Schluss mit dem Schwerverkehr durch die Rudolfstraße
- Freitag, 16. Januar 2026 @ 06:11
Seit Jahrzehnten leiden tausende Anrainerinnen und Anrainer im Westen Urfahrs unter Lärm, Abgasen und Erschütterungen durch den Schwerverkehr. Mit der Verkehrsfreigabe der Donautalbrücke im Herbst 2024 steht nun seit längerem eine leistungsfähige Alternativroute zur Verfügung. Eine Entlastung für die Wohngebiete entlang der Rudolfstraße ist bislang jedoch ausgeblieben, da mit der Eröffnung der neuen Infrastruktur keine begleitenden verkehrslenkenden Maßnahmen umgesetzt wurden.
Ahoi-Gemeinderat Clemens Brandstetter betont die Verantwortung der Stadtspitze: „15 Millionen Euro hat Linz in die Donautalbrücke investiert. Es ist die Verantwortung des Bürgermeisters, dafür zu sorgen, dass diese Investition der Linzer Bevölkerung konkret zugutekommt und die Menschen im Bereich der Rudolfstraße endlich vor Schwerverkehr geschützt werden.“ Der Antrag argumentiert, dass für den überwiegenden Teil des Schwerverkehrs – insbesondere für Durchgangsverkehr aus dem westlichen Mühlviertel in Richtung Linzer Osten, Hafen oder A7 – keine verkehrliche Notwendigkeit mehr besteht, die Rudolfstraße und die Nibelungenbrücke zu nutzen.
KPÖ-Gemeinderat Michael Roth-Schmida fordert daher ein klares politisches Handeln: „Wer um zig Millionen Euro Straßen und Brücken baut, muss der Bevölkerung mehr zurückgeben als zusätzlichen Beton und finanzielle Belastungen. Es gibt keinen sachlichen Grund mehr, warum schwere Lastkraftfahrzeuge weiterhin durch die Rudolfstraße fahren sollen. Die Politik ist jetzt gefordert, ein entsprechendes Fahrverbot umzusetzen.“
Konkret schlagen Ahoi Linz und KPÖ ein ganztägiges LKW- Durchfahrtsverbot ab 7,5 Tonnen im Abschnitt zwischen Rudolfstraße 1 und Rudolfstraße 37 (Höhe Webergasse) vor – mit Ausnahme von Ziel- und Quellverkehr. Dadurch soll einerseits die Wohnbevölkerung entlastet und andererseits die Versorgung der Regionen Lichtenberg, Gramastetten und St. Veit weiterhin gewährleistet werden. Der Schwerverkehr aus der Hagenstraße soll verpflichtend in Richtung Donautalbrücke geführt werden. Der Gemeinderat soll den Bürgermeister ersuchen, die rechtlichen Voraussetzungen für diese Maßnahme gemäß § 43 StVO zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Die Kosten sollen durch Umschichtungen im bestehenden Budget bedeckt werden.









