Hunger auf Kunst & Kultur? Der Kulturpass
- Donnerstag, 2. April 2026 @ 09:37
Auch Menschen mit finanziellen Engpässen haben ein Recht auf Kunst und Kultur. Der Kulturpass macht es möglich. Mit diesem Ausweis erhalten finanziell benachteiligte Menschen freien Eintritt in zahlreichen kulturellen Einrichtungen. Der Kulturpass gilt derzeit in beinahe ganz Österreich, derzeit noch ausgenommen ist Kärnten, wo aber der Kulturpass aufgebaut wird und die teilnehmenden Kulturpartner:innen im April 2026 feststehen sollen.
Erhältlich ist der Kulturpass in folgenden Ausgabestellen:
https://www.hungeraufkunstundkultur.a...kulturpass
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf den Kulturpass haben Personen mit wenig Einkommen.
- Bezieher*innen der Sozialhilfe/Mindestsicherung
- Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionist*innen).
- Personen, die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension beziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt. - Personen, die Arbeitslosengeld (AMS) oder Notstandshilfe beziehen und deren Tagsatz unter € 55,36 liegt.
- Personen, deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt (die Einkommensgrenzen werden jährlich angepasst).
- Asylwerber*innen, Menschen in Grundversorgung.
- Kinder/Jugendliche, wenn deren Eltern unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.
- Personen, die Krankengeld (Krankenstand) unter dem Tagsatz von € 55,36 beziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt.
- Personen, die in Mutterschutz/oder Karenz sind bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt.
- Personen, die selbständig bzw. freiberuflich erwerbstätig sind und deren Jahreseinkommen unter € 19.926,- pro alleinstehender Person liegt (Vorlage Einkommenssteuerbescheid)
Aktuell liegt die Armutsgefährdungsgrenze bei € 1.661 (12 x im Jahr/pro Person) oder bei € 1.423 (14 x im Jahr/pro Person) bzw. bei € 19.926,- pro alleinstehender Person im Jahr. Für jeden zusätzlichen Erwachsenen/ Jugendlichen (älter als 14 Jahre) im Haushalt erhöht sich der Betrag um € 831 pro Monat, und für jedes Kind (jünger als 14 Jahre) um € 498 pro Monat.
https://www.hungeraufkunstundkultur.a...linien.pdf
Leider gibt es keine österreichweite Übersicht über die teilnehmenden Betriebe und Einrichtungen. Daher muss man sich virtuell von Bundesland zu Bundesland durchklicken, um herauszufinden, welche Kunst- und Kulturangebote dank des Kulturpasses zugänglich sind. Es gibt daher nur die Länderseiten auf der Österreich-Seite: https://www.hungeraufkunstundkultur.at/
Auf der Kulturpass-App werden jedoch sämtliche Kulturpartner auf einer Karte angezeigt
(kostenlos, https://www.hungeraufkunstundkultur.a...amp;rel=de )
Große Unterschiede in der Handhabung und Kommunikation - Ein Erfahrungsbericht
Manche Veranstalter:innen und Einrichtungen kommunizieren online sehr klar, welche Voraussetzungen für den Erhalt einer kostenlosen Eintrittskarte gegeben sind, bei anderen muss man nachfragen. In den meisten Fällen gilt: es gibt ein Kontingent an Freikarten, das allerdings erst an der Abendkassa abgerufen wird, Vorab-Reservierungen werden somit nicht oder nur mit mehr oder weniger zähneknirschender "Kulanz" ermöglicht. Dies macht die Benützung des Kulturpasses vor allem bei Veranstaltungen außerhalb des Wohnortes umständlich und weniger attraktiv, für Personen mit eingeschränkter Mobilität trifft dies auch bei Veranstaltungen am Wohnort zu.
Ziemlich problemlos ist das Linzer Theater Phönix, wo auch im voraus Freikarten mit dem Kulturpass erstanden werden können. Auch die Gmundner Festwochen beteiligen sich in Benutzer:innenfreundlicher Weise, Anita Brückschlögl, Pressebetreuerin der Gmundner Festwochen, hat mir dazu folgende Informationen übermittelt:
"Der/die Kulturpasshalter:in meldet sich bei uns im Ticketing (persönlich, telefonisch oder via mail) mit der Information welche Veranstaltung/en besucht werden möchten und am besten auch gleich mit einer Kopie des Kulturpasses (bzw. kann dieser auch bei der Abholung vorgezeigt oder nachgereicht werden, falls die Karten z.B. an der Abendkasse hinterlegt werden). Wenn ein gültiger Kulturpass bereits vorgelegt wurde, ist das im System hinterlegt, dieser muss erst nach Ablauf wieder übermittelt oder vorgezeigt werden. Das wars auch schon - dann hoffen wir, die Veranstaltung wird in vollen Zügen genossen!"
Interessant, dass auch das Linzer Stifterhaus, bei dem im Regelfall freier Eintritt zu Veranstaltungen aller Art und auch zu den Ausstellungen gilt, mit an Bord ist. Gut für Lesende und Wissbegierige, dass der Kulturpass auch bei der OÖ Landesbibliothek am Schillerplatz gilt, und zwar wie folgt: „Mit dem Kulturpass ist die Bibliothekskarte für ein Jahr kostenlos – bei zeitgleicher oder zeitnaher Ausstellung von Kulturpass und Bibliothekskarte. Danach muss der Kulturpass erneut vorgelegt oder der Beitrag bezahlt werden, wenn Sie die Bibliothekskarte verlängern möchten.“
Gute Erfahrungen habe ich mit dem Kulturpass auch in Vorarlberg, bei Kultureinrichtungen wie dem KOSMOS Theater in Bregenz gemacht, das ist zwar schon eine Zeit lang her, doch scheint das immer noch sehr unkompliziert gehandhabt zu werden, siehe Homepage: „Für Kulturpass-Besitzer:innen gilt freier Eintritt. Eine Reservierung der Karten wird empfohlen. Die entsprechenden Nachweise sind beim Einlasspersonal vorzuweisen.“




