Willkommen bei KPÖ Oberösterreich 

Missbrauch von Steuergeldern für Parteiwerbung unterbinden

  • Mittwoch, 25. April 2018 @ 11:06
News Eine Ausweitung des „Kopfverbotes“ in dem 2012 vom Nationalrat beschlossenen Medien-Kooperations- und Förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) auf Amtsträger_innen von Gemeinden und Kammern fordert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Laut § 3a des MedKF-TG hat die Werbung von Bundesregierung und Landesregierungen „ausschließlich der Deckung eines konkreten Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit zu dienen“ und ist Werbung die „ausschließlich oder teilweise lediglich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen“ unzulässig. Nach dem „Kopfverbot“ haben demnach Inserate von Bundes- und Landesregierungen als Information der Bevölkerung neutral, also ohne Selbstdarstellung von Regierungsmitgliedern, zu erfolgen.

Dass dies in der Praxis nicht eingehalten wird hat in Oberösterreich insbesondere die SPÖ wiederholt demonstriert. So warb 2017 SPÖ-Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer auf 16-Bogen-Großflächenplakaten mit Konterfei und Landeswappen mit dem nichtssagenden Slogan „Pflege geht uns alle an. Modern. Menschlich. Inviduell“ für die Pflege. hatte faktisch keinen Informationswert, sondern diente nur als Beiwerk zur Werbung für die SPÖ-Politikerin. 2015 wurden Inserate der Jugend- und Kinderhilfe des Landes Oberösterreich mit dem Konterfei der damaligen Soziallandesrätin Gertraud Jahn sowie des Landesverkehrsreferats für den öffentlichen Verkehr mit dem Bild des damaligen LHStv. Reinhold Entholzer in der Ausgabe 1/2015 der Zeitschrift „gfk“ der SPÖ-nahen Gesellschaft für Kulturpolitik geschaltet.

Besonders findig ist die Landes-ÖVP, wenn es um die Verschleuderung von Landesgeldern geht: Per Inserat in der Beilage „Stolz auf Österreich“ im Krawallblatt „Österreich“ (1.4.2018) warb der Landeshauptmann mit dem ÖVP-Slogan „Neue Zeiten: Neue Möglichkeiten“ vor alpinem Hintergrund. Informationswert: Null. Weil aber kein Bild von LH Stelzer verwendet und nicht einmal dessen Name erwähnt wurde ist das konform mit dem „Kopfverbot“ des Anti-Korruptionsgesetzes, nach dem Regierungsmitglieder nicht als Person auf Landeskosten werben dürfen.

Da vom Gesetz nicht erfasst werben Linzer Stadtsenatsmitglieder – egal ob rot, blau, schwarz oder grün – hemmungslos per Inserat auf Steuerkosten. FPÖ-Vizebürgermeister Detlef Wimmer in vergangenen Jahren aus Stadtgeldern sogar für den deutschnationalen Burschenbundball.

Das Gesetz ist ein Beispiel von juristischem Pfusch, weil es keine Sanktionen – etwa Rückerstattung der Kosten durch die jeweilige Partei – gibt und Schlupflöcher in Form von Broschüren, Magazinen oder Schautafeln vorhanden sind, wo sich Politiker_innen frei von jedem Informationswert auf Steuerkosten abbilden lassen dürfen. Dazu kommt auch, dass Inserate öffentlicher Stellen bis zu einer „Bagatellgrenze“ von 5.000 Euro nicht gemeldet werden dürfen. Der schlampige Umgang mit dem „Kopfverbot“ hängt also untrennbar mit dem „anfüttern“ von Medien, insbesondere der Krawallmedien „Kronenzeitung“, „Österreich“ und „heute“, durch eine indirekte Medienförderung in Form von Regierungsinseraten auf allen Ebenen zusammen.

Da die Parteien ohnehin enorme Summen als Parteienförderung (Bund 2018: ÖVP 9,7, SPÖ 8,3, FPÖ 8,1, NEOS 1,8, PILZ 1,5, insgesamt 29,4 Mio. Euro; Land laut Förderbericht 2016: ÖVP 9,4, FPÖ 7,5, SPÖ 5,1, Grüne 2,4, insgesamt 24,4 Mio. Euro) erhalten, mit welchen sie ihre Parteiwerbung mehr als ausreichend finanzieren können darf ein zusätzlicher Missbrauch von Steuergeldern für de facto Parteiwerbung nicht geduldet werden.

Themen