Armutsnetzwerk kritisiert Chancenvernichtung für Kinder und Armutsverfestigung
- Donnerstag, 10. Oktober 2019 @ 17:41
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Unverständlich ist der Beschluss des OÖ Ausführungsgesetzes zum jetzigen Zeitpunkt, wo doch die gesetzliche Grundlage auf Bundesebene
(Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) noch im Oktober vom Verfassungsgerichtshof auf Verfassungskonformität überprüft wird. Es ist zu erwarten, dass Teile des Grundsatzgesetzes verfassungswidrig sein werden.
Der Bund hat bloß die Kompetenz, die Grundsätze des Armenwesens vorzugeben. Mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SHGG) hat der Bund aber darüber hinaus konkretisiert, wie die Sozialhilfe der Länder auszugestalten ist, beispielsweise durch die Vorgabe von Maximalsätzen für Sozialhilfeleistungen für bestimmte Bezugsgruppen ohne ausreichende Berücksichtigung der unterschiedlichen Verhältnisse in den einzelnen Bundesländern.
Sollte das SHGG aufgehoben werden, wird das Land OÖ Geld und Zeit aufzuwenden haben, um die Systeme neu auszurichten etc. Andere Bundesländer (z.B. Steiermark, Vorarlberg) warten mit ihren Ausführungsgesetzen noch, das wäre auch für OÖ vorteilhaft gewesen.
Das Armutsnetzwerk OÖ ist ein Netzwerk von sozialen Organisationen und setzt sich für Verteilungsgerechtigkeit und Partizipation, Integration und Teilhabe ein
Infos: www.armutsnetzwerk-ooe.at