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KPÖ verlangt Rücknahme der Streichung bei Wohnbeihilfe

  • Donnerstag, 8. August 2019 @ 10:51
News Ein erstes für die oö Landesregierung negatives Gerichtsurteil zur Streichung der Wohnbeihilfe für Drittstaatsangehörige sowie eine sehr eindeutige „Missstandsfeststellung und Empfehlung der Volksanwaltschaft“ müssten Anlass genug für die umgehende Rücknahme der 2018 beschlossenen Verschlechterungen zur Aufrechterhaltung des Menschenrechts auf leistbares Wohnen sein, stellt KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner fest.

Die auf Betreiben des Wohnbaureferenten LHStv. Manfred Haimbuchner (FPÖ) von der schwarz-blauen Mehrheit im Landtag beschlossene Regelung sieht vor, dass Wohnbeihilfe für Drittstaatsangehörige nur mehr gewährt wird, wenn diese mindestens fünf Jahre ihren Wohnsitz in Oberösterreich haben, innerhalb der letzten fünf Jahre 54 statt wie vorher 36 Monate erwerbstätig waren wobei im Gegensatz zu Kinderbetreuungsgeld und Pflegegeld die Notstandshilfe nicht angerechnet wird – obwohl bekannt ist, dass deren längerer Bezug in Verbindung mit gesundheitlichen Problemen die Chance am Arbeitsmarkt massiv einschränkt – und zudem über Deutschkenntnisse der Stufe A2 aufweisen müssen.

Wenn nun Haimbuchner die oö Wohnpolitik als „Erfolgsmodell, das als Role Model für ganz Österreich dient“ bezeichnet, ist das ein ausgesprochen asozialer Zynismus der charakteristisch für die Politik von Hass und Hetze gegen Migrant_innen wie sie für die FPÖ typisch ist und der sich leider auch die ÖVP angeschlossen hat. Absurd ist dabei auch, wenn ausgerechnet Haimbuchner die massive Kritik an dieser Politik als eine „Verrohung des politischen Diskurses“ interpretiert, ist es doch in erster Linie die FPÖ, die eine solche Verrohung betreibt: „Dass Haimbuchner mit Demokratie und Rechtsstaat auf Kriegsfuß steht wird in seiner Zurückweisung der Stellungnahme der Volksanwaltschaft deutlich, die von den Volksanwälten Kräuter (SPÖ), Brinek (ÖVP) und Fichtenbauer (FPÖ) gezeichnet ist“, so Furtlehner.

Wie perfide und zynisch die Wohnungspolitik des Landes mittlerweile geworden ist, macht Haimbuchners Aussage „Aber ganz allgemein ist ein physisch oder psychisch schlechter Gesamtzustand per se noch kein Grund, auf den Nachweis von Deutschkenntnissen zu verzichten und darüber entscheidet auch ein Amtsarzt“ deutlich. Fakt ist nämlich, dass die Zuweisung zu einer amtsärztlichen Untersuchung gar nicht oder wegen der bestehenden prekären Personalsituation im amtsärztlichen Dienst erst nach langer Wartezeit erfolgt. 2018 wurden von 134 Ansuchen 105 negativ, nur 29 positiv beurteilt und 19 noch gar nicht zugewiesen. Die Volksanwaltschaft bezeichnet die Praxis daher zu Recht als „unbillig“

Laut dem Verein migrare sind rund 3.000 Haushalte von der Streichung der Wohnbeihilfe betroffen. Der Verein hat 150 Fälle dokumentiert, in welchen Personen die oft seit Jahrzehnten in Oberösterreich leben und gearbeitet haben trotz nachweislicher Krankheit keine Wohnbeihilfe mehr erhalten, obwohl im Gesetz für Personen über 60 Ausnahmen vorgesehen sind.

Die Volksanwaltschaft empfiehlt daher in aller Deutlichkeit die festgestellten Diskriminierungen zu beseitigen und eine „unionsrechtlich unbedenkliche gesetzliche Neuregelung“ vorzunehmen. Und im Gegensatz zur Meinung des Landes versteht sie die Wohnbeihilfe auch als „Kernleistung“ im Sinne der EU-Daueraufenthaltsrichtlinie und der EU-Statusrichtlinie.

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