Standpunkt Volkszählung
- Samstag, 1. Januar 2005 @ 18:28
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Im Vorfeld der Volkszählung hat sich ein negativer Standortwettbewerb zwischen den größeren Städten und kleineren Gemeinden um Personen mit Nebenwohnsitz zur Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in Hinblick auf die Volkszählung entwickelt, der in Kopfprämien und Werbegeschenken ausufert. Solche teilweise unter Mißachtung des Datenschutzes geführte Praktiken vergiften das Klima zwischen den Gemeinden, ohne das Grundproblem, nämlich die finanzielle Unterdotierung der Kommunen bei der Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben nach dem Finanzausgleich zu beseitigen. Zu berücksichtigen ist dabei auch, daß ein Wechsel des Hauptwohnsitzes mit Zusatzkosten, wie etwa der Ummeldung eines PKW oder dem Verlust von Wohnbauförderung verbunden sind.
Gegen die Volkszählung gibt es zahlreiche Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes, so wird etwa auch das Religionsbekenntnis ermittelt und die entsprechenden Daten vom Staat entsprechend dem Konkordat von 1929 mit dem Vatikan der Kirche als Grundlage für die Einhebung der Kirchensteuer zur Verfügung gestellt. Durch eine technisch heute mögliche Verknüpfung auch anonym gehaltener Daten mit anderen Datenbeständen (Krankenkasse, Arbeitsamt etc.) sind weitreichende Rückschlüsse auf individuelle Lebenszusammenhänge notwendig.
Nach Meinung der KPÖ ist die Volkszählung in Hinblick auf den Datenschutz bedenklich und zur Ermittlung der Wohnsitze überflüssig, weil bei einer entsprechend klaren Definition des Hauptwohnsitzes auch die örtlichen Melderegister ausreichen, wobei ohne den hohen finanziellen Aufwand für eine Volkszählung sogar eine jährliche Aktualisierung möglich wäre.
Stellungnahme des Arbeitskreises Kommunalpolitik des KPÖ-Bundesvorstandes, Leoben, 3. März 2001