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Resolution Landeskonferenz: Wohnbeihilfe zu einer wirksamen Sozialleistung machen

  • Samstag, 26. November 2022 @ 05:27
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Auch in Oberösterreich leiden viele Menschen unter der Teuerungswelle. Ende Oktober lag die Inflation bei 11 Prozent. Preissteigerung bei Mieten, Energie und Gütern des täglichen Bedarfs bringen viele in Bedrängnis. Die Teuerung wird für armutsbetroffene Menschen inzwischen zur existentiellen Krise, denn je geringer das Einkommen desto höher ist die Betroffenheit.

Landespolitische Maßnahmen zur Abfederung der Teuerungswelle lassen in Oberösterreich aber auf sich warten. Im Gegensatz zu Wien, Salzburg, Tirol und Burgenland gibt es kein landesspezifisches Entlastungspaket, obwohl wichtige Sozialleistungen in Länderkompetenz fallen.
Die schwarz-blaue Landesregierung zeichnet sich nicht nur als säumig beim Teuerungsausgleich aus, sondern darüber hinaus auch durch eine besonders restriktive, ausgrenzende und schikanöse Auslegung der die Sozialleistungen betreffenden Gesetze und des Vollzugs derselbigen.

So deckt etwa im November 2022 eine Initiativeprüfung des Landesrechnungshofs auf, dass in der Zeit von 2017 bis 2021 die Anzahl der Bezieherinnen und Bezieher von Wohnbeihilfe von 31.100 auf 24.000 zurückgegangen ist. Eine Studie der Arbeiterkammer Oberösterreich belegt, dass inzwischen ein Drittel der anspruchsberechtigten Haushalte die Wohnbeihilfe auf Grund der bürokratischen Hürden gar nicht mehr beantragen. Die Ausgaben für die Wohnbeihilfe sanken im Zeitraum 2017 bis 2021 von 62,7 Millionen auf 54,5 Millionen Euro. Damit sparte die Landesregierung 8,2 Millionen Euro auf Kosten von Menschen mit geringem Einkommen trotz steigender Mieten ein. Eine der wichtigsten sozialen Leistungen im Bereich Wohnen ist damit unter der schwarz-blauen Landesregierung zu einem ausgrenzenden und nicht bedarfsgerechten Instrument verkommen.


Die 28.Landeskonferenz der KPÖ-OÖ fordert:

– Einen Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Wohnbeihilfe für Haushalte mit geringem Einkommen
– Erhöhung der Wohnbeihilfe und Ausweitung der Bezugsberechtigten
– Abschaffung der Wohnbauförderung für privates Wohneigentum und Verwendung der freiwerdenden Mittel für gemeinnützigen Wohnbau
– Vereinfachung bei der Wohnbeihilfe durch nur eine Bearbeitungsstelle
– Modernisierung und Vereinfachung der Wohnbeihilfen-Berechnung
– Die Zugangshürden zur Antragsstellung durch mehrsprachige Information und Beratung vereinfachen
– Keine Anrechnung der Wohnbeihilfe bei der Sozialhilfe
– Keine Anrechnung von Unterhaltsleistung und Waisenrenten
– Gleichstellung von Menschen aus Nicht-EWR-Ländern und Asylberechtigter bei der Anwartschaft auf die Wohnbeihilfe

Beschlossen von der 28. Landeskonferenz der KPÖ-Oberösterreich am 19. November 2022

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