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Argumente Elektrizitätswirtschaft

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 16:01
Umwelt Die österreichische E-Wirtschaft befindet sich derzeit im Umbau. Obwohl nach den Vorgaben der EU die volle Liberalisierung der E-Wirtschaft erst 2004 vorgesehen ist, erfolgt dieser Schritt in Österreich bereits per 1. Oktober 2001, der Gasmarkt folgt im Jahre 2002. Die Liberalisierung bedeutet:

Aufhebung des bislang bestehenden Gebietsschutzes
Trennung von Leitung und Strom bzw. Produktion und Verkauf
Der Strompreis besteht in Österreich bedingt durch die geographische Struktur mancher Bundesländer zum Großteil aus den Kosten für die Errichtung und Instandhaltung der Leitungen. So stehen etwa in der Steiermark 0,31 S für Strom 1,20 S für Leitungskosten pro KWh gegenüber. Die Befürworter der Liberalisierung locken mit niedrigeren Strompreisen, verschweigen allerdings die längerfristigen negativen Auswirkungen eines Preisdumping.

Auswirkungen der Liberalisierung
Im Zusammenhang mit der von der EU verordneten Liberalisierung bislang geschützter Märkte, wie es auch der Stromsektor bislang war, sind folgende Auswirkungen zu befürchten:

Öffentlichen Monopole werden durch private Oligopole ersetzt
Erkaufen sinkender Preise mit schlechterer Qualität, weniger Rücksicht auf die Umwelt und Verlust von Arbeitsplätzen
Verlust demokratischer Mitsprache bei der Ausgestaltung der Grundversorgung
Aushöhlung nationalstaatlicher Zuständigkeiten sowie der kommunalen Selbstverwaltung
So wurde der Strommarkt in Deutschland auf drei große Konzerne aufgeteilt:

RWE (Rheinisch-Westfälischen Energieversorgung)
E.ON (entstanden aus der Fusion von Bayernwerke und PreußenElektra)
EnBW (Energieversorgung Baden-Württemberg) an welcher der französische Konzern Electricite de France (EdF) einen Anteil von 25 Prozent hat
Struktur der E-Wirtschaft in Österreich
Die bestehende Organisation der österreichischen E-Wirtschaft geht auf das 2. Verstaatlichungsgesetz aus dem Jahre 1947 zurück, mit dem unter dem damaligen KPÖ-Energieminister Karl Altmann die unter öffentlichem Einfluß stehende Energieversorgung geschaffen wurde. Diese beinhaltet:

Mehrheit der öffentlichen Hand an den EVU von mind. 51 Prozent die nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden kann
Gebietsaufteilung für die einzelnen Energieversorgungsunternehmen (EVU)
Preisregelung für den Strom vom Verbund an die Landes-EVU, kommunalen Versorger bzw. Endverbraucher
Versorgungspflicht durch Eigenproduktion bzw. Zukauf oder Tausch von Strom
Elektroversorgungsunternehmen im mehrheitlich öffentlichen Besitz (Bund, Länder, Gemeinden), Änderungen nur mit Zweidrittelmehrheit möglich
Die Struktur der im Verband Österreichischer Energieversorgungsunternehmen (VEÖ) zusammengeschlossenen österreichischen E-Wirtschaft ist bestimmt durch die historischen Bedingungen (damals bestehende EVU, Besatzungszeit, die größten Kraftwerke wie Kaprun, Donaukraftwerke entstanden erst nach 1947) mehrstufig:

Verbund mit Sondergesellschaften, überregionale Verantwortung und Verteilung
Landes-EVU, regionale Versorgung
Stadtwerke (Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt) für städtische und Umlandversorgung
Weitere ca. 100 kommunale, genossenschaftliche und private EVU
Während die EVU schwerpunktmäßig für die Erzeugung und Verteilung von Strom zuständig waren, sind die Stadtwerke eine Mischform mit verschiedenen Geschäftsfeldern, wobei im wesentlichen die Gewinne aus dem Stromsektor zur Verlustabdeckung im defizitären Nahverkehr verwendet werden.

Dies wird allerdings durch Bestrebungen der EU eine solche Quersubventionierung als wettbewerbsfeindlich einzuschränken einerseits, durch rückläufige Gewinne aus dem Stromsektor durch den massiven Verdrängungswettbewerb im Zuge der Liberalisierung andererseits immer weniger möglich. So bedeutet ein Herausbrechen von Wienstrom und Wiengas aus der Wiener Stadtwerke Holding (WSH) logischerweise ein enormes Finanzierungsproblem für die Wiener Linien.

Für die zentrale Verrechnung am freien Strommarkt wird ab 1. Oktober 2001 die Clearingstelle APCS im Auftrag der Republik zuständig, an welcher Smart Technologies (Hansjörg Tengg), die Wiener Börse, die Investkredit Bank beteiligt sind, eine Beteiligung der Energie Allianz ist vorgesehen.

Umbau der österreichischen E-Wirtschaft
Der Umbau der österreichischen E-Wirtschaft begann noch unter der rotschwarzen Regierung:

Bereits 1990 erfolgte eine Teilprivatisierung von Verbund, EVN und BEWAG sowie im Gasbereich der OMV, die öffentliche Mehrheit wurde auf 51 Prozent reduziert.
Durch ein fast unüberschaubares System wechselseitiger Beteiligungen der EVU wird versucht politische Verantwortungen auf die Gesellschaften abzuschieben, als dessen Folge werden gesamtösterreichische Energielösungen erschwert bzw. verhindert und das Eindringen des Auslandskapitals erleichtert.
In Salzburg wurde das Landes-EVU SAFE mit den Salzburger Stadtwerken zur Salzburg AG (mit einem Personalabbau von 2.400 auf 1.800 Beschäftigte) fusioniert. In Linz wurden die beiden stadteigenen Unternehmen ESG und SBL zur Linz AG fusioniert.
Die Wiener Stadtwerke wurden zu einer Holding mit Tochterfirmen wie Wien Strom, Wien Gas usw. umgebaut.
Bei allen Holdingkonstruktionen kann der lukrative Strombereich als Beteiligung in künftige Strukturen eingebracht werden und geht damit als Gewinnbringer für die Querfinanzierung des defizitären Verkehrs verloren.
Auslandskapital Gewehr bei Fuß
Der Anteil der österreichischen E-Wirtschaft an der Stromproduktion der EU beträgt nur 2.4 Prozent. Im Vergleich zu den großen Stromkonzernen ist der österreichische Verbund ein Zwerg (Quelle: E.ON 1999-2000):

Unternehmen Land Mrd. kWh
EdF F 464
E.ON/Powergen D 323
Tokio Electric J 274
Enel E 244
American Electric Power USA 239
RWE D 231
Southern USA 212
TXU USA 177
Endesa E 152
Scottish Power GB 149
Verbund A 47

Insbesondere der noch im staatlichen Besitz stehende und extrem mit Politik und Monopolen verfilzte Konzern EdF - größter Stromkonzern der EU und größter Atomenergieerzeuger der Welt - befindet sich auf Expansionskurs, hat gleichzeitig im Widerspruch zur EU-Liberalisierung den eigenen Markt gegen die Konkurrenz völlig abgeschottet.

Das Auslandskapital hat in der österreichischen E-Wirtschaft mittlerweile wichtige Brückenköpfe erobert. Erklärtermaßen wollen EdF und E.ON Österreich als Relais für ihre Stromgeschäfte mit dem Osten ausbauen:

Der französische Atomstromkonzern EdF ist mit 25 Prozent bei der steirischen EStAG beteiligt und will diese Beteiligung auf 49 Prozent aufstocken. Die EStAG ist ein Interessent für den Stromsektor der Grazer Stadtwerke.
Der Atomstromproduzent RWE ist mit 49 Prozent bei der Kärntner KEH vertreten. Die KEH-Tochterfirma KELAG rittert mit der EStAG bei der Privatisierung der Stadtwerke Kapfenberg.
Der deutsche Konzern EnBW, die ihrerseits zu 25 Prozent zu EdF gehört, hat einen Liefervertrag mit VKW und ist mittlerweile mit 5 Prozent ein Großaktionär des Verbund.
Der deutsche Konzern E.ON hat seine Wasserkraftkapazitäten gemeinsam mit dem Verbund in der European Hydro Power (EHP) fusioniert. E.ON will die 27 Prozent Verbund-Anteile an der EVN übernehmen und kauft laufend Aktien aus dem Streubesitz des Verbund auf um Einfluß zu erlangen. E.ON ist weiters gemeinsam mit der oö Energie AG an drei Stromverteilergesellschaften in Südböhmen beteiligt, die auch Atomstrom vertreiben.
Stromlösungen wurden verhindert
Die vor einigen Jahren angepeilte "große österreichische Stromlösung" unter Führung des Verbund ist faktisch an parteipolitischen Widersprüchen gescheitert, gefolgt ist die Bildung von zwei Blöcken:

Energie Allianz (EA) wird von Wienstrom, EVN, BEWAG, BEGAS, Linz AG und Energie AG (EAG) Oberösterreich mit der e&s als Kernunternehmen gebildet und will auch die TIWAG einbinden. Die EA versorgt 2.8 Millionen Kunden und hat dazu bereits die Tochtergesellschaft Switch als Stromhändler gegründet.
Energie Austria Süd (EAS) wird von Verbund und ESTAG mit der Austria Hydro Power (AHP) als Kernunternehmen getragen und will KELAG und Salzburg AG einbinden.
Laut einer Studie von PriceWaterhouse dürften nach Abschluß des Umbaus der österreichischen E-Wirtschaft statt derzeit rund 150 EVUs letztlich nur mehr drei EVUs übrigbleiben. Die SPÖ orientiert nun auf vier Gesellschaften in mehrheitlich österreichischer Hand: Netzgesellschaft, Wasserkraftgesellschaft, Energieholding und Gasgesellschaft.

Offen bleibt dabei, ob unter österreichisch auch öffentliches Eigentum verstanden wird. Sinn macht nämlich nur eine Energieversorgung die eindeutig im öffentlichen Besitz (Bund, Länder, Gemeinden) steht und damit politische Gestaltungsmöglichkeiten sowohl für die Versorgungssicherheit, Erschließung neuer Energieformen (Solarenergie, Windkraft, Biomasse) als auch neuer Geschäftsfelder bietet.

Druck auf Arbeitsplätze
Die Zahl der Beschäftigten in der E-Wirtschaft wurde seit Beginn der Liberalisierungsbestrebungen österreichweit bereits von 33.000 auf 22.000 geschrumpft, nach einem EU-Vergleich soll diese Zahl weiter auf 16.000 reduziert werden.

Nach dem Einstieg der EAG bei der Energie Allianz wurde allein für deren Mitgliedsunternehmen die Vernichtung von weiteren 3.000 Arbeitsplätzen angekündigt. Die EAG wurde in den letzten Jahren von rund 3.000 auf 1.600 Arbeitsplätze geschrumpft, der Betriebsrat befürchtet den Abbau weiterer 400.

Billiger Strom kann teuer werden
Die Besonderheit der E-Wirtschaft ist der enorm hohe Kapitalbedarf für die Errichtung von Kraftwerken und Leitungen. Daher entstanden die meisten EVUs seinerseits als öffentliche Gesellschaften. Heute haben sich die meisten Investitionen längst amortisiert, daher wird dieser Sektor auch für das Privatkapital interessant.

Die Auswirkungen der Liberalisierung auf die E-Wirtschaft sind vielfältig:

Die Orientierung der E-Wirtschaft unter den Bedingungen der EU-verordneten Liberalisierung zielt auf Marktbereinigung durch einen massiven Preiskampf.
Dies geht letztlich durch den Zwang zu Billigkraftwerke auf Kosten der Versorgungssicherheit, der Qualität der Netze, ökologischer Aspekte, der Ansätze zum Energiesparen und auch der Kraftwerkssicherheit geht.
Am lukrativsten für möglichst hohe Dividenden sind dabei Kraftwerke die möglichst billig mit Vollast gefahren werden können, wie das etwa bei Atomkraftwerken der Fall ist. Der Anteil von Atomstrom beträgt bei EdF 80, E.ON 40 und RWE 19 Prozent.
Die Stromkonzerne werden zunehmend zu Stromhändlern (Diskontern), die auf Spotmärkten billige Energie zukaufen und weiterleiten. Die Vorsorge für Spitzenlast, produktionsschwache Zeiten (Winter) etc. wird dabei zunehmend vernachlässigt.
Unübersehbar ist auch die Orientierung der EVU durch Ausweitung ihrer Geschäftsfelder Komplettver- und Entsorger zu werden. So übernahm die EStAG die Abfallunternehmen ASA und Saubermacher und bietet den steiermärkischen Gemeinden die umfassende Versorgung mit Strom, Gas, Wärme, Abfall etc. an.
Es erfolgt eine zunehmende Auslagerung der Vertriebsstrukturen in eigene Gesellschaften. Als Vertriebsschienen für den Stromverkauf sind auch Trafiken (Switch) und Lagerhäuser (Verbund) geplant.
E.ON plant die Einführung der Stromverrechnung über eine Chip-Card, von welcher der Strom abgebucht wird. Damit entfällt das händische Ablesen der in Privathaushalten zudem relativ ungenauen Stromzähler und der Strom ist von den Endkunden auch im Voraus zu bezahlen, was im Klartext auch entsprechende Zinsgewinne für die Stromhändler bedeutet.
Die österreichische E-Wirtschaft will Kosten für Fehlinvestitionen ("Stranded Costs") von 8.7 Mrd. S, davon allein 6.3 Mrd. S beim Verbund auf die Stromkunden abwälzen, um den Aktionären Verluste zu ersparen.
Die Wirtschaft wehrt sich vehement gegen eine Gebrauchsabgabe für die E-Wirtschaft für die Benützung öffentlichen Grundes für Leitungen.
Wohin die schrankenlose Liberalisierung des Strommarktes führen kann zeigen Beispiele in Kalifornien und Neuseeland, wo die Stromversorgung zeitweise völlig zusammengebrochen ist, weil unter dem Zwang möglichst hoher Dividenden für die Aktionäre keine Reserven für Spitzenlasten mehr vorhanden sind. Durch die extreme Liberalisierung wurden beispielsweise Norwegen und Schweden von Nettoexporteuren zu Nettoimporteuren von Strom.

Zusammenfassend können als Auswirkung der Liberalisierung der E-Wirtschaft festgehalten werden:

Massive Arbeitsplatzvernichtung in den betroffenen EVUs, Lohn- und Sozialabbau, Schwächung der Belegschaftsvertretungen
Versorgungsrisiken für die Kunden durch Abbau von Reservekapazitäten
Umweltbelastung durch Zwang zu Billigkraftwerken
Vernachlässigung der Netze

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