergleich zwischen Darlehensfinanzierung und Leasing erforderlich. Falls eine Leasing-Finanzierung in Erwägung gezogen wird, ist wiederum unbedingt eine Ausschreibung notwendig, um Vergleichsangebote zu haben.

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