Willkommen bei KPÖ Oberösterreich 

Standpunkt Hochwasserschutz

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 17:57
Umwelt Die Hochwasserkatastrophe vom August 2002 hat in Österreich mehrere Menschenleben gefordert und Sachschäden in Höhe von mehreren Milliarden Euro in Haushalten, Unternehmen, Landwirtschaft und Infrastruktur verursacht. Naturkatastrophen dieses Ausmaßes können natürlich grundsätzlich nicht verhindert werden, sehr wohl aber kann durch vorsorgende Maßnahmen das Ausmaß der Schäden begrenzt werden.

Notwendig ist im Zusammenhang mit dem Hochwasser 2002 eine offene und kritische Hinterfragung über die durch Industrie und Verkehr erzeugten Einflüsse auf das Weltklima durch Treibhausgase etc. als Ursache für derartige Hochwässer. Die Realisierung der im Kyoto-Abkommen vereinbarten Ziele zur Senkung der CO2-Emissionen ist daher ein höchst dringliches politisches Anliegen, das freilich durch die Weigerung der USA als größter Industriestaat sich solchen Zielen zu unterwerfen ebenso unterlaufen wird wie durch die Möglichkeit reicher Industriestaaten sich durch den Erwerb von Emissionskontingente anderer Länder von konkreten Maßnahmen freizukaufen.

Die rigorose Regulierung der Donau und anderer Flüsse hat deren Fließgeschwindigkeit wesentlich erhöht. Durch die ständige Verkleinerung der ursprünglichen Rückhalteflächen und die enorm zugenommene Versiegelung des Bodens durch Verkehrs- und sonstige Bauten haben sich die Auswirkungen eine Flutkatastrophe drastisch erhöht. Auch zeigen sich bei derartigen Überschwemmungen negative Auswirkungen der Errichtung von Kraftwerken, etwa indem der dort angesammelte Schlamm konzentriert über weite Landstriche verteilt wird. Als höchst problematisch hat sich auch die Genehmigung von dem Hochwasser nicht gewachsenen Heizöltanks in Kellern erwiesen.

Die Schäden an Gebäuden wären wesentlich geringer, wenn nicht gegen den gesunden Menschenverstand zunehmend auch in Überschwemmungsgebieten gebaut worden wäre und statt der Einzelwirkung auf Bauobjekte die Summenwirkung aller im jeweiligen Bereich bestehenden bzw. errichteten Objekte berücksichtigt würde. Hiebei zeigt sich, daß die Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz, aber auch übergeordnete Behörden (wie etwa am Beispiel des Dungl-Chinazentrums in Gars am Kamp) unter dem Druck politischer Interventionen sowohl die Auflagen der Raumordung als auch die Erkenntnisse von Experten in den Wind schlagen, obwohl die Behörden nach dem Wasserrechtsgesetz verpflichtet sind, immer wiederkehrenden Überschwemmungen entgegenzuwirken. Projekte zur Absiedelung immer wieder vom Hochwasser betroffener Siedlungen wie etwa im Machland (OÖ) mit Hilfe des Landes sind daher zu begrüßen. Hingegen ist das Beharren von Bauträgern auf bereits gewidmete Baumaßnahmen in hochwassergefährdeten Zonen wider jede Vernunft und muß daher unterbunden werden.

Grundsätzlich bewährt haben sich langfristig angelegte Hochwasserschutzmaßnahmen wie etwa die Entlastungsgerinne, Schutzbauten oder mobile Dämme in Wien, Krems oder Linz, durch welche größere Schäden verhindert werden konnten. Bei der Errichtung von Schutzdämmen wie etwa an der Donau im Grenzbereich Oberösterreich-Niederösterreich gilt es jedoch auch förderalistische Beschränktheiten zu überwinden, wenn sie nicht nach dem „Floriani-Prinzip“ nur eine Verlagerung von Schäden bewirken sollen. Ein besonderes Problem sind historisch an Flüssen entstandene und teilweise denkmalgeschützte Altstadtzonen wie etwa in Steyr oder zahlreichen Orten an der Donau.

Als Erfahrung aus der Hochwasserkatastrophe 2002 sieht die KPÖ auch die ausreichende Dotierung von Katastrophenfonds auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene in Verbindung mit einer Umverteilung auf Kosten von Kapital und Vermögen im Rahmen der Steuerpolitik sowie des Verzichts auf den Ankauf von Abfangjägern als vordringlich an, damit nicht im Katastrophenfall erst über die Aufbringung finanzieller Mittel gestritten werden muß. Anstelle des militärisch überflüssigen Bundesheeres wäre ein personell und technisch entsprechend ausgerüsteter Katastrophenhilfsdienst notwendig. Weiters urgiert die KPÖ die Einhaltung der Versprechen der PolitikerInnen, daß betroffene Hochwasseropfer eine Entschädigung von 50 Prozent erhalten.

Stellungnahme des Arbeitskreises Kommunalpolitik des KPÖ-Bundesvorstandes, Graz, 11. Jänner 2003

Themen