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Standpunkt Müllverbrennung

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 17:57
Umwelt Seit dem EU-Verfütterungsverbot von Tiermehl im Zusammenhang mit der BSE-Krise vom 4. Dezember 2000 ist die Entsorgung des in den vier österreichischen Tierkörperverwertungsanlagen bei der Verwertung von 330.000 Tonnen Fleischresten und Tierkadaver entstehenden 80.000 Tonnen Tiermehls durch Verbrennung in Müllverbrennungen, Kraftwerken oder Zementfabriken aktuell. Laut Umweltministerium ist dazu lediglich die Überprüfung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz unter Einbeziehung von Arbeitsinspektorat und Arbeitsmedizin erforderlich. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist erst bei einer Verbrennung von mehr als 35.000 Tonnen im Jahr erforderlich.

In Deutschland warnt der Bund Naturschutz im Zusammenhang mit Tiermehlverbrennung im Kraftwerk Staudinger des EON-Konzerns davor, daß mit der Verbrennung von Tiermehl in Kraftwerken der allgemeine Einstieg zur Verbrennung „aller anderen möglichen Dinge“ wie Problemmüll (Bauschutt, Klärschlamm etc.) erfolgt und damit alle Ansätze zur Müllvermeidung unterlaufen werden. Hingewiesen wird auch darauf, daß die Entstickungsanlagen von Kraftwerken lediglich auf Kohleverbrennung ausgelegt sind und mit den Rückständen des eiweißreichen Tiermehls nicht fertig werden. Nicht restlos ausgeräumt sind Bedenken auf die Eignung von Kraftwerken zur Tiermehlverbrennung in Hinblick auf die Temperaturschwankungen beim An- und Abfahren der Heizkessel.

Die Befürworter der Tiermehlverbrennung argumentieren damit, daß nur mit dieser Methode das Tiermehl zuverlässig aus der Nahrungskette herausgenommen und ein irrtümliches oder mißbräuchliches Verfüttern zu einem späteren Zeitpunkt oder ein Export wie in Großbritannien lange üblich erfolgen kann. Die Verbrennung in Kraftwerken wird auch damit begründet, daß die in Kohlekraftwerken erzeugten Temperaturen um einige hundert Grad Celsius höher sind als in herkömmlichen Müllverbrennungsanlagen, sodaß alle organischen Substanzen völlig zerstört werden. Die entstehenden Abgase werden über die Rauchgasreinigungsanlagen geführt.

Ausgehend von der Tiermehlverbrennung sehen neben den kalorischen Kraftwerken auch die Zementfabriken ein lukratives Geschäftsfeld in einer Ausweitung der Müllverbrennung, da ab 2004 nur mehr „vorbehandelter“ Abfall deponiert werden darf. Laut einem Konzept der VÖZ (Vereinigung der österreichischen Zementindustrie) und der ARGE Thermik haben die Zementwerke eine Kapazität von 2.8 Mio. Tonnen. Um diese umfassend nutzen zu können wird die Schließung von Schlupflöchern in der Deponieverordnung und die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zur Abfallverbrennung mit der Festlegung von Emissionsgrenzwerten für Mono- und Mitverbrenner verlangt.

Die Zementindustrie will den Anteil der Sekundärbrennstoffe von 30 auf 70 Prozent bzw. 250.000 Tonnen jährlich erhöhen. Das einzige technische Problem ist der hohe Chlorgehalt. Drei Tonnen Tiermehl ersetzen zwei Tonnen Steinkohle, bei einem Preis von 1.300-1.400 S je Tonne Kohle ersparen sich die Kraftwerke somit 900 S je Tonne Tiermehl, dazu kommen die Zahlungen der öffentlichen Hand von 1.200-1.250 S pro Tonne Tiermehl für die Entsorgung.

Die KPÖ lehnt diese Orientierung grundsätzlich ab, da mit einem umfassenden Einstieg von Zementfabriken und Kraftwerken in die Müllverbrennung alle Ansätze zur Müllvermeidung gezielt unterlaufen werden. Durch von den Betreibern bestimmte gesetzliche Bestimmungen sind zudem betroffene AnrainerInnen und Gemeinden von einer Mitsprache weitgehend ausgeschlossen.

Stellungnahme des Arbeitskreises Kommunalpolitik des KPÖ-Bundesvorstandes, Graz, 9. Juni 2001

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