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Resolution Gemeindefinanzen

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 09:46
Kommunal Während einerseits die Ansprüche an die Kommunalpolitik wachsen, wird der finanzielle Spielraum der Gemeinden immer enger. Hauptursachen dafür sind die mangelnde finanzielle Ausstattung der Gemeinden, eine Steuerpolitik die Kapital und Vermögen immer mehr schont und vor allem die von der EU vorgegebenen Konvergenzkriterien für den Euro mit den damit verbundenen Auflagen für eine restriktive und nachhaltige Budgetsanierung aller öffentlichen Gebietskörperschaften.

Die Folge sind eine wachsende Verschuldung der Gemeinden und damit verbundene Abhängigkeit von den Banken, eine Politik massiver Gebühren- und Tariferhöhungen, die Einschränkung von Leistungen, die Ausgliederung kommunaler Leistungen um Maastrich-konform budgetieren zu können und letztlich die Privatisierung kommunalen Eigentums. Die Auswirkungen sind daher sowohl für die Bevölkerung als auch für die betroffenen Beschäftigten der Gemeinden und kommunaler Betriebe durch Druck auf Arbeitsplätze, Löhne und Sozialleistungen eindeutig negativ.

Nach wie vor gibt es bei der Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben auf dem Wege des Finanzausgleichs ein deutliches Mißverhältnis: Obwohl die Gemeinden 54 Prozent (mit Wien sogar 66 Prozent) aller öffentlichen Investitionen tätigen, ist der Anteil der Mittel, die sie aus dem Finanzausgleich erhalten von 1996 bis 2003 von 16,6 auf 15,3 Prozent gesunken. Als Folge dieser Abhängigkeit sind sie auf Bedarfszuweisungen und sonstige Zuschüsse von Bund und Land angewiesen, die vielfach nur mit dem Druckmittel der Vorschreibung von Mindesttarifen für kommunale Leistungen gewährt werden.

Mit dem Konsultationsmechanismus werden auch die Gemeinden den rigiden Bedingungen zur Erfüllung der Maastricht-Kriterien als Bedingung für die Euro-Währung unterworfen. Das von der Bundesregierung zum Ziel erklärte Nulldefizit für die Budgetsanierung wird ebenfalls zu einem wesentlichen Teil auf die Gemeinden abgewälzt. Gleichzeitig haben die Gemeinden durch die vom EU-Gerichtshof verordnete Abschaffung der Getränkesteuer und einer drohenden Rückzahlung und die Änderung der Werbesteuer massive Einbußen erlitten. Enorme Verluste stehen den Gemeinden auch durch die Steuerreform 2005 ins Haus, nach wie vor hat sich der Bund bei der Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben bei den am stärksten wachsenden Steuern den größten Anteil reserviert.

Die Gemeinden befinden sich somit in einer Zange zwischen steigenden Bedürfnissen und Anforderungen durch von Bund und Land beschlossenen Gesetzen einerseits und der Lastenabwälzung durch die rigorose Budgetsanierung von Bund und Land andererseits. Darüber hinaus steigt der Druck des Kapitals auf die Gemeinden mit dem Argument der Wettbewerbsgleichheit und Standortsicherheit elementare Gemeindesteuern wie etwa die Kommunalabgabe abzuschaffen.

Die Umverteilung in Richtung des Kapitals durch die Finanz-, Steuer- und Budgetpolitik geht auch zu Lasten der Gemeinden und findet in den wachsenden Zinsenzahlungen an die Banken ihren sichtbaren Ausdruck. Die Gemeinden sind daher gezwungen, zur Erfüllung ihrer aufgaben teure Kredite aufzunehmen, so daß sich die Verschuldung weiter erhöht und die Gemeinden immer mehr vom Finanzkapital abhängig werden. Land und Bund setzen im Zuge der Budgetsanierung die Gemeinden massiv unter Druck, die kommunalen Gebühren und Tarife zu erhöhen. Schon in den letzten Jahren gab es eine regelrechte Explosion bei den Gebühren für Müllabfuhr, Kanal und Wasser und damit eine überdurchschnittliche Belastung der Haushalte.

Damit erhöht sich aber auch der Druck auf die Auslagerung oder Privatisierung von Leistungen und Einrichtungen der Gemeinden, die Zugrundelegung ausschließlich betriebswirtschaftlicher Kriterien bei kommunalen Leistungen, die Herausnahme aus dem normalen Budget oder die Ersetzung kommunaler Einrichtungen durch Leasing.

Die KPÖ fordert daher:

Schaffung eines gerechten Finanzausgleichs, der den Gemeinden jene Mittel zur Verfügung steht, die für die Realisierung der an sie gerichteten wachsenden Anforderungen ausreichend sind
Erhöhung des Volumens der gemeinschaftlichen Bundesabgaben durch eine höhere Besteuerung von Kapital und Vermögen sowie Eintreibung der Steuerschulden
Umstellung der Bemessung der Kommunalabgabe vom Bruttoeinkommen auf die gesamte Wertschöpfung um der gestiegenen Rationalisierung Rechnung zu tragen
Neuregelung der Spitalsfinanzierung indem die Erhaltung und Finanzierung der Spitäler ausschließliche Landeskompetenz und im Gegenzug die Kindereinrichtungen Gemeindekompetenz werden
Wiedereinführung von Fonds des Bundes aus welchen den Gemeinden zinslose oder zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung wichtiger kommunaler Ausgaben wie Kanal- und Wasserbau, Nahverkehr, Wohnbau usw. zu ermöglichen
Ersatzlose Streichung der gemeindefeindlichen Landesumlage
Befreiung kommunaler Investitionen, Tarife und Gebühren von der unsozialen Mehrwertsteuer
Objektive Vergabe von Bedarfszuweisungen des Landes an die Gemeinden
Zinsmoratorium der Gemeinden durch Aussetzung der Zinszahlungen an die Banken bis die Finanzlage der Gemeinden saniert ist.
Resolution der 22. Landeskonferenz der KPÖ-Oberösterreich am 24. April 2004


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