Willkommen bei KPÖ Oberösterreich 

Landesregierung von neun auf fünf Mitglieder verkleinern

  • Donnerstag, 22. August 2019 @ 10:02
News Wenn der seit Mai 2015 amtierende FPÖ-Landesrat Wolfgang Klinger weiterhin Bürgermeister von Gaspoltshofen ist und bleiben will – eigentlich ein klassischer Fall von politischer Unvereinbarkeit – so heißt das im Klartext, dass er als Landesregierungsmitglied nicht ausgelastet ist.

Für KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner ist das einmal mehr ein Grund die Landesregierung von neun auf fünf Mitglieder zu verkleinern und das antiquierte Proporzsystem abzuschaffen und damit „im System“ zu sparen, wie gerade ÖVP und FPÖ immer betonen. Natürlich müssten im Gegenzug zu einer Abschaffung des Proporzsystems die Kontrollrechte der dann nicht mehr in der Landesregierung vertretenen Parteien deutlich verschärft werden.

Nach dem Ergebnis der Landtagswahl von 2015 (ÖVP 21, FPÖ 18, SPÖ 11, Grüne 6 Mandate) sitzen alle vier Landtagsparteien entsprechend dem Proporz auch in der Regierung. Damit wird die Trennung von Regierung und Opposition konterkariert. Das Proporzsystem führt dazu, dass manche Regierungsmitglieder trotz exorbitant hoher Politbezüge mit ihren Ressorts kaum ausgelastet sind, wie der Fall Klinger beweist, der quasi „nebenbei“ immer noch Bürgermeister ist.

Obwohl 2015 die von 2003 bis 2009 praktizierte schwarzgrüne Koalition von einer schwarz-blauen Koalition abgelöst wurde ist es politische Praxis, dass auch die angeblichen Oppositionsparteien – also SPÖ und Grüne – auch Maßnahmen zustimmen die mehr als fragwürdig sind, wie der Skandal um die Kulturförderung für KTM oder die Subventionen für den rechtsextremen Landesdelegierten-Convent der Burschenschaften beweisen. Solche Einstimmigkeit wird oft damit begründet, dass bei einer Ablehnung solch dubioser Förderungen aus Steuergeld die schwarz-blaue Mehrheit im Gegenzug Maßnahmen in den Ressorts von SPÖ oder Grünen ablehnen könnte.

Nachdem in Vorarlberg ohnehin nie ein Proporz galt, dieser in Tirol und Salzburg bereits 1998 abgeschafft wurde, im Burgenland und der Steiermark nach der Wahl 2015 und in Kärnten 2018 außer Kraft trat ist Oberösterreich neben Niederösterreich das einzige Bundesland, das noch auf dieser antiquierten Regelung beharrt. Wien hat insofern eine Sonderstellung, als die Stadtregierung nach dem Mehrheitsrecht gebildet ist, sich die Stadt aber zusätzlich nichtamtsführende Stadträt_innen für die Oppositionsparteien leistet, die sündteuer für das Nichtstun bezahlt werden und daher schleunigst abgeschafft werden sollten.


Themen