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Missachtung des „Kopfverbotes“ durch SPÖ-Landesrätin

  • Mittwoch, 20. Dezember 2017 @ 09:33
News Ein grundsätzliches Problem mit der Einhaltung des „Kopfverbotes“ durch die Landesregierungsmitglieder entsprechend den Bestimmungen des 2012 vom Nationalrat beschlossenen Medien-Kooperations- und Förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG) scheint die SPÖ zu haben, konstatiert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Jüngster Anlass dafür ist eine Werbekampagne von SPÖ-Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer, die auf 16-Bogen-Großflächenplakaten mit Konterfei und Landeswappen für die Pflege wirbt. Der Text auf diesen Plakaten „Pflege geht uns alle an. Modern. Menschlich. Inviduell“ hat faktisch keinen Informationswert, sondern dient nur als Beiwerk zur Werbung für die SPÖ-Politikerin.

Laut § 3a des MedKF-TG hat die Werbung von Bundesregierung und Landesregierungen „ausschließlich der Deckung eines konkreten Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit zu dienen“ und ist Werbung die „ausschließlich oder teilweise lediglich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen“ unzulässig. Vor allem geht es bei der Auslegung dieser Bestimmungen um das sogenannte „Kopfverbot“, demzufolge Inserate von Bundes- und Landesregierungen als Information der Bevölkerung neutral, also ohne Selbstdarstellung von Regierungsmitgliedern, erfolgen müssen.

Nicht zum ersten Mal demonstriert die SPÖ ihre Missachtung dieses Gesetzes: So wurden etwa 2015 Inserate der Jugend- und Kinderhilfe des Landes Oberösterreich mit dem Konterfei der damaligen Soziallandesrätin Gertraud Jahn sowie des Landesverkehrsreferats für den öffentlichen Verkehr mit dem Konterfei des damaligen LHStv. Reinhold Entholzer in der Ausgabe 1/2015 der Zeitschrift „gfk“ der SPÖ-nahen Gesellschaft für Kulturpolitik geschaltet.

Da es sich bei dieser Missachtung des Medientransparenzgesetzes de facto um einen Missbrauch von Steuergeldern für Parteiwerbung handelt, fordert die KPÖ den Landesrechnungshof auf eine generelle Überprüfung einer strikten Einhaltung des Medientransparenzgesetzes in Hinblick auf einen Missbrauch von Landeswerbung für Parteizwecke durch Missachtung des „Kopfverbotes“ zu unterbinden.

Da die Landtagsparteien ohnehin enorme Summen als Parteienförderung (laut Förderbericht 2016: ÖVP 9,35, FPÖ 7,45, SPÖ 5,09, Grüne 2,42 Mio. Euro) erhalten, mit welchen sie ihre Parteiwerbung mehr als ausreichend finanzieren können darf ein zusätzlicher Missbrauch von Steuergeldern des Landes für de facto Parteiwerbung nicht geduldet werden. Parteien, deren Landesregierungsmitglieder gegen das „Kopfverbot“ verstoßen sollen vom LRH zur Rückzahlung derartiger Kosten an das Land aufgefordert werden.

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