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Firmenlogo mit Tribut an Nazi-SS?

  • Montag, 25. März 2019 @ 12:19
News Mit einer Anzeige wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Abzeichengesetz bzw. des Verdachts der Wiederbetätigung nach dem NS-Verbotsgesetz bei der Staatsanwaltschaft Linz fordert die KPÖ-Oberösterreich eine Überprüfung des Firmenlogos der Firma Beißmann.

Bereits seit mehreren Jahren verwendet der Unternehmer Peter Beißmann mit Firmensitz in Atzesberg 8, 4132 Lembach im Mühlkreis ein Firmenlogo, bei welchem der Schriftzug „BEISSMANN“ mit zwei stilisierten „S“ dargestellt ist, die unschwer als dem nach den altgermanischen Sig-Runen gestalteten Schriftzug „SS“ der Sturmstaffel des NS-Regimes nachempfunden zu erkennen sind.

Laut § 1. (1) des Abzeichengesetzes von 1960 dürfen „Abzeichen, Uniformen oder Uniformteile einer in Österreich verbotenen Organisation … öffentlich weder getragen noch zur Schau gestellt, dargestellt oder verbreitet werden“. Laut § 1. (2) erstreckt sich das Verbot „auch auf Abzeichen, Uniformen und Uniformteile, die auf Grund ihrer Ähnlichkeit oder ihrer offenkundigen Zweckbestimmung als Ersatz eines der in Abs. 1 erwähnten Abzeichen, Uniformen oder Uniformteile gebraucht werden“. Und laut § 1. des Verbotsgesetzes von 1947 werden „Die NSDAP, ihre Wehrverbände (SS, SA, NSKK, NSFK), ihre Gliederungen und angeschlossenen Verbände sowie alle nationalsozialistischen Organisationen und Einrichtungen“ als verbotene Organisationen definiert.

Die Behauptung des Firmenchefs Beißmann, die Gestaltung der „SS“ im Firmenlogo sei nach Baggerschaufeln gestaltet ist insofern fadenscheinig, als dabei bewusst ein Doppel-S verwendet wird, obwohl der Firmenname mit einem scharfen S geschrieben wird: „Ebenso ist die Anlehnung des Logos an die SS des Hitlerregimes insofern kein Zufall, als der Firmenchef auch Gemeinderat der FPÖ ist, in deren Umfeld seit Jahren fast täglich „Einzelfälle“ von Funktionär_innen und Mandatsträger_innen bekannt sind, bei welchen das NS-Regime im Widerspruch zum Verbots- und Abzeichengesetz und anderen Gesetzen verharmlost oder sogar gutgeheißen wird“ so KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Die KPÖ ersuchte daher die Staatsanwaltschaft, den dargestellten Sachverhalt zu überprüfen und entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten die notwendigen Schritte einzuleiten und über die Ergebnisse zu informieren.


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