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Steuerreform: Zentrale Frage ist die Gegenfinanzierung

  • Dienstag, 8. Januar 2019 @ 10:44
News Eine Steuerreform, die ihren Namen verdient, braucht eine entsprechende Gegenfinanzierung, wenn sich die angeblich Entlasteten die „Reform“ nicht schlussendlich durch die Hintertür wieder selbst finanzieren müssen, meint der oö KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner zu den großspurigen Ankündigungen der schwarz-blauen Regierung.

Wenn vom Volumen der angeblich allergrößten Steuerreform aller Zeiten bereits 1,5 Mrd. Euro durch den Familienbonus verplant sind – statt diese Mittel für den Ausbau kostenloser Kinderbetreuung und eine jährliche Anhebung der Familienbeihilfe in Höhe des VPI zur verwenden – und die Industriellenvereinigung mindestens ein Drittel der restlichen 3,5 Mrd. Euro zur Entlastung des Kapitals verlangt, bleibt für die Lohnabhängigen wenig übrig.

Allein die Absicht, die Körperschaftssteuer auf die Gewinne der Kapitalgesellschaften von 25 auf das Wunschziel der Industriellenvereinigung von 19 Prozent zu senken bedeutet einen Steuerausfall von 1,5 Mrd. Euro, auch wenn der Koalitionsplan die KöSt für nichtentnommene Gewinne auf zehn Prozent zu senken wieder fallengelassen wurde, weil die Prüfung insbesondere bei Auslandsinvestitionen zu umständlich wäre. Die KPÖ fordert dem EU-weiten Steuerdumping durch Festlegung eines KöSt-Mindeststeuersatz von 25 Prozent ohne Ausnahmen und Schlupflöcher entgegenzuwirken, insbesondere auch um den Steuertricksereien der Internet-Konzerne entgegenzuwirken.

Positiv ist die Ankündigung, die unteren Tarifstufen bei der Lohnsteuer von 25 bzw. 35 Prozent auf 20 bzw. 30 Prozent zu senken und die Steuerfreiheit von 11.000 Euro anzuheben. Statt jedoch die bis 2020 befristete oberste Tarifstufe von 55 Prozent auf 50 Prozent zu senken sollte diese für Spitzeneinkommen ab 500.000 Euro auf 55 Prozent und ab einer Million Euro auf 60 Prozent angehoben werden.

Nicht erst 2022, sondern spätestens 2020 muss die Aufhebung der „kalten Progression“ – die seit der letzten Steuerreform von 2016 bis 2020 Mehreinnahmen von 3,5 Mrd. Euro bringt – durch die jährliche Anhebung der Tarifgrenzen entsprechend dem Verbraucherpreisindex erfolgen um die Praxis des „Körberlgeldes“ für das Budget auch bei nur bescheidenen Lohnerhöhungen zumindest zu reduzieren.

Sinnvoll ist auch die Umstellung der Kfz-Steuer von Leistung auf Verbrauch, eine Maßnahme, die durch eine SUV-Steuer für übergroße Kfz ergänzt werden müsste. Auch fehlt die ökologisch längst fällige Aufhebung des Steuerprivilegs für Diesel und der Steuerfreiheit für Kerosin und Flugtickets. Für einen offensiven Ausbau des öffentlichen Verkehrs hält der GLB auch eine bundesweite Nahverkehrsabgabe der Unternehmen analog der Wiener U-Bahnsteuer für notwendig.

Die als „Gegenfinanzierung“ angekündigten Maßnahmen wie etwa Einsparungen „im System“ sind ein ausgesprochener Schwindel und erinnern an die „Patientenmilliarde“ bei der Zwangsfusion der Gebietskrankenkassen, die von allen seriösen Experten als Holler bezeichnet wird. Es muss nämlich klar sein, dass die Entlastung jener, die derzeit den Löwenanteil der Steuern leisten – und das sind die Lohnabhängigen mit der Lohnsteuer und Mehrwertsteuer – eine Mehrbelastung der bislang von der Steuerleistung entlasteten – und das sind die Gewinne aus Produktion und Spekulation sowie die Millionenvermögen – verlangt.

Das bedeutet aus der Sicht der KPÖ die rasche Wiedereinführung einer Vermögenssteuer für alle großen Geld- und Immobilienvermögen – bei welcher eine Abschöpfung übergroßer Vermögen im Sinne der Verteilungsgerechtigkeit mehr als gerechtfertigt ist – sowie die Umstellung der Dienstgeberbeiträge für die Sozialversicherung und die Kommunalsteuer von der reinen Lohnsumme auf die gesamte Wertschöpfung. Als völlig unverständlich bezeichnet Furtlehner daher die Absage von SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner an eine Vermögenssteuer: „Wann, wenn nicht in wirtschaftlich guten Zeiten wäre eine solche Maßnahmen gerechtfertigt?“

Klar abgelehnt wird von der KPÖ die von Industrie, konservativen Landesfürsten und NEOS immer wieder geforderte Verländerung bestimmter Steuern, weil dies dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht und den Standortwettbewerb der Länder auf Kosten der Lohnabhängigen verschärfen würde. Stattdessen fordert der GLB eine Reform des Finanzausgleichs, indem die Gemeinden als wichtigste öffentliche Investoren mehr Mittel aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben erhalten und ihre Ausplünderung durch die Länder durch Vorwegabzug, Landesumlage, Spitalskostenfinanzierung und ähnliche Abgaben durch eine klare Kompetenzentflechtung beendet wird.

„Kernpunkte einer Steuerreform, die ihren Namen verdient muss die Entlastung der Lohnabhängigen bei Gegenfinanzierung durch entsprechende Steuern auf Vermögen, Profite und Ressourcen sein. Dabei muss auch klargestellt werden, dass der neoliberale Ruf nach Senkung der Abgabenquote letztlich auf die Demontage des Sozialstaates zielt“ so Furtlehner abschließend.


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