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GATS: Die Konzerne drängen in die Grundversorgung

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 21:01
Kommunal Die Grundversorgung – im EU-Jargon auch Daseinsvorsorge genannt – steht auf dem Prüfstand. Gemeint ist jener Sektor, der elementare Leistungen für das tägliche Leben zur Verfügung stellt: Sauberes Trinkwasser und Abwasserentsorgung, Strom, Gas und Fernwärme, öffentlichen Nahverkehr, Müllabfuhr, Post- und Telekomdienste usw.

Historisch entwickelt hat sich diese Grundversorgung als ein großer öffentlicher Sektor: Weil nur durch Ausgleichsmechanismen diese Dienstleistungen für alle gleichermaßen erbracht werden können. Und weil nur das öffentliche Eigentum verbunden mit Selbstverwaltung und politischer Kompetenz entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten sicherstellt.

Die öffentliche Grundversorgung sichert elementare Leistungen der Grundversorgung, erfüllt aber auch wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst sind meist sicherer, besser bezahlt und mit höheren Sozialleistungen versehen als in der Privatwirtschaft und haben damit eine Lokomotivfunktion. Die Grundversorgung kann politisch gestaltet und demokratisch kontrolliert werden. Öffentliche Leistungen sind im Gegensatz zu marktorientierten für alle gleichermaßen zugänglich. Und schließlich kann von profitablen in defizitäre Bereiche umverteilt und ausgeglichen werden.

Genau dieser Sektor wird immer mehr zum Objekt der Begierde für private Unternehmen. Große Dienstleistungs-Multis – wie in der EU etwa EdF, Vivendi, E.ON, RWE usw. – haben begonnen weltweit alles zusammenzukaufen, was nicht niet- und nagelfest ist. Dabei ist es etwa auf EU-Ebene formal gleichgültig, ob Leistungen der Grundversorgung von der öffentlichen Hand oder von privaten Unternehmen erbracht werden. Der Schlüsselbegriff dabei ist die Definition marktbezogener Leistungen. Als nicht marktbezogen werden letztlich nur Militär, Justizverwaltung (nicht Gefängnisse), Außenpolitik und Polizei (real durch Privatwachdienste unterlaufen) definiert. Weiters dürfen Subventionen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen und Unternehmen nicht durch Regelungen (Gebietsschutz usw.) benachteiligt werden dürfen.

Doch bekanntlich steckt der Teufel im Detail. Rigide Budgetauflagen zur nachhaltigen Erfüllung der Maastricht-Kriterien für den Euro haben den finanziellen Spielraum der Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen als Träger der Grundversorgung rapide verengt. Um Budgetlöcher zu stopfen wird zunehmend das „Familiensilber“ verkauft. Die Gestaltungsmöglichkeiten für die Grundversorgung werden damit zunichte gemacht. Überschüssiges Kapital sucht lukrative Anlagemöglichkeiten – nachdem die Träume in der Spekulationssphäre das „schnelle Geld“ zu machen wie Seifenblasen geplatzt sind.

Was auf EU-Ebene die Grundversorgung immer mehr in Frage stellt, hat aber auch einen globalen Hintergrund, nämlich das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS). 1995 wurde das GATS als völkerrechtlich verpflichtender Teil der Verträge der Welthandelsorganisation (WTO), die sich bis dahin auf den Warenhandel beschränkte, beschlossen. 2000 begann unter dem Druck großer US-Dienstleistungskonzerne eine neue Runde von Verhandlungen. 2003 soll die Liberalisierung der Dienstleistungen als Bestandteil einer globalen Deregulierung der nationalen Volkswirtschaften abgeschlossen sein.

Das GATS gilt nicht nur für den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen, sondern auch für den Konsum von Dienstleistungen im Inland sowie die Erbringung von Dienstleistungen durch ausländische Investoren und lehnt sich damit an dem durch massive Proteste der Bewegung gegen die neoliberale Globalisierung 1999 beim WTO-Gipfel in Seattle gescheiterten Multilateralen Investitionsabkommen (MAI) an.

Der Dienstleistungssektor ist zum größten Sektor herangewachsen. Die Klassifizierungsliste der WTO für Dienstleistungen umfaßt 150 verschiedene Sektoren. In besonderer Weise ist vom GATS-Abkommen der öffentliche Sektor betroffen. Private Betreiber von Dienstleistungen für die Allgemeinheit können diese aber nicht in gleicher Weise zur Verfügung stellen wie dies durch öffentliches Eigentum möglich ist, weil für sie ein möglichst hoher Profit und nicht das Gemeinwohl im Vordergrund steht.

Haben sich die Regierungen zu bestimmten Liberalisierungsmaßnahmen im Rahmen des GATS verpflichtet, sind diese faktisch nicht mehr rückgängig zu machen, dadurch wird es auch künftigen Regierungen erschwert oder verunmöglicht, eine andere Politik zu machen. Allerdings werden vielfach auch die durchaus vorhandenen nationalen Spielräume nicht genutzt und vielfach erfolgt eine Deregulierung in einem vorauseilenden Gehorsam. Aus linker Sicht ist das GATS insbesondere im Bereich der Grundversorgung wegen seiner negativen Auswirkungen sowohl auf eine funktionierende Infrastruktur, auf die Arbeitsplätze der Beschäftigten sowie den Verlust politischer Gestaltungsmöglichkeiten grundsätzlich abzulehnen.

Die KPÖ unterstützt daher auch den Aufruf „Stop the GATS Attack“, der bereits von über 500 Gruppen aus 60 verschiedenen Ländern unterzeichnet wurde. Dieser Aufruf verlangt eine umfassende Bewertung der Auswirkung einer Liberalisierung des Dienstleistungssektors sowie das Recht der Nationalstaaten öffentliche Dienstleistungen nach eigenem Ermessen bereitzustellen. Daran anknüpfend gilt es seitens der betroffenen Gebietskörperschaften durch Boykottmaßnahmen, gezielte Verzögerungen durch Inkaufnehmen von Anfechtungen und Klagen, Verweigerung von Abgaben, gezielte Auflagen usw. den öffentlichen Sektor der Grundversorgung zu erhalten.

Wenn nicht vorauseilender Gehorsam die Leitlinie der Politik ist, wie das gerade für Österreich - Stichwort Stromliberalisierung - der Fall ist, gibt es einen gewissen Spielraum. Die widersprüchliche Entwicklung der verschiedenen Richtlinien der Europäischen Kommission (Nahverkehr, Strom, Gas, Post, Telekom usw.) für die Daseinsvorsorge zeigt das deutlich. Auch wenn etwa die EU die Ausschreibungen von Leistungen der Grundversorgung erzwingt, können die Gebietskörperschaften durch gezielte Auflagen (Umwelt- und Sozialstandards usw.) den öffentlichen Sektor begünstigen. Und sie können es auch auf Klagen beim EuGH ankommen lassen, was angesichts der langwierigen Verfahren eine Atempause verschafft.

Aber letztlich bewegen sich diese Maßnahmen im Rahmen der etablierten neoliberalen Politik, die versucht alles auf die ebenso simple wie falsche Losung „Privat ist besser als Staat“ zu reduzieren. Dagegen hilft letztlich nur eine Änderung der Kräfteverhältnisse, der Ellbogen-Politik eine soziale und solidarische Alternative entgegenzusetzen…

© Leo Furtlehner

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