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Positionspapier Feinstaub

  • Montag, 4. April 2005 @ 17:55
Umwelt Waren vor 30 Jahren Schwefeldioxid und vor 15 Jahren Stickstoffdioxid die zentralen Schadstoffe, so ist heute die zunehmende Belastung durch Feinstaub (PM10) das größte Umweltproblem. Feinstaub entsteht durch chemische Reaktionen von Nitrat, Sulfat und Ammonium aus Ruß, Abrieb und anderen Abgasen von Kraftfahrzeugen (insbesondere solchen mit Dieselmotoren), Heizungsanlagen, Industrie, Baustellen sowie aus Streusplitt in der Luft.

Die Partikel mit einem Durchmesser kleiner als zehn Mikrometer (0,001 Millimeter) gelangen über den Kehlkopf bis tief in die Lunge. Feinstaub ist zumeist toxisch oder kanzerogen und daher besonders gesundheitsschädlich. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) führt eine erhöhte PM10-Belastung zu vermehrten Erkrankungen des Atmungs- und des Herz-Kreislaufsystems. Die WHO stufte bereits 1996 die lungengängigen Partikel als Hauptproblem der Umweltbelastung in Europa ein.

Feinstaub gilt neben dem Rauchen als wichtigster Risikofaktor für Lungenkrankheiten. Während sich die Häufigkeit von Herzkreislauf-Krankheiten und Schlaganfällen in den vergangenen 30 Jahren halbiert habe, treten die Chronisch Obstruktive Lungenerkrankungen (COPD) als Todesursache mehr als doppelt so häufig auf. Kinder in stark mit Feinstaub belasteten Gebieten haben deutlich häufiger verminderte Lungenfunktionen.

Durch Feinstaub kann es zu einer signifikanten Verminderung der Lebenserwartung kommen. Schon zehn Mikrogramm mehr Feinstaub pro Kubikmeter Luft verkürzen die Lebenserwartung um etwa ein halbes Jahr. Besonders betroffen sind AnwohnerInnen an viel befahrenen Straßen. Laut EU-Kommission waren im Jahre 2000 in Österreich 4.600 frühzeitige Todesfälle durch Feinstaub zu verzeichnen, die durchschnittliche Lebenserwartung verkürzt sich durch die PM10-Belastung um vier bis sechs Jahre.

Seit 1990 sind die Feinstaub-Emissionen in Österreich um 5 Prozent auf etwa 47.000 Tonnen angestiegen. 2002 entfielen 39 Prozent auf die Industrie und 20 Prozent auf den Verkehr (Russpartikel und Abrieb) der allerdings die größte Wachstumsrate aufweist. Auf Kleinverbraucher entfielen 23 Prozent, auf die Landwirtschaft 15 Prozent und auf die Energieversorgung 3 Prozent. Da die Emissionsanteile nicht direkt auf die Belastung in der Außenluft umzulegen sind und Feinstaub aus Abgasen bzw. durch aufgewirbelten Staub von Straßenflächen in „Kinderhöhe“ bis zu einem Meter die höchsten Konzentrationen aufweist, ist der Anteil des Verkehrs an der Feinstaubbelastung in Städten viel höher, während die Industrie meist nur lokal einen Einfluss hat.

Bereits in den letzten Jahren wurden in zahlreichen Städten PM10-Werte weit über dem im Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) festgelegten Grenzwert registriert. Besonders betroffen sind Orte in Tal- und Beckenlagen wie Graz, Klagenfurt und das Inntal. Auch in Wien und in niederösterreichischen Städten ist die Belastung sehr hoch. Verstärkt wird dies durch die Fernverfrachtung von Schadstoffen aus den Nachbarländern. In Industriegebieten wie Linz, Leoben oder Brixlegg liefern industrielle Emissionen einen wesentlichen Beitrag zur hohen PM10-Belastung.

Nach der EU-Richtlinie darf der Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft jedoch an höchstens 30 Tagen im Jahr (ab 2010 an 25 Tagen) überschritten werden. Die Tagesgrenzwerte von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter werden in den Innenstädten häufig weit überschritten, so etwa im heißen Sommer des Jahres 2003. Und 2005 wurde in fast allen Landeshauptstädten und Ballungszentren bereits im März das 35-Tage-Limit überschritten.

Ein völlig falscher Weg und aus gesundheitspolitischer Sicht absolut unverantwortlich sind Bestrebungen zur Anhebung der Feinstaub-Grenzwerte. Damit will die etablierte Umweltpolitik von ihrer Untätigkeit ablenken. Mit solchen Täuschungsmanövern auf Kosten der Gesundheit soll offensichtlich von der bisherigen Hilflosigkeit, Untätigkeit und Mutlosigkeit abgelenkt werden. Eine Reduzierung der Belastung durch Feinstaub wird auch nicht durch eine noch so intensive Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden, wenn dieser keine konkreten Maßnahmen folgen.

Notwendig ist vielmehr, endlich bundesweit gültige Alarmschwellen entsprechend der EU-Richtlinie festzulegen, damit im Anlassfall tatsächlich Maßnahmen gesetzt werden müssen. Nach den positiven Erfahrungen von Städten im Ausland (Italien usw.) ist bei Überschreitung der Grenzwerte eine radikale Eindämmung des Verkehrsaufkommens durch Tempolimits, Fahrverbote oder autofreie Tage – wie sie in Österreich etwa bei der Ölkrise in der 70er Jahren praktiziert wurden und die auch zur Bildung von Fahrgemeinschaften anregen – notwendig. Auch könnte nach Tagen mit erhöhten Feinstaubwerten generell der folgende Sonntag zum autofreien Tag erklärt werden um zur Erholung der Luftqualität beizutragen.

Gleichzeitig muss zum Umstieg auf umweltfreundliche öffentliche Verkehrsmittel bei Überschreitung der Grenzwerte der Nulltarif gelten und der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel durch Park+Ride-Angebote am Stadtrand erleichtert werden. Gleichzeitig gewinnt in diesem Zusammenhang auch die Forderung nach Einhebung einer Nahverkehrsabgabe von den Unternehmen ähnlich der Wiener U-Bahn-Steuer zur Finanzierung des Ausbaus bzw. Betriebs des öffentlichen Verkehrs verstärkte Aktualität.

Notwendig ist aber auch eine gesetzliche Verpflichtung zur Nachrüstung von Dieselautos mit Partikelfiltern, wozu entsprechende Förderungen gewährt werden sollen. Die öffentliche Hand muss bei dieser Umrüstung beispielhaft vorangehen. Ebenso notwendig ist eine forcierte Reduzierung von Feinstaub aus Heizungsanlagen durch Austausch von Heizkesseln und Umstellung auf Fernwärme, Erdgas und andere umweltfreundliche Heizungsarten, die durch eine entsprechende Objektförderung begünstigt werden.

In der Industrie ist eine Überprüfung aller relevanten Anlagen mit entsprechenden Auflagen für die Senkung der Schadstoffe notwendig. Ebenso müssen Winterdienst und Straßenreinigung optimiert werden um auch dadurch den Feinstaub zu reduzieren.

Stellungnahme der KPÖ-Kommunalpolitik vom 4. April 2005

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