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ZVPÖ betont Recht auf ein analoges Leben

  • Mittwoch, 8. Mai 2024 @ 07:08
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Enttäuscht über die schnöde Abweisung ihrer im Dezember 2023 an den Petitionsausschuss des oberösterreichischen Landtages eingereichten Petition „Freier Zugang zu öffentlichen Leistungen“ durch Landeshauptmann Thomas Stelzer äußert sich die Landesgruppe Oberösterreich des Zentralverbandes der Pensionist:innen (ZVPÖ).

Der Landeshauptmann betonte in einer Stellungnahme zur Petition, das „Land Oberösterreich forciert auch die digitale Transformation“, behauptet eine „grundsätzliche Wahlfreiheit“ und meint, „eine zusätzliche legistische Normierung von analogen Zugängen ist daher nicht notwendig“. Stelzer macht deutlich, dass die Unterstützung von nicht digitalaffinen Menschen durch „Bürgerservicestellen des Amtes und der Bezirkshauptmannschaften“ de facto nur gnadenhalber erfolgt.

Der ZVPÖ hatte in der Petition gefordert, durch ein Landesgesetz zu verankern, dass alle digital angebotenen Leistungen des Landes und der Gemeinden sowie landes- bzw. gemeindeeigener Unternehmen verpflichtend auch analog – also durch persönliche Vorsprache (oder soweit das möglich ist per Post mittels Formular oder Telefon) bei den jeweiligen zuständigen Dienststellen – ermöglicht werden.

Das Recht auf ein analoges Leben wurde auch von SPÖ-Chef Andreas Babler aufgegriffen. Auch der frühere ÖVP-Abgeordnete Rudolf Taschner sprach sich für das „Recht auf Leben fern des Digitalen“ aus (Presse, 2.5.2024). Der ehemalige Salzburger Stadtpolitiker Anton Bucek kritisierte, dass der vormalige Digital-Staatssekretär Florian Tursky die Forderung von ÖVP-Seniorenchefin Ingrid Korosec nach einem „verpflichtenden analogen Bypass für digitale Abläufe“ boykottierte (OÖN, 9.3.2024).

„Dass Tursky im Dezember 2023 gleich dreimal live im ORF beim Versuch in die ID Austria einzusteigen gescheitert ist, beweist zudem die Problematik des neoliberalen Digitalisierungswahns“ meint Hans Kropiunik, Landessprecher des ZVP-Oberösterreich. Und wenn LH Stelzer zum Landesfeiertag meint „Nur wer ambitioniert denkt und handelt, wird den Herausforderungen der Zeit gerecht“, von „Zusammenhalt und Verbundenheit im Land“ schwärmt (OTS0157, 3.5.2024) und gleichzeitig die Ausgrenzung zigtausender Menschen durch einen Digitalisierungszwang bestätigt, dann handelt er unsozial.

Jüngste Beispiele für die digitale Fixierung sind etwa der Handwerkerbonus und die Wiederauflage des Bundesschatz, für welche digitale Anträge als Norm festgelegt wurden. Auch wenn die Digitalisierung Erleichterungen im täglichen Leben – wie etwa den Zugang zu Informationen, Anmeldungen und Reservierungen für Verkehrsmittel, Online-Bestellungen, Behördengänge etc. – bedeutet, darf nicht ignoriert werden, dass nicht alle Menschen Zugang zur digitalen Welt haben. Dazu kommt ein durch zunehmende kriminelle Aktivitäten im Netz verstärktes Misstrauen in Bezug auf den Datenschutz.

„Das Anliegen unserer Petition ist und bleibt daher, der Tendenz entgegenzuwirken, dass dem neoliberalen Zeitgeist entsprechend der Zugang zu öffentlichen Leistungen nur mehr digital ermöglicht wird“ stellt daher Hans Kropiunik klar.

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