Willkommen bei KPÖ Oberösterreich 

Positionspapier Handymastensteuer

  • Dienstag, 5. Juli 2005 @ 12:04
Umwelt Der niederösterreichische Landtag hat ab 2006 die Einführung einer vorerst auf vier Jahre begrenzten Abgabe auf die dortigen 3.324 Handymasten beschlossen, die jährlich 60 bis 80 Mio. € erbringen und zur Finanzierung der Spitäler verwendet werden soll. Andere Bundesländer wie Oberösterreich, Salzburg, Burgenland und die Steiermark wollen diesem Beispiel folgen. Bundesweit würden mit einer solchen Steuer rund 300 Mio. € eingehoben. Nach dem Stand von 2004 existieren österreichweit 18.141 Mobilfunkstationen, davon 5.347 in den Landeshauptstädten. Nur 1.194 dieser Anlagen werden von mehreren Betreibern gemeinsam genutzt.

Für die Netzbetreiber soll diese Abgabe zwischen 9.000 und 21.000 € pro Anlage je nachdem ob Einzel- oder gemeinsame Nutzung zuzüglich zur Miete für die jeweiligen Grundstütze von 3.000 bis 5.000 €, wobei auch der Aspekt einer lukrativen Zusatzeinnahme durch die jeweiligen Grund- oder Hauseigentümer nicht zu unterschätzen ist. Die Mobilfunkbetreiber hatten im Zusammenhang mit einer letzten Reform des Telekom-Gesetzes sogar verlangt, ihnen die kostenlose Benützung von Grundstücken für Mobilfunkanlagen einzuräumen.

Die Handyfirmen laufen gegen die Einhebung einer Abgabe Sturm, verweisen auf die Genehmigung und Leistung von Lizenzgebühren der bestehenden Sendemasten und kündigen entsprechend marktwirtschaftlichen Gepflogenheiten die umgehende Überwälzung dieser Steuer auf die Handygebühren an, was zu Mehrkosten der Handy-Kunden von fünf bis zehn Euro pro Monat führen wird. Dem wird entgegengehalten, dass die Handynetzfirmen soviel Geld in Werbung investieren, dass eine Steuer nicht ins Gewicht fallen würde. Die Handyfirmen haben rechtliche Schritte gegen diese Steuer angekündigt, da Telekommunikation Bundesangelegenheit ist und die Länder somit ihre Befugnisse überschreiten. Angekündigt wird teilweise auch, dass als Folge der Besteuerung die flächendeckende Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann.

Auch der Telekom-Regulator Georg Serentschy hat „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ sowie einen Verstoß gegen EU-Recht und den Gleichheitsgrundsatz – weil bestimmte Anlagen von der Abgabenpflicht ausgenommen werden – angemeldet. Geteilt werden diese Bedenken auch vom Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Analog der 2000 aufgehobenen Getränkesteuer könnte auch diese Handymastenabgabe vom EuGH aufgehoben werden, ein derartiges Verfahren läuft derzeit für eine in Belgien eingehobene Abgabe. Weiters wollen die Netzbetreiber die Abgabe wegen Diskriminierung anfechten, da auf Strommasten keine solche Abgabe eingehoben wird. Die Besteuerung von Handymasten könnte damit zum Türöffner für weitere Massenbelastungen durch Besteuerung von Strommasten, Versorgungsleitungen etc. werden. Finanzminister Grasser ist gegen diese Steuer, offenbar weil er sich in der Steuerhoheit des Bundes angegriffen sieht.

Begründet wird die Besteuerung mit einem Lenkungseffekt, um die Handynetzbetreiber zu zwingen ihre Masten zusammenzulegen um damit das Orts- und Landschaftsbild weniger zu verschandeln. Für solche Kooperationen wird auch mit einem Steuernachlass geworben.

Die Causa Handymasten zeigt einen offensichtlichen Widerspruch: Einerseits ist die Verwendung von Mobiltelefonen heute selbstverständlich. Andererseits gibt es massive Bedenken gegen den Wildwuchs der Handymasten in Hinblick auf die Gefährdung durch Strahlung im näheren Umfeld sowie auf die Verschandelung der Landschaft durch diese Einrichtungen. Bundesweit gibt es rund 600 Bürgerinitiativen, die sich gegen die Aufstellung solcher Anlagen in ihrem Wohnbereich zur Wehr setzen.

Faktisch handelt es sich mit der Handymastensteuer aber vorrangig um eine Geldbeschaffungsaktion. Dem Wildwuchs bei Handymasten könnte nämlich mit den vorhandenen Instrumentarien der Raumordnung bzw. Bauordnung schon jetzt entgegengetreten werden, damit wäre auch der angeführte Lenkungseffekt möglich, mehrere Handynetzbetreiber zu zwingen soweit dies technisch möglich ist gemeinsame Anlagen zu errichten.

Der Hintergrund für den Wildwuchs der umstrittenen Anlagen ist aber die EU-Richtlinie zur Liberalisierung im Telekombereich, auf welche sich die in einem scharfen Konkurrenzkampf um eine Monopolstellung befindlichen Mobilfunkbetreiber stützen. Eine wesentliche Ursache des Wildwuchses der Handymasten ist nämlich technischer Natur wie die Inkompatibilität der Anlagen oder Störungen mehrer Funkanlagen an derselben Stelle, so dass jeder Netzbetreiber eigene Sendeanlagen aufstellen muß. Bei einem gemeinsamen Betrieb für mehrere Netzanbieter müssten zur technisch notwendigen Sicherung einer gewissen vertikalen Distanz „Supermasten“ aufgestellt werden. Die mit gesunkenen Telefonpreisen bejubelte Liberalisierung des Telekom-Sektors hat hier eindeutig negative Auswirkungen.

Die KPÖ sieht die Einführung dieser Steuer als Auswuchs der EU-konformen Liberalisierung im Telekomsektor. Hinter den Argumenten des Ortsbildschutzes etc. steht letztlich eine Geldbeschaffungsaktion um die wachsenden Finanzlöcher zu stopfen. Die KPÖ tritt dafür ein, das vorhandene Instrumentarium der Raum- und Bauordnung konsequent für eine Reduzierung der Zahl der Mobilfunkanlagen zu nutzen bzw. wenn notwendig dahingehend durch bundesweit einheitliche Regelungen zu verschärfen und durch Entwicklung gemeinsamer Standards die gemeinsame Nutzung der Anlagen auszuweiten. Die Finanzprobleme der Länder und Gemeinden können aber nicht durch die „Erfindung“ neuer Steuern die letztlich eine weitere Belastung breiter Bevölkerungsschichten bedeuten bekämpft werden, sondern durch eine andere Verteilung der Mittel aus dem Finanzausgleich, dessen Volumen durch eine wesentlich höhere Besteuerung von Kapital und Vermögen vergrößert werden muss.

Stellungnahme der KPÖ-Kommunalpolitik vom 5. Juli 2005

Themen