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Mehr Geld für die Gemeinden

  • Donnerstag, 23. August 2007 @ 18:00
Kommunal Positionspapier der KPÖ zum Finanzausgleich

Bei den begonnenen Verhandlungen über ein neues Finanzausgleichsgesetz (FAG) geht es um die Verteilung von insgesamt 280 Mrd. Euro Gemeinschaftlicher Bundesabgaben (GBA) für die kommende Periode von 2008 bis 2011. Auch diese FAG-Verhandlungen sind vom Widerspruch zwischen wachsenden Anforderungen an die Gebietskörperschaften einerseits und den von der österreichischen Politik mitbeschlossenen EU-konformen Auflagen für eine nachhaltige Budgetsanierung andererseits geprägt. Der Hintergrund dieser Entwicklung ist die international entsprechend der neoliberalen Politik wachsende Tendenz der Umverteilung zu Kapital und Vermögen auf Kosten der Lohnabhängigen sowie der unteren Gebietskörperschaften und dem Druck auf die Privatisierung bislang öffentlicher Leistungen und Einrichtungen.

Gemeindeanteil zu gering

Derzeit nimmt der Bund 95 Prozent aller Steuern ein, 85 Prozent davon werden über das FAG auf die Gebietskörperschaften aufgeteilt. Der Anteil der Länder und Gemeinden bei eigenen Steuereinnahmen beträgt derzeit nur fünf Prozent, auf dem Wege des Finanzausgleichs erhalten sie jedoch rund 30 Prozent zur Finanzierung ihrer Aufgaben.

Finanzminister Molterer bot den Ländern die Grundsteuer (derzeit eine Gemeindesteuer) für eine eigene Steuerhoheit an, eine solche wurde von den Ländern jedoch abgelehnt. Die insbesondere von Wirtschaftskreisen immer wieder verlangte eigene Steuerhoheit der Länder würde Konkurrenz und Steuerdumping und einen kontraproduktiven Föderalismus weiter verstärken und realpolitisch nichts zur Lösung der wachsenden Finanzierungsprobleme der Gebietskörperschaften beitragen.

Seit der laufenden FAG-Periode 2005-08 sind die Anteile von Bund, Ländern und Gemeinden bei der Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben einheitlich festgelegt. Dies ist ein Fortschritt gegenüber früher, als sich der Bund bei den am meisten wachsenden Steuern den höchsten Anteil reserviert hatte. Aber der Anteil der Gemeinden (ohne Wien) ist mit 11,6 Prozent eindeutig zu niedrig, vergleicht man dies mit dem Anteil der Gemeinden an den öffentlichen Investitionen, der jedoch von 1996-2006 von 60,2 auf 48,9 Prozent gesunken ist.

Gemeindeautonomie ausgehöhlt

Der vielzitierte Anspruch der Gemeindeautonomie nach der Gemeindeverfassung 1962 definiert sich vorrangig über Geld. Der eigene Handlungsspielraum der Gemeinden muss daher durch einen höheren Anteil aus dem FAG vergrößert werden. Die Einnahmen der Gemeinden sind höchst unterschiedlich und bewegen sich zwischen 526 Euro pro EW (Oberrettenbach/Steiermark) und 2.716 Euro pro EW (Tweng/Salzburg). Ebenso unterschiedlich ist der Schuldenstand, der sich laut Kommunalkredit etwa bei den Städten zwischen 253 Euro pro EW (Innsbruck) und 4.234 Euro pro EW (Wiener Neustadt) bewegt.

Als Folge sind die Gemeinden auf Bedarfszuweisungen und sonstige Zuschüsse von Bund und Land angewiesen, die vielfach nur mit dem Druckmittel der Vorschreibung von Mindesttarifen für kommunale Leistungen (Wasser, Kanal) gewährt werden. Das führt zu einer wachsenden Verschuldung der Gemeinden und damit verbundenen Abhängigkeit von den Banken, zu einer Politik massiver Gebühren- und Tariferhöhungen, zur Einschränkung oder Ausgliederung kommunaler Leistungen um Maastricht-konform budgetieren zu können und letztlich zur Privatisierung kommunalen Eigentums.

Die Auswirkungen sind daher sowohl für die Bevölkerung als auch für die betroffenen Beschäftigten der Gemeinden und kommunaler Betriebe durch Druck auf Arbeitsplätze, Löhne und Sozialleistungen eindeutig negativ. Schon in den letzten Jahren gab es eine regelrechte Explosion bei den Gebühren für Müllabfuhr, Kanal und Wasser und damit eine überdurchschnittliche Belastung der Haushalte durch weit über der Inflationsrate steigende Wohnkosten.

Knute Maastricht-Kriterien

Unter der Knute des Euro-Stabilitätspaktes wirtschaften die Länder und Gemeinden im Gegensatz zum Bund seit Jahren positiv. Laut Städtebund wurde auch 2006 das Maastricht-Ziel wieder erreicht, allerdings auf Kosten der Substanz. Seit 2000 ist die „freie Finanzspitze“, also der finanzielle Spielraum der Gemeinden und damit auch Investitionen drastisch gesunken.

Mit dem Konsultationsmechanismus werden auch die Gemeinden den rigiden Bedingungen zur Erfüllung der Maastricht-Kriterien als Bedingung für die Euro-Währung unterworfen. Das von der Bundesregierung zum Ziel erklärte Nulldefizit für die Budgetsanierung wird ebenfalls zu einem wesentlichen Teil auf die Gemeinden abgewälzt. Gleichzeitig haben die Gemeinden durch die vom EU-Gerichtshof verordnete Abschaffung und einer drohenden Rückzahlung der Getränkesteuer sowie durch die Änderung der Werbesteuer massive Einbußen erlitten. Enorme Verluste brachten den Gemeinden auch die Steuerreform 2005.

Die Gemeinden befinden sich somit in einer Zange zwischen steigenden Bedürfnissen und Anforderungen durch von Bund und Land beschlossene Gesetze einerseits und der Lastenabwälzung durch die rigorose Budgetsanierung von Bund und Land andererseits. Darüber hinaus steigen die Vorstöße der Kapitalvertretungen (WKÖ, VÖI…) auf die Gemeinden mit dem Argument der Wettbewerbsgleichheit und Standortsicherheit elementare Gemeindesteuern wie etwa die Kommunalabgabe abzuschaffen. Damit erhöht sich aber auch der Druck auf die Auslagerung oder Privatisierung von Leistungen und Einrichtungen der Gemeinden, die Zugrundelegung ausschließlich betriebswirtschaftlicher Kriterien bei kommunalen Leistungen, die Herausnahme aus dem normalen Budget oder die Ersetzung kommunaler Einrichtungen durch Leasing.

Höchst widersprüchlich ist das Verhalten der KommunalpolitikerInnen: Während Städtebund und Gemeindebund ständig die Situation der Gemeinden realistisch darstellen und beklagen, stimmen KommunalpolitikerInnen in den Landtagen oder die mehr als 20 BürgermeisterInnen im Parlament Maßnahmen zu, welche zum Nachteil der Gemeinden sind.

Falsche Steuerpolitik

Die Steuerpolitik orientiert seit Jahrzehnten unabhängig von der politischen Zusammensetzung der jeweiligen Bundesregierung auf die Entlastung von Kapital und Vermögen. Die Abschaffung der Kapitalverkehrssteuer, der Vermögenssteuer und der Erbschaftssteuer, die Einführung steuerschonender Privatstiftungen, die Senkung der Körperschaftssteuer und Einführung der Gruppenbesteuerung sind deutlicher Ausdruck davon. Nicht nur für die SteuerzahlerInnen, sondern auch für die Gemeinden ist es eine politische Provokation, wenn etwa die Erbschafts- und Schenkungssteuer (165 Mio. Euro) oder die Werbeabgabe (Volumen 115 Mio. Euro) als Bagatellsteuern denunziert werden.

Die KPÖ fordert zur Stärkung der Gemeinden als größter öffentlicher Investor eine Erhöhung ihres Anteils an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben. Um ein Gegeneinanderausspielen von Städten und Gemeinden bzw. großen und kleinen Gemeinden zu verhindern, muss der Topf der GBA vergrößert werden. Das bedingt eine höhere Besteuerung von Kapital und Vermögen. Durch eine offensive Lohnpolitik und entsprechende Lohnerhöhungen würden auch eine Stärkung der Kaufkraft und damit eine Belebung der Wirtschaft erfolgen, die wiederum mehr Beschäftigung und größere Steuereinnahmen zur Folge hätte. Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel ist angesichts eines exponentionellen Anstiegs der Aufgaben und damit des Finanzierungsbedarfes mit der Einwohnerzahl auch künftig sinnvoll. Ein aufgabenorientierter Finanzausgleich, der Städten und großen Gemeinden die Finanzierung überregionaler Infrastrukturen erleichtert ist notwendig.

Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Finanzen

Notwendig ist die Bemessung der Kommunalabgabe als wichtigste Gemeindesteuer nach der gesamten Wertschöpfung anstatt wie derzeit mit drei Prozent der reinen Lohnsumme um der wachsenden Rationalisierung Rechnung zu tragen. Ebenso müssen als Gemeindesteuern die Werbeabgabe und die Grundsteuer erhalten bleiben. Im Falle von Rückzahlungen von Getränkesteuer für den Zeitraum von 1995 bis zur Aufhebung durch den Europäischen Gerichtshof im Jahre 2000 muss der Bund den Gemeinden Schadenersatz leisten, wurde doch die Getränkesteuer beim EU-Beitritt ausdrücklich als EU-konform bezeichnet.

Notwendig ist weiters die Wiedereinführung von Fonds des Bundes aus welchen den Gemeinden zinslose oder zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung wichtiger kommunaler Ausgaben wie Kanal- und Wasserbau, Nahverkehr, Wohnbau usw. gewährt werden. Die Wohnbauförderung als elementare Grundlage einer sozialen Wohnungspolitik mit einem Volumen von bundesweit 1,87 Milliarden Euro wurde seit 1997 nicht mehr angepasst. Notwendig ist eine Anhebung und Dynamisierung sowie die Wiedereinführung der Zweckbindung des Bundeszuschusses um den Missbrauch zum Stopfen von Budgetlöchern zu verhindern. Notwendig ist auch eine eindeutige Schwerpunktsetzung für den Mietwohnbau. Weiters ist auch die Befreiung kommunaler Investitionen, Tarife und Gebühren von der Mehrwertsteuer und die Befreiung von Gemeindeveranlagungen von der Kapitalertragssteuer notwendig.

Zur Entlastung der Gemeinden ist auch die ersatzlose Streichung der als Ersatz für vor 1938 eingehobene Landessteuern eingeführten Landesumlage notwendig, wie das in Niederösterreich bereits erfolgt ist. Dadurch würde der finanzielle Spielraum der Gemeinden etwas vergrößert und das Betteln um Bedarfszuweisungen die meist mit rigiden Auflagen von Mindesttarifen durch das Land verbunden sind reduziert. Zur Reduzierung der im Gefolge der Verschuldung ständig wachsenden Abhängigkeit der Gemeinden von den Banken ist ein Zinsmoratorium für die Gemeinden notwendig. Dabei sollen die Zinszahlungen an die Banken ausgesetzt werden, bis die Finanzlage der Gemeinden saniert ist.

Eine Stärkung der Finanzkraft der Gemeinden könnte durch eine Neuregelung der Grundsteuer durch Bemessung nach dem aktuellen Verkehrswert anstatt dem überholten Einheitswert erfolgen. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass dies bei Grundstücken auf den Wohnbauten errichtet wurden nicht zu einem zusätzlichen Teuerungsschub führen darf, da bekanntlich die Grundsteuer ein Bestandteil der Betriebskosten ist. Sinnvoll wäre auch eine bundesweit einheitlich geregelte Infrastrukturabgabe für Zweitwohnsitze, die durch den Mehraufwand durch die dafür notwendige Infrastruktur (Straßenbauten, Kanal, Wasserversorgung usw.) gerechtfertigt ist, wobei allerdings Ausnahmen für Studierende und WochenpendlerInnen notwendig sind.

Kompetenzbereinigung ist notwendig

Im Zusammenhang mit den FAG-Verhandlungen ist auch die üble Praxis zu beleuchten, dass der Bund laufend neue Gesetze beschließt, für deren Finanzierung maßgeblich die Länder und Gemeinden herangezogen werden. Beispiele dafür sind die häusliche Pflege oder die Bedarfsorientierte Mindestsicherung oder der Vorstoß von Infrastrukturminister Faymann für eine Mitfinanzierung der ÖBB-Infrastruktur durch Länder und Gemeinden. Die Länder praktizieren dies ähnlich gegenüber den Gemeinden.

In diesem Zusammenhang wäre auch längst eine Kompetenzbereinigung fällig, etwa indem Schulwesen, Spitäler, Sozialhilfe, Wohnbauförderung und Pflege Ländersache, Kindereinrichtungen hingegen Gemeindekompetenz werden. Damit würde auch die hohe Belastung der Gemeinden durch Abgaben für Spitalsfinanzierung oder Sozialhilfe wegfallen.

KPÖ-Bundesausschuss 23. August 2007

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