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Der sozialen Isolation entgegenwirken

  • Freitag, 8. Mai 2020 @ 11:07
News Mit einer Anfrage an Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Karin Hörzing (SPÖ) thematisiert KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn bei der Gemeinderatssitzung am 14.5.2020 die Öffnung der Seniorenzentren der Stadt Linz.


Konkret fragt die KPÖ-Mandatarin, welche Maßnahmen in den Seniorenzentren der Stadt Linz ergriffen wurden oder geplant sind, um Besuche durch Angehörige in den Heimen wieder zu ermöglichen. Weiters wird gefragt, wie sichergestellt werden kann, dass die BewohnerInnen der Seniorenzentren die Heime selbständig oder in Begleitung verlassen können, etwa um – bei Einhaltung der geltenden Sicherheitsbestimmungen wie Mund-Nasen-Schutz und Abstandsgebot – persönliche Besorgungen machen zu können oder Spaziergänge in ihrer Nachbarschaft zu unternehmen.

Die BewohnerInnen von Seniorenheimen sind in der COVID-19-Pandemie unstrittig eine besonders gefährdete Gruppe. Zu ihrem Schutz unterliegen sie im Vergleich zu anderen Gruppen der Gesellschaft den intensivsten Beschränkungen. Diese besondere Vorsicht war in der „ersten Phase“ der Pandemie sicherlich gerechtfertigt. In der „zweiten Phase“, in der wir uns mittlerweile befinden, wo die Beschränkungen in beinah allen Bereichen der Gesellschaft deutlich gelockert wurden, ist es jedoch Zeit, auch darüber nachzudenken, wie den HeimbewohnerInnen wieder mehr Freiheit zugestanden werden kann.

„Denn man muss sich vor Augen führen, dass die in den Seniorenzentren lebenden SeniorInnen seit acht Wochen keine Besuchskontakte der Angehörigen sowie in der Regel keine Möglichkeit hatten, das Heimgelände zu verlassen“ so Gemeinderätin Grünn.

Verschiedene Studien kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass soziale Isolation und Einsamkeit sich deutlich negativ auf die körperliche und psychische Gesundheit von älteren Menschen auswirken, dementielle Prozesse beschleunigen können und somit eine kürzere Lebenserwartung zur Folge haben.

Daher ist es geboten, in einer vernünftigen Abwägung zwischen realistischer Einschätzung der Gesundheitsrisiken und den allen gebührenden Freiheits- und Menschenrechten, auch für die BewohnerInnen der Seniorenzentren eine Normalisierung ihres Alltags zuzulassen und zu fördern.

Schließlich gibt es keine „Ausgehverbote“ für BewohnerInnen von Seniorenheimen, für sie gelten die gleichen Regeln wie für die Allgemeinbevölkerung, wie Volksanwalt Achitz betont: „Ausgangsverbote bedeuten Freiheitsentzug, sie haben keine Rechtsgrundlage und sind daher sofort einzustellen.“ BewohnerInnen von Seniorenheimen dürfen nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden, nur weil sie auf Pflege und Betreuung in einer Institution angewiesen sind.

„Das Gesundheitsministerium sowie die Sozialabteilung des Landes haben bereits Empfehlungen bzw. Richtlinien für einen Rahmen herausgegeben, in dem wieder Besuche zwischen Angehörigen und den HeimbewohnerInnen stattfinden können“ stellt Gemeinderätin Grünn abschließend fest.

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