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Mageres Ergebnis der Linzer Statutenreform

  • Mittwoch, 22. November 2017 @ 10:32
News Ein Berg kreißte, eine Maus wurde geboren, dieser Spruch trifft auf das magere Ergebnis der Verhandlungen über eine Reform des Linzer Stadtstatus in besonderer Weise zu, meint KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn.

Der nunmehr dem Gemeinderat vorliegende Antrag umfasst lediglich vier Punkte. Dabei begrüßt die KPÖ die Abschaffung des Verzichts von Stadträt_innen auf ihr Gemeinderatsmandat wodurch das Stadtparlament künstlich von 61 auf 65 Mitglieder aufgebläht wurde, ebenso ein Antragsrecht für einzelne Mitglieder des Gemeinderates statt bisher zwei sowie die Stärkung der Kontrollrechte durch Einführung von Untersuchungsausschüssen analog zum Nationalrat.

Strikt abgelehnt wird von der KPÖ jedoch die vorgesehene Verkleinerung des Gemeinderates von 61 auf 55 Mitglieder: „Eine solche Verkleinerung ist populistischen Motiven geschuldet, geht auf Kosten einer bürger_innennahen Vertretung aus den Stadtteilen, soll den Zugang kleiner Parteien zum Gemeinderat erschweren, bringt aber wenig finanzielle Ersparnis“, kritisiert Grünn diese Entdemokratisierung. Den seit Jahren von der KPÖ vertretenen Vorschlägen für eine Reduzierung des Stadtsenats von acht auf fünf Mitglieder und der Vizebürgermeister_innen von drei auf eine_n bei gleichzeitiger Abschaffung des Proporzsystems und freie Koalitionsbildung wollten die großen Parteien nicht nahetreten.

Eine wirkliche Demokratisierung würde nach Auffassung der KPÖ auch erfordern, dass Sitzungen des Stadtsenats sowie der Ausschüsse öffentlich sind und in den Ausschüssen alle im Gemeinderat vertretenen Parteien – zumindest beratend ohne Stimmrecht – automatisch, im Kontrollausschuss mit Stimmrecht vertreten sind und die Kontrollberichte erhalten. Auch wird die Stellung des Gemeinderates gegenüber den ausgegliederten städtischen Unternehmen durch eine laufende Informationspflicht und ein Anfragerecht nicht gestärkt.

Als eklatanten Mangel sieht die KPÖ auch bei der direkten Demokratie: Als wichtigste Maßnahme sieht Gemeinderätin Grünn, dass Bürger_inneninitiativen Anträge in den Gemeinderat einbringen können, wenn so viele Wahlberechtigte ein Anliegen auf Listen oder Online unterschreiben, als die Wahlzahl bei der letzten Gemeinderatswahl betragen hat, 2015 waren dies 1.565. Auch sollten Volksbefragungen möglich sein, wenn eine Mehrheit des Gemeinderates dies beschließt, ebenso Volksabstimmungen wenn eine Zweidrittel-Mehrheit eine solche beschließt. Statutarisch verankert werden sollten auch Bürger_innenversammlungen.


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