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Verschärfungen bei oö Mindestsicherung aufheben

  • Mittwoch, 14. März 2018 @ 09:05
News Die Aufhebung der Verschärfungen bei der Gewährung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) in Oberösterreich fordert nun die KPÖ mit Verweis auf die Aufhebung einer ähnlichen Regelung in Niederösterreich durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH): „Die Erkenntnis des VfGH, dass eine Ungleichbehandlung von Menschen die auf ein Mindestmaß an Existenzsicherung angewiesen sind sachlich nicht gerechtfertigt ist trifft nämlich auch genauso für die geltende Regelung in Oberösterreich zu“ meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.


In Niederösterreich waren die Deckelung der BMS für Familien und Bedarfsgemeinschaften mit 1.500 Euro sowie eine Wartefrist für die Gewährung der Mindestsicherung Anlass für den VfGH die bisherige Regelung für verfassungswidrig zu erklären. In Oberösterreich wurde bereits 2016 die BMS für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte auf 365 Euro gekürzt, wobei bei „Wohlverhalten“ ein „Integrationsbonus“ von 155 Euro gewährt wird. Im Gegensatz zu Niederösterreich gibt es zwar keine fixe Deckelung, durch die Koppelung an Mindeststandards hebt sich aber der Deckel ab einer gewissen Personenzahl im Haushalt von selbst auf.

Der Spruch des VfGH ist eine klare Absage an eine Politik der sozialen Kälte, weil mit solchen Regelungen das System der Mindestsicherung ab einer bestimmten Haushaltsgröße die Vermeidung und Bekämpfung von sozialen Notlagen bei hilfsbedürftigen Personen als seinen eigentlichen Zweck verfehlt. Das Urteil bedeutet rechtliche Grenzen für den neoliberalen Sozialabbau – egal in welcher Regierungskombination der einzelnen Bundesländer und auch für die Pläne der schwarz-blauen Bundesregierung, welche Niederösterreich als Blaupause für eine bundesweite Regelung verwenden wollte.

Aufgabe die Politik ist es vielmehr, das soziale Netz zu erhalten und nicht zu zerstören, Armut und soziale Ungleichheit zu bekämpfen und nicht zu vergrößern: „Klarzustellen ist aber auch, dass die BMS keine Versicherungsleistung ist. Das Argument von ÖVP und FPÖ, Menschen die noch nie in das Sozialsystem eingezahlt haben ist damit hinfällig und letztlich nur blanker unsozialer Zynismus“, so Furtlehner.

Mit dem VfGH-Urteil wird auch die Argumentation der schwarz-blauen Landeskoalition, man müsse die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) senken um Leistungsgerechtigkeit in Hinblick auf geringe Arbeitseinkommen herzustellen, ad absurdum geführt. Wenn es ÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer und FPÖ-Klubchef Herwig Mahr damit ernst wäre, müssten sie sich bei ihren Unternehmerfreunden für eine Anhebung der Mindestlöhne auf 1.700 Euro für Vollzeitarbeit einsetzen, statt die Politik der sozialen Kälte noch weiter zu verschärfen.

„Höhere Mindestlöhne sind eine Schlüsselfrage der Mindestsicherung“ stellt Furtlehner klar. Denn 75 Prozent der Bezieher_innen sind sogenannte „Aufstocker_innen“, also Menschen die trotz Arbeit so wenig verdienen, dass sie davon nicht leben können. Auch wenn die BMS maximal 914 Euro für Einzelpersonen beträgt, bekam 2014 eine Person im Durchschnitt nur 219 Euro im Monat. Nicht zu vergessen ist, dass vor Bezug einer Mindestsicherung das vorhandene Vermögen bis auf 4.189 Euro (Stand 2016) aufgebraucht werden muss. Eine Anhebung der Mindestlöhne würde also eine Entlastung bei der BMS bewirken.

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