Resolution: Finanzkraft der Gemeinden stärken
- Montag, 1. Dezember 2025 @ 16:22
2025 werden voraussichtlich 45 Prozent der 438 oberösterreichischen Gemeinden als Abgangsgemeinden eingestuft, weil sie nicht mehr mit eigenen Mitteln den Haushalt ausgleichen können und ihre Rücklagen aufgebraucht haben.
Die Gemeinden befinden sich schon lange am Ende eines Trichters, welcher oben von EU, Bund und Land ständig durch neue Auflagen und Aufgaben gefülllt wird, aber die Finanzierung seitens der Kommunen nicht mithalten kann, vor allem weil die berüchtigten Maastricht-Kriterien als Druckmittel zur Budgetsanierung auf allen Ebenen fungieren.
Als unterste Ebene der Gebietskörperschaften sind die Gemeinden am direktesten mit den Anforderungen der Bevölkerung zur Sicherstellung der Infrastruktur konfrontiert. Sie haben eine wichtige Aufgaben für die Daseinsvorsorge. Kinderbetreuung, Verkehr, Klimaschutz, Wohnen, Pflichtschulen und vieles mehr sind kommunale Aufgaben und Basis für die Lebensqualität.
Die neoliberale Politik versteht jedoch Gemeinden zunehmend nicht mehr als Gemeinwesen, sondern als Unternehmen, wobei die Bürgermeister:innen als Manager:innen und die Gemeinderäte als Aufsichtsrat agieren. Deutlich wird das auch durch die Umstellung der Budgets von der Kameralistik auf die Doppik und der Forcierung der Konkurrenz zwischen Gemeinden als Standortwettbewerb.
Die vielzitierte Gemeindeautonomie ist damit nicht mehr als ein Schlagwort, sie wird de facto zunehmend abgeschafft. Wobei ein schizophrenes Verhalten von Kommunalpolitiker:innen festzustellen ist. Etwa wenn Städtebund und Gemeindebund berechtigte Kritik an der Misere üben und richtige Forderungen stellen, aber Bürgermeister:innen im Landtag oder Nationalrat gleichzeitig gemeindefeindlichen Maßnahmen zustimmen.
Der Finanzausgleich als Instrument der Verteilung der Steuern zwischen den Gebietskörperschaften wirkt schon seit Jahrzehnten zu Lasten der Gemeinden, welche 30 Prozent der öffentlichen Investitionen tätigen, aber dazu nur 12 Prozent der Mittel erhalten. Das Bundesland Oberösterreich agiert dabei besonders restriktiv und plündert die Gemeinden durch Vorwegabzug, Landesumlage, Sprengelbeitrag und Sozialhilfeverbandsabgabe aus.
Das stets gefeierte Erfolgsbudget des Landes geht auf Kosten der Gemeinden. Bedarfszuweisungen zur Finanzierung wichtiger Gemeindeaufgaben dienen als Gnadenakt und als Druckmittel, etwa durch die Vorschreibung von Mindestgebühren für Wasser und Kanal, durch eine restriktive Tarif- und Gebührenpolitik der Gemeinden sowie Druck zur Ausgliederung oder gar Privatisierung wichtiger kommunaler Aufgaben.
Eine vor kurzem im Auftrag der oö Arbeiterkammer erstellte Studie des Zentrums für Verwaltungsforschung (KDZ) bestätigt die kommunale Misere. Demnach müssen wichtige Investitionen zurückgestellt oder sogar abgesagt werden. Als notwendig wird die Entflechtung der Zahlungsströme und ein neuer aufgabenorientierter Finanzausgleich bewertet, indem etwa Spitäler und Pflege der Landeskompetenz, Kindereinrichtungen der Gemeindekompetenz zugeordnet werden.
Vor allem brauchen die Gemeinden einen größeren Finanzspielraum, die zentrale Frage ist also die Steuerpolitik. Es geht nämlich nicht um eine Umverteilung zwischen den Gemeinden, sondern um die Ausweitung der Einnahmen durch Besteuerung großer Vermögen und Profite.
Die 29. Landeskonferenz der KPÖ Oberösterreich fordert daher:
• Einen neuen, aufgabenorientierten Finanzausgleich mit wesentlicher Besserstellung der Gemeinden und Entflechtung der Kompetenzen
• Abschaffung der die Gemeinden massiv belastenden Umlagen (Landesumlage, Sprengelbeitrag zur Spitalsfinanzierung etc.) an das Land sowie des Vorwegabzug im Wege der Zuteilung der Mittel aus dem Finanzausgleich
• Umstellung der Bemessung der Kommunalsteuer von der reinen Lohnsumme auf die gesamte Wertschöpfung
• Bemessung der nach dem Verkehrswert statt dem veralteten Einheitswert, jedoch Abschaffung der Überwälzung auf Mieten, da es sich um eine Vermögenssteuer handelt
• Einführung einer wirksamen Leerstandsabgabe bemessen an den möglichen Einnahmen bei einer Vermietung
• Wiedereinführung von Fonds des Bundes aus welchen den Gemeinden zinslose oder zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung wichtiger kommunaler Ausgaben gewährt werden
Die Gemeinden befinden sich schon lange am Ende eines Trichters, welcher oben von EU, Bund und Land ständig durch neue Auflagen und Aufgaben gefülllt wird, aber die Finanzierung seitens der Kommunen nicht mithalten kann, vor allem weil die berüchtigten Maastricht-Kriterien als Druckmittel zur Budgetsanierung auf allen Ebenen fungieren.
Als unterste Ebene der Gebietskörperschaften sind die Gemeinden am direktesten mit den Anforderungen der Bevölkerung zur Sicherstellung der Infrastruktur konfrontiert. Sie haben eine wichtige Aufgaben für die Daseinsvorsorge. Kinderbetreuung, Verkehr, Klimaschutz, Wohnen, Pflichtschulen und vieles mehr sind kommunale Aufgaben und Basis für die Lebensqualität.
Die neoliberale Politik versteht jedoch Gemeinden zunehmend nicht mehr als Gemeinwesen, sondern als Unternehmen, wobei die Bürgermeister:innen als Manager:innen und die Gemeinderäte als Aufsichtsrat agieren. Deutlich wird das auch durch die Umstellung der Budgets von der Kameralistik auf die Doppik und der Forcierung der Konkurrenz zwischen Gemeinden als Standortwettbewerb.
Die vielzitierte Gemeindeautonomie ist damit nicht mehr als ein Schlagwort, sie wird de facto zunehmend abgeschafft. Wobei ein schizophrenes Verhalten von Kommunalpolitiker:innen festzustellen ist. Etwa wenn Städtebund und Gemeindebund berechtigte Kritik an der Misere üben und richtige Forderungen stellen, aber Bürgermeister:innen im Landtag oder Nationalrat gleichzeitig gemeindefeindlichen Maßnahmen zustimmen.
Der Finanzausgleich als Instrument der Verteilung der Steuern zwischen den Gebietskörperschaften wirkt schon seit Jahrzehnten zu Lasten der Gemeinden, welche 30 Prozent der öffentlichen Investitionen tätigen, aber dazu nur 12 Prozent der Mittel erhalten. Das Bundesland Oberösterreich agiert dabei besonders restriktiv und plündert die Gemeinden durch Vorwegabzug, Landesumlage, Sprengelbeitrag und Sozialhilfeverbandsabgabe aus.
Das stets gefeierte Erfolgsbudget des Landes geht auf Kosten der Gemeinden. Bedarfszuweisungen zur Finanzierung wichtiger Gemeindeaufgaben dienen als Gnadenakt und als Druckmittel, etwa durch die Vorschreibung von Mindestgebühren für Wasser und Kanal, durch eine restriktive Tarif- und Gebührenpolitik der Gemeinden sowie Druck zur Ausgliederung oder gar Privatisierung wichtiger kommunaler Aufgaben.
Eine vor kurzem im Auftrag der oö Arbeiterkammer erstellte Studie des Zentrums für Verwaltungsforschung (KDZ) bestätigt die kommunale Misere. Demnach müssen wichtige Investitionen zurückgestellt oder sogar abgesagt werden. Als notwendig wird die Entflechtung der Zahlungsströme und ein neuer aufgabenorientierter Finanzausgleich bewertet, indem etwa Spitäler und Pflege der Landeskompetenz, Kindereinrichtungen der Gemeindekompetenz zugeordnet werden.
Vor allem brauchen die Gemeinden einen größeren Finanzspielraum, die zentrale Frage ist also die Steuerpolitik. Es geht nämlich nicht um eine Umverteilung zwischen den Gemeinden, sondern um die Ausweitung der Einnahmen durch Besteuerung großer Vermögen und Profite.
Die 29. Landeskonferenz der KPÖ Oberösterreich fordert daher:
• Einen neuen, aufgabenorientierten Finanzausgleich mit wesentlicher Besserstellung der Gemeinden und Entflechtung der Kompetenzen
• Abschaffung der die Gemeinden massiv belastenden Umlagen (Landesumlage, Sprengelbeitrag zur Spitalsfinanzierung etc.) an das Land sowie des Vorwegabzug im Wege der Zuteilung der Mittel aus dem Finanzausgleich
• Umstellung der Bemessung der Kommunalsteuer von der reinen Lohnsumme auf die gesamte Wertschöpfung
• Bemessung der nach dem Verkehrswert statt dem veralteten Einheitswert, jedoch Abschaffung der Überwälzung auf Mieten, da es sich um eine Vermögenssteuer handelt
• Einführung einer wirksamen Leerstandsabgabe bemessen an den möglichen Einnahmen bei einer Vermietung
• Wiedereinführung von Fonds des Bundes aus welchen den Gemeinden zinslose oder zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung wichtiger kommunaler Ausgaben gewährt werden




